Frau Yang Xueyan, eine Kunstlehrerin aus Qingdao, Provinz Shandong, zu drei Jahren Haft verurteilt

(Minghui.de) Am 19. September 2011 um 14:30 Uhr brachte der Gerichtshof Nr. 1 des Bezirks Laoshan in Qingdao gegen die in der Haftanstalt Dashan befindliche Falun Gong-Praktizierende Frau Yang Xueyan Anschuldigungen vor. Ohne Rücksicht auf die Verfassung des Landes oder andere Gesetze, wurde Frau Yang zu drei Jahren Haft verurteilt. Ihre Familie geht derzeit bei einer höheren Instanz in die Berufung.

 

Frau Yang Xueyan 

Als Frau Yang und ihre Freunde den Kunstunterricht abhielten, zeigten die Eltern eines ihrer Schüler sie an. Am 13. Mai 2011 wurde sie von Polizisten der chinesisch-koreanischen Polizeistation im Bezirk Laoshan in der Stadt Qingdao verhaftet. Ihre Familie nahm sich einen Anwalt, aber als der Anwalt die Einsicht in ihre Akte beantragte, wurde das von der Staatsanwaltschaft und dem Landgericht des Bezirks Laoshan abgelehnt. Das Gerichtspersonal versuchte auch, ein Treffen von Frau Yang und ihrem Anwalt zu verhindern. Das Bezirksgericht Laoshan lehnte es ab, dass ihre Familienmitglieder, einschließlich ihrer Mutter, bei ihrem Prozess am 09. September 2011 im Gerichtssaal sitzen durften.

Um ihrer Tochter zu helfen, gingen Frau Yangs Eltern und der Rest der Familie bei einem höheren Gericht in die Berufung. Sie schickten auch Bittbriefe an die zuständigen Regierungsstellen. Sie bringen das Thema kontinuierlich bei den Behörden vor, decken die Beteiligung des Justizwesens auf, des Büros 610, und wie diese gegen das geltende Recht verstoßen, während sie angeblich das Gesetz durchsetzen.

Am 19. September brachte man Frau Yang von der Haftanstalt Nr. 3 zur Haftanstalt Nr. 1, wo die gesetzwidrige Verhandlung stattfand
Das schwer bewachte Bezirksgericht Laoshan am 09. September, dem Verhandlungstag
Frau Yangs Mutter wurde gewaltsam der Zutritt zum Gerichtssaal verwehrt
Polizisten fotografieren Frau Yangs Familie und nehmen sie per Video auf

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http://clearwisdom.net/html/articles/2011/9/25/128331.html
http://www.minghui.de/artikel/66414.html