Zweite unrechtmäßige Gerichtsverhandlung von Herrn Kong Xianguo im Bezirksgericht Xigang in Dalian

(Minghui.de) Die zweite unrechtmäßige Gerichtsverhandlung für den Falun Gong-Praktizierenden Herrn Kong Xianguo fand am 21. September 2011 gegen 9:50 Uhr morgens im Bezirksgericht Xigang in der Stadt Dalian, Provinz Liaoning, statt. Ungefähr 30 Verwandte und Freunde von Herrn Kong waren anwesend. Von Anfang bis Ende dauerte die gesamte Verhandlung nur ungefähr fünf Minuten.

Die erste Verhandlung von Herrn Kong war am 1. August 2011. Während der Verhandlung deckte er auf, wie er während des Verhörs gefoltert wurde. Der Vorsitzende Richter Li Tiezheng befragte ihn zu der Folter. Herr Kong berichtete, die Polizisten haben ihn bewegungsunfähig gemacht, eine brennende Zigarette in seine Nase gesteckt und Alkohol in seine Kehle geschüttet. Der Richter unterbrach ihn, erlaubte ihm nicht fortzufahren. Der Staatsanwalt Sun Ming fragte Herrn Kong: „Wo sind die Beweise für diese Folter?“ Als Herr Kong ihm die Narben an seinen Armen zeigte waren sie sprachlos. Diese erste Verhandlung endete ergebnislos.

Das alles begann als Herr Kong illegal von Zhu Xun und anderen Beamten des Büros für öffentliche Sicherheit Dalian in der Provin Liaoning im Dezember 2010 verhaftet wurde. Das Gesetz verlangt, dass die Familie innerhalb von 48 Stunden über die Verhaftung informiert wird. Als die Familie von Herrn Kong fragte wo er sei,brachte die Polizei allerlei Entschuldigungen vor, um zu verbergen , dass er verhaftet worden war. 33 Tage später wurde der Familie gesagt, sie solle kommen und die „Benachrichtigung über die Verhaftung” abholen. Es gab keine Namen der Untersucher und das Datum der Verhaftung stand nicht auf der Benachrichtigung, was gegen das Gesetz verstößt. Als sich das Büro Anschuldigungen von der Familie gegenüber sah, dass es gegen Herrn Kong Pläne geschmiedet habe, gab das Büro für öffentliche Sicherheit Dalian den Fall an das Prokurat ab, das daraufhin die Verfolgung von Herrn Kong fortführte.