Zwei Brüder zu Gefängnis und Zwangsarbeitslager verurteilt, keine Möglichkeit zur Revision für die Eltern

(Minghui.de) Herr Lu Tong lebt mit seiner Familie in der Gemeinde Caixiang in Suzhou, Provinz Jiangsu. Die dreiköpfige Familie führte ein glückliches Leben, bis Herr Lu 2008 wegen des Praktizierens von Falun Gong zu vier Jahren Gefängnis verurteilt wurde. Herrn Lus Ehefrau hat Augenprobleme. Sie und ihre Tochter sind aufeinander angewiesen, um durchzukommen. Sein Bruder, Herr Lu Jun, kam oft in ihre Wohnung und half ihnen. Er wurde jedoch am 18. August 2011 verhaftet und zu einem Jahr und drei Monaten Zwangsarbeit verurteilt.

 

 Herr Lu Jun

 Herr Lu Tong

Der ältere Bruder eingesperrt und der jüngere Bruder verhaftet

Am 18. August 2011 verhaftete Zhang Zhenhua, der stellvertretende Leiter des Büros 610 am Bezirkspolizeidezernat Wuzhong, Herrn Lu Jun und durchsuchte unbegründet seine Wohnung. Die Familie von Herrn Lu fragte herum, um ihn ausfindig zu machen, doch keiner wusste, wo er war. Seine Eltern, Mitte 70, warteten über eine Woche auf dem Polizeidezernat Wuzhong. Der Wärter erlaubte ihnen nicht, in die Nähe des Tores zu kommen und die involvierten oder zuständigen Beamten kamen nicht heraus, um mit ihnen zu sprechen. Das Einzige, was man zu ihnen sagte, war, sie sollen warten, bis sie zu Hause Nachricht bekommen.

Am 04. September 2011 erhielt die Familie eine Mitteilung über die Verurteilung von Herrn Lu Jun zu Zwangsarbeit. Die Dauer ist ein Jahr und drei Monate und begann am 02. September.

Keine Möglichkeit, Revision einzulegen

Es war ein grausamer Schlag für die Eltern von Herrn Lu und für seine Familie. Als Herr Lu Tong verhaftet wurde, gingen seine Mutter und seine Frau zum Gericht, zur Polizeistation und zum Polizeidezernat usw. Sie wurden bedroht, eingeschüchtert und getäuscht. Dieses Mal ging seine Mutter zum Polizeidezernat, zum Appellationsbüro und zur Staatsanwaltschaft, um Beschwerde einzulegen, doch es kam nichts dabei heraus.

Herrn Lus Vater kann nicht mehr gehen und seine Mutter siecht dahin.