Frau Zhang Xiaoling und ihre Schwester rechtswidrig in das Zwangsarbeitslager in Chatou eingeliefert

(Minghui.de) Frau Zhang Xiaoling und Frau Zhang Yueqi wurden am Nachmittag des 3. August, 2011 von Beamten der Polizeistation des Distriktes Huangpu, in der Provinz Guangzhou, verhaftet. Zhang Xiaoling wurde rechtswidrig zu zwei Jahren und ihre jüngere Schwester Zhang Yueqi zu einem Jahr Zwangsarbeit in Chatou verurteilt; Zhang Yueqi ist erst 16 Jahre alt. Der Mutter wird ihr gesetzliches Besuchsrecht verweigert.

Frau Zhang Liling, die die umgehende Freilassung der beiden Schwestern forderte, wurde ebenfalls verhaftet

Nachdem die beiden Schwestern verhaftet worden waren, suchte Frau Thang Liling (ebenfalls eine Falun Gong-Praktizierende) am nächsten Tag die Polizeistation auf und forderte ihre Freilassung. Auch sie wurde sofort verhaftet. Die Polizei entließ sie erst, nachdem sie ihr Haus durchsucht hatte.
Nach ihrer Freilassung ging Zhang Liling nochmals zur Polizei und wollte die beiden besuchen. Ihr wurde mitgeteilt, sie solle am 5. August wiederkommen. Am 5. August morgens wurde sie erneut abgewiesen und auf 15.00 Uhr nachmittags einbestellt. Auch dieser Termin wurde nicht eingehalten und erst nach stundenlangem Warten durfte sie Zhang Yueqi besuchen. Diese erzählte ihr, sie sei während des Verhörs geschlagen worden.

Der Mutter aus Shantou, wird das Besuchsrecht verweigert

Am 16. August forderte Zhang Xiaoling (Anmerkung: Die Mutter heißt genauso wie die Tochter), die Mutter der beiden Praktizierenden, sowie zwei Freunde, ihre umgehende Freilassung. Der Leiter der Polizeistation von Dasha in Huangpu teilte mit, dass ihre Töchter nicht mehr bei ihnen inhaftiert wären. Anschließend tauchten mehr als zehn Polizisten der Sicherheitseinheit auf und drohten den Besuchern, sie ebenfalls zu verhaften. Daraufhin verließen sie die Polizeidienststelle.

Am 28. August kamen drei Beamte (der Polizeidienstelle in Guangzhou und des regionalen Büros 610) zu Frau Zhang Xiaoling. Einer der Beamten mit Nachnamen Xu, Leiter der Kriminalpolizei teilte der Mutter mit, dass ihre jüngere Tochter zum Schulbeginn freigelassen würde. Die Freilassung ihrer älteren Tochter würde danach ebenfalls erfolgen. Doch dies war eine Lüge. Keine der beiden wurde freigelassen, jedoch hatte sie, auf diese Versprechung hin, ein unbekanntes Dokument unterschrieben.

Frau Zhang Xiaoling ging am 26. September erneut zur Polizeistation in Dasha. Der stellvertretende Leiter, Herr Lu Yingpeng, teilte ihr mit, ihre beiden Töchter seien bereits am 2. September zu Zwangsarbeit verurteilt worden. Bei dieser Gelegenheit verlangten sie erneut, dass sie irgendwelche Dokumente unterzeichne. Diesmal weigerte sie sich. Laut kritisierte sie das gesetzwidrige Verhalten der Polizei: „Welches Gesetz haben meine Töchter verletzt? Niemand von unserer Familie ist über ihre Verurteilung informiert worden. Meine jüngere Tochter ist erst 16 Jahre; sie ist gut in der Schule und wollte im September auf die Oberschule gehen. Wer von euch hat das Recht, ihr den Besuch der Oberstufe zu weigern?“

Das Zwangsarbeitslager in Chatou verbietet jeglichen Besuch

Ihre Mutter und drei Freunde wurden am Nachmittag des 1. Oktober erneut bei der Polizeidienststelle in Dasha vorstellig und beantragten bei den diensthabenden Beamten die Genehmigung einer Besuchserlaubnis. Dieser verwies sie zur Antragstellung an das Zwangsarbeitslager. Am nächsten Tag wurde ihnen vom Zwangsarbeitslager in Chatou mitgeteilt, dass sie am 11. Oktober kommen sollten.

Am 11. Oktober sprachen sie mit zwei Männern des Lager-Personals (ID Nummer 4422103 und 4422262) und erhielten von ihnen die Auskunft, dass der Leiter des Arbeitslagers ihren Töchtern keinen Besuch erlaube. Die Mutter fragte nach dem Namen des Leiters, bekam aber keine Antwort.
Danach wandten sie sich an die übergeordnete Polizeidienststelle der Provinz. Der dortige Mitarbeiter verwies sie an das zuständige Petitionsamt, wo sie einen entsprechenden Antrag einreichten. Man teilte ihnen mit, dass die Behörde den Fall so schnell wie möglich untersuchen werde.

Verantwortliche Personen:

Zhang Yuanqun, Leiter der Dasha Polizeistation
Chen Songsen, Aufseher
Lu Shuping, stellvertretender Parteisekretär
Lu Yingpeng, Zeng Chaozhi, Luo Weiming, und Xu Weiwen, stellvertretende Leiter
Liang Huiping, weiblich, Leiterin des Zwangsarbeitslager in: +86-13925148561 (Handy), +86-20-81730790(Privat)
Xu Xiangan, männlich, Parteisekretär: +86-13802950304, +86-20-81730790 ext 8888
Xu, Leiter der Kriminalpolizei: +86-20-81730621