Polizei verweigert Herrn Zhang Jingzhous Freilassung trotz schwerer Krankheit

(Minghui.de) Der Praktizierende Herr Zhang Jingzhou wurde am Morgen des 13. Dezembers 2010 von Zivilpolizisten nahe des Dongixhu Bezirksgerichts in Wuhan unrechtmäßig verhaftet. Ihm wurde mehrere Tage lang der Schlaf entzogen und und er wurde grausam gefoltert. Nachdem er 15 Tage lang festgehalten worden war, wurde er in ein Gefangenenlager gebracht. Wegen seines hohen Blutdrucks weigerten sich die Wärter, ihn anzunehmen. Die Polizei ignorierte seine schlechte körperliche Verfassung und ließ ihn nicht frei.

Während der elf Jahre der Verfolgung von Falun Gong durch die Kommunistische Partei Chinas (KPCh) hielt Herr Zhang seinen starken Glauben an Falun Gong aufrecht und wurde deswegen bereits zahlreiche Male verhaftet und eingesperrt worden. Er wurde zweimal zur „Umerziehung” durch Zwangsarbeit verurteilt und gewaltsam einer Gehirnwäsche unterzogen. Seine Wohnung wurde mehrmals durchwühlt und geplündert.

Im Jahre 2001 verurteilte man Herrn Zhang zu Zwangsarbeit und sperrte ihn in der Hochsicherheitsabteilung im Shayang Zwangsarbeitslager in der Provinz Hubei ein.

Im Oktober 2008 wurde er von Offizieren der Qiaokou Bezirkspolizeistation Wuhan verhaftet und seine Wohnung geplündert. Die Polizei fesselte ihn mit Handschellen an einen Stuhl, anschließend schlugen sechs Beamte auf ihn ein. Als es den Polizisten nicht gelang, von ihm Informationen darüber zu erhalten, wo er seinen Computer versteckt hatte, schlugen sie ihn wieder.

Später wurde Herr Zhang in das Etouwan Zentrum für Gehirnwäsche im Bezirk Qiaokou, Provinz Hubei, gebracht.

Während seiner Inhaftierung im Etouwan Zentrum für Gehirnwäsche wurde Herr Zhang für längere Zeit aufgehängt, grausam geschlagen und gedemütigt. Dann brachte man ihn in das Gefangenenlager in der Qiaokou Bezirkspolizeistation, in dem er mehr als zwei Monate lang festgehalten wurde. Während dieser Zeit ertrug er oft längere Folter. Auch wenn die Staatsanwaltschaft seinen Fall aufgrund unzureichender Beweise nicht annahm, verurteilte ihn die Wuhan Abteilung für innere Sicherheit zu einem Jahr und sechs Monaten Zwangsarbeit. Am 30. Dezember 2008 wurde er in das Hewan Zwangsarbeitslager gebracht.

Bei einer Untersuchung im Hewang Zwangsarbeitslager stellte man bei ihm eine schwere Krankheit fest, weshalb die Beamten sich weigerten, ihn anzunehmen. Unter dem Druck des Wuhan "Büro 610" und der Abteilung für innere Sicherheit sperrten die Beamten ihn schlussendlich im Hewan Zwangsarbeitslager in Abteilung Nummer 5 ein.

Am 23. April 2010 brachten Mitarbeiter des "Büro 610" Herrn Zhang vom Hewan Zwangsarbeitslager in die Gehirnwäsche-Einrichtung der Provinz Hubei, um ihn dort weiter zu verfolgen. Die Beamten des Gehirnwäschezentrums weigerten sich, ihn wegen seiner schlechten körperlichen Verfassung anzunehmen. Daraufhin ließen die Beamten des „Büro 610“ Herrn Zhang frei.

Kurz nach seiner Freilassung wurde er jedoch erneut von der Polizei von Wuhan verhaftet und eingesperrt.