Frau Jiao Xuemei im Gefängnis nach 10 Jahren der Verfolgung

(Minghui.de) Frau Jiao Xuemei begann Falun Gong zu praktizieren, um ihre Gesundheit zu verbessern. Nach kurzer Zeit des Praktizierens heilten ihre Krankheiten, eine chronische Nebenhöhleninfektion und die Hautkrankheit Vitiligo vollständig ab. In den letzten 10 Jahren litt sie mehrmals unter der Verfolgung der Polizisten der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh), die sie zur Aufgabe von Falun Gong mit den Prinzipien Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit, Nachsicht zwingen wollten. In den Jahren zwischen 1999 und 2009 wurde sie 4-mal festgenommen und inhaftiert. Seit dem 1. April 2009 befindet sie sich im Frauenprovinzgefängnis Hebei.

Am 16. Juni 2008, kurz vor Eröffnung der Olympischen Spiele in Peking, wurde Frau Jiao an ihrem Arbeitsplatz von Polizisten der Xishandao Polizeistation in Tangshan unrechtmäßig verhaftet. Das Bezirksgericht Lubei verurteilte sie im September 2008 zu einer Haftstrafe von drei Jahren. Die Gründe, die zu ihrer Verurteilung führten, lauteten: “Behinderung der Justiz“ und „Angehörigkeit einer Kultorganisation“. Das Urteil basierte ausschließlich auf den Anklagepunkten der Strafverfolgungsbehörde ohne Beweiserhebung. Frau Jiao legte sofort nach der Verhandlung Berufung ein.

Als sie ihr Anwalt, Tang Jitian, zur Vorbesprechung im ersten Gefangenenzentrum Tangshan besuchte, erhielt er die Aufforderung, im Besucherzimmer Nr. 3 Platz zu nehmen. In diesem Raum war das Licht defekt. Als er den diensthabenden Polizisten (Dienstnummer 083306) um einen anderen Raum bat, antwortete er ihm: “Willst du sie treffen oder nicht? Wenn ja, dann eben hier“ und warnte ihn mit den Worten: „Ich habe das Recht, dir die Besuchserlaubnis zu verweigern.” Herr Tang erklärte ihm daraufhin mehrmals, dass das Besuchsrecht eines Anwalts mit seinem Mandanten vom Gesetz geschützt sei. Der Polizist verlangte dann die amtliche Zulassung des Anwalts.

Der Vorsitzende Richter des Berufungsgerichts, Li Fuqing, bat Herrn Tang um Einreichung der Verteidigungsschrift. Er vermied allerdings unter mehreren Ausflüchten ein Treffen mit ihm und entschied, dass der Fall nicht öffentlich verhandelt werde. Herr Tang protestierte gegen diese Entscheidung und wandte ein, dass die Richter der vorherigen Instanz die Fakten verdreht und keine richtige Beweiserhebung stattgefunden habe. Alle “angeführten Beweise” hätten sich schon im Vorfeld der Untersuchungen als nichtig erwiesen, doch die Anklagebehörde habe dies nicht berücksichtigt. Außerdem habe das Gericht der I. Instanz die Beteiligten während der Verhandlung nicht zu Wort kommen lassen. Er begründete seine Berufung damit, dass schwere gesetzliche Verstöße gegen geltendes Recht vorliegen würden, die das Gericht der höheren Instanz in einer öffentlichen Verhandlung klären müsse. Die Richter des Berufungsgerichts in Tangshan ignorierten jedoch jegliche Einwendungen und wiesen die Berufung ab.

Teilweise Zusammenfassung früherer Verfolgung

Frau Jiao wurde im September 2004 zu einem Jahr Zwangsarbeit verurteilt. Die Beamten der KPCh setzten ihre Familienmitglieder und die Mitarbeiter ihres Arbeitsplatzes unter Druck und erpressten große Geldsummen für ihre medizinische Behandlung außerhalb des Arbeitslagers.

Die Firma, bei der sie beschäftigt war, entzog ihr außerdem das Gehalt und weitere Vorteile. Zwischen 2001 und 2008 wurde Frau Jiao 3-mal eine Gehaltserhöhung verweigert. In der Zeit vom Juni 2007 bis Juni 2008 erhielt sie nur den Mindestunterstützungsbetrag der Provinz Hebei in Höhe von 580 Yuan. (Ihr normales monatliches Gehalt betrug 1.700 Yuan.)

Die Polizei durchwühlte am 30. April 2007 die Wohnung von Frau Jiao. Am 2. Mai wurde sie widerrechtlich verhaftet und im ersten Gefangenenlager Tangshan inhaftiert. Erst am 9. Mai 2007 kam sie frei. Ihre Familienangehörigen und ihre Arbeitgeber wurden ständig von den Behörden schikaniert. Aus Angst über ihr Wohlergehen übergaben ihre Familienangehörigen dem zuständigen Polizisten 5.000 Yuan in der Hoffnung, er würde die Belästigungen beenden. Doch auch nach dieser Geldzuwendung schikanierten die Polizisten sie weiter.