Die 62-jährige Frau Wu Bilin wurde erneut verhaftet und in die Chenjiaji Gehirnwäscheeinrichtung von Wuhan gebracht (Foto)

(Minghui.de) Am 10. März 2011 wurde die Falun Gong-Praktizierende Wu Bilin von Polizeibeamten der Stadt Wuhan in ihrer Wohnung abermals verhaftet. Man brachte sie in die Chenjiaji Gehirnwäscheeinrichtung. In den vergangenen elf Jahren der Verfolgung von Falun Gong durch die Kommunistische Partei Chinas (KPCh) wurde Frau Wu 13 Mal verhaftet.

Frau Wu war Mitarbeiterin der Revisionsabteilung im Amt für Materialwirtschaft der Stadt Wuhan. 1996 ging sie in den Ruhestand. Nachdem sie mit dem Praktizieren von Falun Gong begonnen hatte, kam ihr dies sowohl körperlich als auch geistig zugute.

Am 13. April 2010 begleitete Frau Wu Frau Song Wenxiu, die Mutter der Praktizierenden Li Shihong, in das Jiangan Bezirksgericht, um gegen den falsch beurteilten Fall von Frau Li Berufung einzulegen. Die zuständigen Beamten waren sehr verärgert darüber, dass Frau Wu die Verwandte der inhaftierten Praktizierenden begleitet hatte, um die Jiangan Bezirkspolizei für die Verhaftung von Frau Li und die Durchsuchung ihres Hauses anzuklagen. Da man die Fakten bezüglich der Verfolgung von Frau Wu global enthüllt hatte, wollten sich die lokalen Beamten seitdem an Frau Wu rächen.

I. Frau Wu wird verhaftet und erstmals in die Chenjiaji Gehirnwäscheeinrichtung gebracht

Um 17:00 Uhr am 31. März 2009 ging Frau Wu zu der Wohnung von Frau Li und traf dort auf Polizeibeamte, die die Wohnung durchsuchten. Es waren Beamte der Staatssicherheit, der Öffentlichen Sicherheit des Bezirks Jiangan und der Danshuichijie Polizeistation. Nachdem sie Frau Li verhaftet hatten, nahmen sie auch Frau Wu fest und brachten sie in jener Nacht in die Chenjiaji Gehirnwäscheeinrichtung des Bezirks Jiangan. Frau Wu trat aus Protest gegen die Verfolgung in einen Hungerstreik. Am zweiten Tag des Hungerstreiks wurde sie, während sie duschte, ohnmächtig. Sie stürzte und schlug mit dem Hinterkopf auf, woraufhin sie in das Krankenhaus 161 gebracht und mit vier Stichen genäht wurde. Am vierten Tag entließ man sie aus der Haft.

II. Zum zweiten Mal verhaftet und in die Chenjiaji Gehirnwäscheeinrichtung gebracht

Am Vormittag des 30. April 2010 begleitete Frau Wu die Mutter der Praktizierenden Frau Li zum Jiangan Bezirksgericht. Sie traten vor die Richter des Strafgerichts Wu Shanrong und Ye Li und legten bezüglich des falsch beurteilten Falles von Frau Li Widerspruch ein. Das Gericht hatte den Fall am 7. April verhandelt. Im Verlauf der Verhaftung und der Anklage von Frau Li war in etlichen Punkten rechtswidrig vorgegangen worden. So hatte z. B. die Öffentliche Sicherheit Jiangan zuerst Frau Lis Mutter, Frau Song, verhaftet und die Schlüssel zu Frau Lis Wohnung konfisziert. Anschließend hatten sie die Wohnung betreten und sie ohne einen Durchsuchungsbefehl und ohne, dass jemand von der Familie anwesend war, durchsucht. Als dann Frau Li zurückkam, verhafteten sie sie. In der Anklageschrift gab es viele erfundene Beweisstücke, darunter gefälschte Beweise von der Öffentlichen Sicherheit. Als die Polizisten von Danshuichijie, Yu Jiming, Wan Baozhu (weiblich) und andere Frau Lis Wohnung durchsuchten, stahlen sie 1.200 Yuan Bargeld. Die Familie hatte dies der Polizeibehörde mehrmals gemeldet, aber die Polizei Danshuichijie nahm diesen Fall nicht zu den Akten. Als Zeugin dieser Durchsuchung begleitete Frau Wu eine Familienangehörige von Frau Li, um bei dem Richter ein Berufungsschreiben einzureichen mit dem Ziel, die geschilderten Tatsachen zu enthüllen. Richter Wu Shanrong jedoch drohte ihr öffentlich und rief Personen des “Büro 610” des Bezirks Jiangan, der Öffentlichen Sicherheit von Jiangan und der Polizeistation von Houhu herein. Dann wies Wu Shanrong die Beamten der Polizei von Houhu an, Frau Wu und Frau Song zu verhaften und sie in die Gehirnwäscheeinrichtung Chenjiaji des Bezirks Jiangan zu bringen. Frau Wu lehnte sich auch weiterhin gegen die Verfolgung auf. Man sperrte sie über 20 Tage lang ein und es endete damit, dass sie sich in einem kritischen Zustand befand. Die Beamten in der Gehirnwäscheeinrichtung bekamen Angst, die Verantwortung übernehmen zu müssen, und entließen sie.

III. Beamte des „Büro 610” der Provinz Hubei und der Stadt Wuhan verhaften Frau Wu abermals und bringen sie in die Gehirnwäscheeinrichtung Chenjiaji

Kurz darauf entlarvte die Minghui-Website die Verbrechen des Richters Wu Shanrong und die „Weltorganisation zur Untersuchung der Verfolgung von Falun Gong” (WOIPFG) untersuchte den Fall und nahm ihn zu den Akten. Die Beamten des „Büro 610“ der Provinz Hubei und der Stadt Wuhan waren darüber sehr aufgebracht. Am 20. Juni 2010 gingen Beamte der Öffentlichen Sicherheit der Stadt Wuhan zu der Wohnung von Frau Wu und verhafteten sie abermals und schickten sie in die Gehirnwäscheeinrichtung Chenjiaji. Außerdem durchsuchten sie ihre Wohnung in der Hoffnung, etwas zu finden, womit sie sie belasten konnten.

Frau Wu war sieben Monate lang in der Gehirnwäscheeinrichtung eingesperrt. In dieser Zeit gab der Leiter des „Büro 610”, Hu Shaobin, persönlich die Anweisung, Frau Wu geistig und körperlich zu foltern. Er gelang ihnen nicht, Frau Wu „umzuerziehen“, deshalb bediente er sich vieler grausamer Foltermethoden. Einmal beispielsweise brachten sie Frau Wu in einen Spielraum mit einer Tischtennisplatte darin. Sie legten das Bild von Li Hongzhi, dem Begründer von Falun Gong, auf einen Stuhl und zwangen Frau Wu, sich darauf zu setzen. Diese weigerte sich. Dann wies Hu Shaobin Zhang Jian und den Sicherheitsbeamten Jiang Mingliang an, Frau Wu auf den Stuhl zu setzen. Frau Wu wehrte sich und schlug mit ihrem Kopf gegen die Tischtennisplatte. Hu Shaobin hatte sein Ziel nicht erreicht, deshalb setzte er sich selbst auf das Bild.

Schließlich kam der Parteisekretär des Bezirks Jiangan, Huang Weiguo, in die Gehirnwäscheeinrichtung, um zu versuchen, Frau Wu „umzuerziehen“. Sie enthüllte in seiner Gegenwart die Verbrechen von Hu Shaobin. Huang Weiguo sagte nichts dazu und dies führte dazu, dass Hu Shaobin Frau Wu noch heftiger folterte. Später folterte er sie ein zweites Mal, und dann ein drittes Mal, und jedes Mal noch heftiger als zuvor. Er sagte auch, dass sie, wenn Frau Wu sich nicht „umerziehen” ließe, sie zu Gefängnis verurteilen würden. Im August 2010 kamen Beamte der Staatsanwaltschaft des Bezirks Jiangan in die Gehirnwäscheeinrichtung und suchten nach Möglichkeiten, Frau Wu zu belangen. Frau Wu trat aus Protest gegen die Verfolgung in einen Hungerstreik. Dann banden sie sie an einen Stuhl und zwangsernährten sie brutal, was schwere Verletzungen verursachte.

 

Folter-Darstellung: Zwangsernährung

Nachdem ihre Familienangehörigen erfahren hatten, dass Frau Wu so arg gefoltert wurde, zeigten sie Hu Shaobin wegen rechtswidriger Inhaftierung und Folter an. Die Staatsanwaltschaft des Bezirks Jiangan erhielt den Brief, woraufhin sie jedoch nur jemanden zur Gehirnwäscheeinrichtung schickte, der mit Hu sprechen sollte, und dann eine Ausrede fand, um den Fall nicht anzunehmen. Erst am 19. Januar 2011, als Frau Wu so schlimm gefoltert wurde, dass sie sich wieder in einem kritischen Zustand befand, wurde sie schließlich entlassen. Ihr Status wurde eingestuft als “auf Kaution aus Untersuchungshaft entlassen.”

IV. Vor kurzem erneut in der Gehirnwäscheeinrichtung Chenjiaji inhaftiert

Am 10. März 2011, nicht einmal zwei Monate nachdem Frau Wu aus der Haft entlassen worden war, wurde sie in ihrer Wohnung abermals von Beamten der Öffentlichen Sicherheit der Stadt Wuhan verhaftet und in die Gehirnwäscheeinrichtung Chenjiaji gebracht. Von der vorhergehenden Folter hatte sie sich noch nicht ganz erholt. In der kurzen Zeit, die sie zu Hause war, wurde Frau Wu von Mitarbeitern des Wohnbüros rund um die Uhr überwacht. Später übergaben sie den Fall an die Staatsanwaltschaft des Bezirks Jiangan, um Frau Wu weiter zu verfolgen.