Frau Zhu Rongzhen zu drei Jahren Gefängnis verurteilt

(Minghui.de) Die Falun Dafa-Praktizierende Zhu Rongzhen wurde zu drei Jahren Gefängnis verurteilt, weil sie es ablehnte eine Garantie-Erklärung zu schreiben in der behauptet wird, dass sie das Praktizieren von Falun Dafa aufgeben würde.

Nachdem Frau Zhu illegal in einem Haftzentrum inhaftiert wurde, brachten sie sie in das Allgemeine Gefängniskrankenhaus Yunnan, weil sie an Bluthochdruck litt. Am 23. Dezember 2010 verhandelte ein Richter der Kommunistischen Partei Chinas kurz gegen sie im Krankenhaus. Der Richter sagte: „Wenn Sie einen Garantiebrief schreiben würden, indem Sie mitteilen, dass Sie das Praktizieren von Falun Dafa aufgeben, kann ich Sie auf Bewährung freilassen. Wenn Sie weiterhin Falun Dafa praktizieren wollen, werde ich Sie zu drei Jahren Gefängnishaft verurteilen.“ Damals war Frau Zhus 80-jähriger Vater krank und benötigte ihre Hilfe. Trotz der unangemessenen Drohung sagte Frau Zhu, dass sie weiterhin standhaft Falun Dafa praktizieren werde. Das Gericht verurteilte sie dann zu drei Jahren Gefängnis.

Frau Zhu kommt aus Shanghai. Sowohl ihr Ehemann als auch sie sind Falun Dafa-Praktizierende aus Kunming, Provinz Yunnan. Am 24. Januar 2010 zeigte jemand sie bei der Polizei an und sie wurde verhaftet als sie gerade Falun Dafa-DVDs in Chenggong verteilte. Die Untersuchungshaftanstalt weigerte sich, sie aufzunehmen, da sie hohen Bluthochdruck hatte. Sie wurde gegen Kaution freigelassen und wartete auf ihren Prozess. Im Juli 2010 verklagte das Ehepaar die Polizeidienststelle Chenggong wegen der Verfolgung Falun Dafa-Praktizierender. Die Chenggong Regierungsverwaltung gab die Anordnung heraus, sie zu verhaften. Am 27. September 2010 verleiteten Polizeibeamte Frau Zhu, eine ärztliche Untersuchung vornehmen zu lassen und nahm sie fest. Am 28. September 2010 durchsuchten die Polizeibeamten ihre Wohnung. Das Gericht verhandelte heimlich gegen Frau Zhu ohne ihre Familienangehörigen darüber in Kenntnis zu setzen.