Menschenrechtstribunal in Ontario verurteilt chinesischen Seniorenverein in Ottawa wegen Verletzung des Menschenrechtskodex und Diskriminierung von Falun Gong (Foto)

(Minghui.de) Das Menschenrechtstribunal in Ontario urteilte am 27. April 2011, dass der chinesische Seniorenverein in Ottawa (Beklagter) gegen den Menschenrechtskodex verstoßen und Frau Daiming Huang (Klägerin) wegen ihres Glaubens diskriminiert hat.

Frau Huang ist 78 Jahre alt. Sie immigrierte 1992 nach Kanada und begann im Jahre 1998, Falun Gong zu praktizieren. Durch das Praktizieren verschwanden ihre Krankheiten, ihre Stirnhöhlenentzündung und Spondylolisthese. Frau Huang nahm am 29. Dezember 2001 an den Neujahrsfeierlichkeiten des chinesischen Senioren-Vereins teil und bemerkte dort, dass sie von einem Beamten der chinesischen Botschaft beobachtet wurde. Einige Minuten später kam Feng Xu, der Sekretär des Vereins, auf sie zu und sagte, der Verwaltungsrat habe beschlossen, dass Falun Gong-Praktizierende nicht länger akzeptiert würden.

Als Frau Huang im Februar erneut die Feier zum chinesischen Neujahr besuchte und den Vorsitzenden bezüglich der Entscheidung zur Kündigung ihrer Mitgliedschaft ansprach, wurde sie von anderen Vorstandsmitgliedern beschimpft. Sie warfen ihr vor, dass sie einer Gruppe angehöre, die in China verboten sei. Während der Beschimpfungen waren andere Senioren, die das Zentrum besuchten, zugegen.

In diesem Fall geht es um Frau Huangs Verhältnis zum Beklagten, dem chinesische Senioren-Verein von Ottawa, einer sozialen Organisation, die sich hauptsächlich aus Senioren zusammensetzt, die gerade aus China immigriert sind. Die persönlichen Beklagten sind Mitglieder des Leitungsgremiums des Vereins („Rat“): Shen Guo, der Präsident des Vereins, sowie Feng Xu, der Sekretär.

Das Tribunal traf bereits zu einem früheren Zeitpunkt, am 18. Januar 2006, eine Entscheidung in diesem Fall, als die Vertreter des chinesischen Senioren-Vereins von Ottawa bewusst abwesend blieben. Der Verein war der Ansicht, dass der Entscheid nicht berechtigt sei, und legte Widerspruch ein. Das Gericht hörte zur Beweisfindung Zeugen von beiden Seiten. Die Verbandsmitglieder Feng Xu und Shen Guo ließen sich jedoch bei der Anhörung am 19. Januar 2011 nicht blicken. Feng Xu fuhr vor ihrem geplanten Erscheinen nach China.
Herr Michelle Flaherty, der Vizevorsitzende des Tribunals, entschied: „Falun Gong ist eine Glaubensgemeinschaft und der Verein bietet einen Dienst im Sinne des Menschenrechtskodex von Ontario. Ich beschließe, dass der Beklagte gegen diesen Kodex verstoßen und die Klägerin aufgrund ihres Glaubens diskriminiert hat. Das Gericht ordnet an, dass der Beklagte der Klägerin die Summe von 15.000 $ zu bezahlen hat für die Schäden aus der Verletzung ihrer Rechte gemäß dem Kodex.“

„Hinsichtlich der Sachlage dieses Falles bin ich der Ansicht, dass ein Urteil in Höhe von 15.000 $ angemessen ist. In dem Urteil habe ich bedacht, dass die Klägerin durch die öffentliche Diskriminierung vor ihrer Gemeinde ihr Gesicht verloren hat.“

„Die Diskriminierung in diesem Fall ist zweigleisig: sie beinhaltet den Widerruf der Mitgliedschaft der Klägerin und die Kommentare, die öffentlich gemacht wurden, als die Klägerin mit dem Verein über die Entscheidung der Aufhebung ihrer Mitgliedschaft sprechen wollte. Des Weiteren nehme ich an, dass die Klägerin aufgrund ihrer Verbindung zu einer verfolgten Gruppe verwundbarer ist. Dies habe ich bei der Urteilsfindung mit einbezogen.“

„Nachdem festgestellt wurde, dass die Beklagten den Kodex verletzt haben, beschließt das Tribunal Folgendes:

a. Innerhalb von 30 Tagen nach Datum dieses Beschlusses soll der Beklagte der Klägerin 15.000 $ bezahlen für die Verletzung ihrer Würde, ihrer Gefühle und Selbstachtung durch den Verstoß gegen ihre Rechte gemäß dem Kodex;
b. Innerhalb von 30 Tagen nach Datum dieses Beschlusses soll der Beklagte die Klägerin anschreiben und sie einladen, sich dem Verein anzuschließen.“

Zwei chinesische Christen, die in Ottawa wohnen, waren Zeugen dieses Falles. Sie können bezeugen, dass der Verein im Mai 2001 im Dows Lake Park eine Unterschriftensammlung gegen Falun Gong durchgeführt und im Februar 2002 Falun Gong-Praktizierende im chinesischen Zentrum abgewiesen hatte.

Frau Daiming Huang auf einer Pressekonferenz am 18. Januar 2006

„Dies ist nicht nur ein Erfolg für Daiming Huang, es ist ein Sieg im weltweiten Kampf gegen die Unterdrückung von Falun Gong seitens der Kommunistischen Partei Chinas“, sagte David Matas, der Rechtsanwalt von Huang.