Stadtgericht von Xichang, Provinz Sichuan, verurteilt die Falun Dafa-Praktizierenden Frau Su Lijuan und Frau Feng Juan

(Minghui.de) Das Stadtgericht in Xichang in der Provinz Sichuan hielt am 19. Oktober 2010 eine geheime Gerichtsverhandlung gegen die Falun Dafa-Praktizierenden Frau Su Lijuan und Frau Feng Juan ab. Am 27. November wurde ein mündliches Urteil verkündet, Frau Su bekam sechs Jahre Freiheitsstrafe und Frau Feng fünfeinhalb Jahre. Bisher haben jedoch weder die Praktizierenden noch ihre Familienangehörigen ein schriftliches Urteil gesehen.

Frau Su und Frau Feng appellierten an den Mittleren Volksgerichtshof Liangshanzhou. Im März 2011 bestätigten Richter des Mittleren Volksgerichtshofs das ursprüngliche Urteil und weigerten sich immer noch, es in schriftlicher Form an die Familien dieser Praktizierenden zu senden.

Frau Sus zweiter Rechtsanwalt wies den Mittleren Volksgerichtshof Liangshanzhou auf zwei ernste Probleme in der ersten Verhandlung hin: „Erstens, die allgemeinen Feststellungen und das gerichtliche Verfahren in dem Fall haben ernsthaft gegen das Recht verstoßen. Zweitens, die Anwendung des Gesetzes in diesem Fall war falsch.“ Der Anwalt bat das Gericht, das frühere Urteil sofort rückgängig zu machen und Frau Su sofort freizulassen. Jedoch blieb das Gericht bei dem ursprünglichen Urteil und händigte immer noch kein schriftliches Urteil aus.

Das Urteil des Gerichts in Xichang basierte vollständig auf den „Beweisen“ einiger kurzer Textnachrichten. Das Gericht behauptete, dass Frau Su und Frau Feng Kurznachrichten über Falun Dafa gesendet hätten. Während der Anhörung sagte ein Zeuge namens Wang Chunyi: „Am 24. April 2010 habe ich eine kurze Nachricht von der Handynummer 15520381308 erhalten. Es wurde mitgeteilt: „Das Gericht in Xichang wird am 18. April um 9.00 Uhr eine Verhandlung über zwei Falun Dafa-Praktizierenden abhalten. Ein Menschenrechtsanwalt aus Peking wird sie verteidigen und auf nicht schuldig plädieren. Wir ermutigen die Menschen zu dieser Verhandlung ins Gericht zu kommen.“

Es war nicht klar, ob diese Nachrichten von Frau Su und Frau Feng geschickt worden waren. Das Netzwerk-Überwachungsteam der Liangshanzhou Polizeibehörde hatte keine Möglichkeit die Quelle der Nachricht genau zu identifizieren. Darüber hinaus verstieß der Inhalt der SMS-Nachrichten selbst nicht gegen ein Gesetz.