Familie reicht Klage ein wegen Folter an Frau Su Dan im Pekinger Frauen-Zwangsarbeitslager (Foto)

(Minghui.de) Frau Su Dan stammt aus Chengde, Provinz Hebei. Im Jahr 2008 zog sie in den Shunyi Bezirk in Peking. Am 20. Februar 2011, als Frau Su alleine zu Hause war, öffnete sie dem Wohnviertelverwalter Liu Dongmei die Tür, weil er vortäuschte, ihre Aufenthaltserlaubnis überprüfen zu müssen. Als sie die Tür öffnete, stürmten drei Polizeibeamte herein und befahlen ihr, für "ein Gespräch" auf die Polizeiwache mitzukommen. Als sie ihr einen nicht legimitierten Haftbefehl entgegen hielten, weigerte sie sich mitzugehen. Daraufhin wurde sie von den Beamten illegal verhaftet. Zudem plünderten sie ihr Haus und beschlagnahmten zwei Laptops und andere persönliche Gegenstände ihrer Familie.

Erst am 24. Februar erhielten die Eltern von Frau Su eine nicht unterschriebene Mitteilung über Frau Sus Untersuchungshaft. Am 1. März 2011 engagierte ihr Ehemann einen Rechtsanwalt, dem jedoch ein Treffen mit Frau Su von dem Sachbearbeiter Ma Xiaoyu verweigert wurde, mit der Aussage, in diesem Fall seien "Staatsgeheimnisse" verwickelt. Erst nachdem er und Frau Sus Ehemann Beschwerde beim Büro der zuständigen Staatsanwaltschaft und dem Petitionsbüro der Bezirkspolizeistation Shunyi einreichten, wurde ein Treffen genehmigt.

Am 9. März 2011 erzählte Frau Su ihrem Anwalt, dass sie am 21. Februar 2011 von den Wachen der Bezirkshaftanstalt Shunyu brutal zusammengeschlagen und schwer verletzt worden sei, während sie an Händen und Knöcheln gefesselt war. Auf dem Weg zur Behandlung ins Krankenhaus am Abend des 24. Februar wurde sie abermals von zwei Wärtern im Polizeiauto verprügelt. Danach musste sie über 10 Tage stationär behandelt werden.

Nachstellung der Folterszene: An Händen und Fußgelenken zusammen gefesselt

Am 21. Februar 2011 wurde Frau Su zu einem Monat Haft verurteilt. Allerdings kehrte sie danach weder nach Hause zurück, noch erhielt ihre Familie einen Hinweis, wann ihre Haftzeit zu Ende sein würde. Deswegen gingen ihre betagten Eltern am 21. März 2011 in die Shunyi Haftanstalt. Dort bekamen sie mitgeteilt, dass ihre Tochter bereits einen Tag zuvor, am 20. März 2011, in die Haftanstalt im Huairou Landkreis gebracht wurde. Das ältere Ehepaar reiste dann zu dieser Haftanstalt, wo ihnen Direktor Cai nicht erlaubte, ihre Tochter zu sehen, weil sie angeblich die erforderlichen Dokumente zur Besuchsberechtigung nicht hatten.

Daraufhin gingen ihre Eltern am 23. März 2011 zur Shunyu Polizeistation, um das Problem zu lösen. Dort wurden sie vom Büroleiter Zhao (ID 048330) und einem weiterem Beamten (ID 048841) an die Rechtsabteilung der Justizbehörde verwiesen. Im Büro der Justizbehörde wiederum wurde ihnen gesagt, sie müssen zum Voruntersuchungsbüro gehen. Dort erklärte der Beamte Wang (ID 057574) dem älteren Paar, dass das Problem gelöst sei. Wieder ging sie zur Huairou Haftanstalt, um ihre Tochter zu besuchen, und bekamen abermals von der dortigen Verwaltung gesagt, dass sie nicht über alle Unterlagen verfügten, die sie zum Besuch berechtigen.

Am 29. März 2011 wurde Frau Su zu Zwangsarbeit verurteilt und ins Pekinger Frauen-Zwangsarbeitslager Nr. 4 gebracht. Dort wurde sie gezwungen, 18 Stunden pro Tag aufrecht und bewegungslos auf einem kleinen Stuhl zu sitzen mit beiden Händen im Schoß. Selbst zu den Mahlzeiten durfte sie den Stuhl nicht verlassen. Drei Gefangene wurden angewiesen, sie sofort zu schlagen, sobald sie sich bewegte. Mit niemand durfte sie Kontakt haben.

Um gegen ihre rechtswidrige Inhaftierung zu protestieren, weigerte sich Frau Su im Gefängnis, an jeglichen Tätigkeiten teilzunehmen, die von den kriminellen Insassen ausgeklügelt wurden, wie zum Beispiel: „lernen“, Morgengymnastik, Arbeit und Antworten auf Namensappelle. Weil sie sich weigerte, auf die Namensappelle zu antworten, ließ sie der stellvertretende Aufseher Tang Jingjing nicht die Toilette benutzen. Aufgrund dieser Folter und dem Zwang, lange Zeit auf einem kleinen Hocker zu sitzen, bekam sie Blutergüsse und ihr Gesäß eiterte.

Frau Sus Ehemann beschwerte sich bei Yu Zhicheng im Büro des Pekinger Zwangsarbeitslagers über die Folter, die seiner Frau bis Ende April 2011 zugefügt wurde. Yu Guo beauftragte Zhaokai, den Vorsitzenden des Aufsichtsbüro des Pekinger Frauen-Zwangsarbeitslagers, dies zu untersuchen. Am 11. Mai 2011 berief Guo ein Treffen mit Frau Sus Familie und der Verwaltung des Arbeitslagers ein. Bei diesem Termin behauptete die Verwaltung des Arbeitslagers, dass es keine Folter oder Schläge jeglicher Art gegeben habe.

Bei ihrem Besuch am 13. Juni 2011 fand Frau Sus Familie Frau Su sehr abgemagert und geistig unklar vor. Vor diesem Besucht bedrohten der Wärter Du Jingbin, der stellvertretende Aufseher Tang Jingjing, und der Wärter Zhang, der für die Gehirnwäsche von Frau Su verantwortlich war, ihre Familie und versuchten dabei herauszufinden, ob einer von ihnen Falun Gong praktiziert. Inspektor Zhang von der Shunyi Staatsanwaltschaft machte die Aussage, dass Frau Su keine Schläge erhalten habe, weigerte sich aber, dies schriftlich zu bestätigen.

Am 23. Mai 2011 forderte das Gericht eine eidesstattliche Erklärung von der Nachbarschaftsverwaltung über Frau Sus Wohnsitz an. Allerdings, sagte die Leiterin der Verwaltung, Li Yuchun, dass ihr Chef Zhou Yujing, Vorsitzender des „Anti-Kult“-Büros der Gemeinde Guangming, ihr nicht erlaube, ein solches Dokument auszustellen.

Am 13. Juni 2011 wurde Frau Sus Familie vom Gericht telefonisch unterrichtet, dass die Shunyi Polizeistation einen Fragebogen eingereicht habe, vom dem sie am nächsten Tag eine Kopie erhalten würden. Ihrem Rechtsanwalt wurde gesagt, dass am 21. Juni 2011 um 8:30 Uhr Beweise vorliegen müssten. Zu diesem Zeitpunkt war auch die Hauptverhandlung angekündigt.

Beteiligte an der Verfolgung:

Li Shuming, Vertreter der Shunyi Polizeistation und stellvertretender Vorsitzender der Justizbehörde: 86-10-69424072
Wärter im Pekinger Frauenzwangsarbeitslager Nr. 4: 86-10-60278899, ext.-5401
Guo Zhaokai, Vorsitzender des Aufsichtsbüros im Pekinger Frauenzwangsarbeitslager: 86-10-60278899, ext.-6107