Herr Ni Zhenxuan aus der Stadt Shijiazhuang illegal zu dreieinhalb Jahren Zwangsarbeit verurteilt (Foto)

(Minghui.de) Der Falun Gong-Praktizierende Ni Zhenxuan aus der Stadt Shijiazhuang, 66, wurde illegal zu dreieinhalb Jahren Zwangsarbeit verurteilt, vom 5. März 2011 bis zum 4. September 2014. Er hat seine Absicht angekündigt, Berufung einzulegen.

Am Morgen des 9. August 2011 besuchten seine Familienangehörigen und sein Anwalt ihn in der Untersuchungshaftanstalt Nr. 2 der Stadt Shijiazhuang. Sein Anwalt fragte ihn, ob er in Berufung gehen wolle, wenn ein ungerechtes Urteil verkündet werden würde. Herr Ni antwortete: „Natürlich werde ich Berufung einlegen.“ Der Anwalt schlug vor, dass er zuerst einmal mündlich Einspruch erheben solle und dann schriftliche Beschwerdematerialien vorbereiten solle.

Herr Ni praktiziert Falun Gong seit vielen Jahren. Er besaß und leitete eine Sofafabrik. In den vergangenen Jahren kümmerte er sich um seine 89-jährige Mutter und um seinen Onkel, der behindert und schwer krank war. Seine Nachbarn lobten ihn für seinen Respekt der älteren Generation gegenüber.

Falun Gong-Praktizierender Herr Ni Zhenxuan

Am Nachmittag des 4. März 2011 suchten die Praktizierenden Meng Ruixian, Shi Qin, Yang Lanying, Zu Suzi und Zhang Meiying aus dem Dorf Yangjia, Gemeinde Nanun, Bezirk Chang'an, Stadt Shijiazhuang Herrn Ni und seine Mutter auf, die krank im Bett lag. Mehrere Polizisten brachen gewaltsam in die Wohnung ein und nahmen die fünf Praktizierenden fest. Die Polizei versuchte auch, seine Ehefrau zu verhaften, die ihre Schwiegermutter pflegte, scheiterte aber am Widerstand ihrer Familie.

Die Polizeibeamten durchsuchten das Haus und beschlagnahmten ihre persönlichen Sachen, darunter eine Satelliten-Schüssel, Sat-TV-Empfänger und einen Computer. Später an diesem Tag brach die Polizei in Herrn Nis Sofa-Fabrik ein und beschlagnahmten Druckmaschinen. Herr Ni wurde an seinem Arbeitsplatz verhaftet.

Am 13. März um 10:00 Uhr brachte die Polizei seiner Familie eine Mitteilung über seine Verurteilung zu Zwangsarbeit und wollte sie zwingen zu unterschreiben. Die Angehörigen lehnten dies aber vehement ab. Herr Ni wurde dann in der Untersuchungshaftanstalt Nr. 2 der Stadt Shijiazhuang inhaftiert. Die Polizei drohte damit, dass sie den Fall als einen strafrechtlichen Fall ansehen würde.

Herrn Nis Familienangehörige und sein Anwalt appellierten am Morgen des 13. Juni an die Staatsanwaltschaft des Bezirkes Chang'an der Stadt Shijiazhuang, aber es wurde gesagt, dass der Fall bereits dem Gericht vorgelegt worden sei.

Das Gericht Chang'an in der Stadt Shijiazhuang eröffnete am 21. Juni um 09:00 Uhr eine Gerichtsverhandlung. Der Anwalt plädierte für Herrn Nie auf nicht schuldig. Nach der Verhandlung sagten die Angehörigen zu Richter Wang Xu, dass Herr Ni bereits in seinen Sechzigern sei und forderten seine sofortige und bedingungslose Freilassung. Allerdings ordneten Agenten des „Büro 610“, die die Verhandlung überwachten, die Polizeibeamten an, die Angehörigen von Herrn Nie zu vertreiben.