Tochter verschleppt, 80-jährige Eltern klagen das „Büro 610“ an

(Minghui.de) Frau Wang Yin ist Falun Gong-Praktizierende aus der Stadt Jinlin, Provinz Jilin. Am 24. August 2011 wurde sie von Mitarbeitern des „Büro 610“ aus dem Bezirk Chuanying, der Polizeistation Chuanying und der Polizeidienststelle Huangqi aus ihrer Wohnung verschleppt und in die Gehirnwäscheeinrichtung Shahezi im Altersheim Xiaoguang gebracht. Am 1. September verlegte man sie und den Falun Gong-Praktizierenden Sun Jie in die Gehirnwäscheeinrichtung Xinglongshan in Changchun, der Hauptstadt der Provinz Jilin.

Die 80-jährigen Eltern von Frau Wang Yin klagten den Vorsitzenden des „Büro 610“ aus dem Bezirk Chuanying, Yang Bingwen, an, weil er gesetzwidrig in die Wohnung ihrer Tochter eingedrungen war und sie festgenommen hatte. Sie forderten die Staatsanwaltschaft auf, eine Akte zur Untersuchung dieses Deliktes anzulegen.

Am 24. August 2011 führte Yang Bingwen ein Dutzend Mitarbeiter zu Frau Wang Yins Wohnung  im 3. Gebäude des Wohnviertels Cainan. Frau Wang Yin öffnete ihnen nicht die Tür, sondern erklärte ihnen die Hintergründe der Verfolgung von Falun Gong durchs Fenster. Sie sagte, dass ihr Vorgehen gesetzwidrig sei. Sie hörten ihr gar nicht erst zu, brachen das Schloss auf und wollten Frau Wang Yin mit Gewalt verschleppen.

Als Frau Wang Yins Eltern die Nachricht bekamen, nahmen sie ein Taxi und fuhren sofort zu ihr. Anschließend kamen auch ihr Mann, ihre Tante und ihr Schwager. Sie beanstandeten einstimmig das Vorgehen der Polizei. Wie konnte sie es nur wagen, bei so einer aufrichtigen Frau wie Frau Wang, die keinerlei Verbrechen begangen hatte, einzubrechen und sie auch noch zu verschleppen?

Nach 11 Uhr brachte Yang Bingwen Frau Wang Yins Ehemann und ihre Tante in die Gehirnwäscheeinrichtung, um ihnen vorzutäuschen, wie gut die Bedingungen dort seien. Er sagte ihnen, dass Wang Yin hier nur einige Tage zur Gehirnwäsche bleiben würde und danach wieder heimgehen dürfe. Die Polizisten lenkten damit die Aufmerksamkeit von ihren Eltern und ihrem Schwager ab und brachten Frau Wang Yinzu in einem Polizeiwagen in die Gehirnwäscheeinrichtung Shahezi. Außerdem beschlagnahmte die Polizei ihren Computer.

In der Anklageschrift gaben Frau Wang Yins Eltern an, dass, obwohl der Leiter des „Büro 610“, Yang Bingwen, ihrem Ehemann versprochen hatte, seine Frau jederzeit in der  Gehirnwäscheeinrichtung besuchen zu dürfen, er seine Frau nach einem Dutzend Tagen nicht einmal hatte sehen dürfen. Stattdessen wurde er von Zivilpolzisten - den Handlangern von Yang Bingwen -  verprügelt. Sein Arm blutete und die Zivilpolizisten drohten ihm, ihn ebenfalls einzusperren.

Frau Wang Yins Eltern forderten die Staatsanwaltschaft auf, das Verbrechen von Yang Bingwen zu untersuchen und ihn zur Rechenschaft zu ziehen. Sie forderten die Polizeibehörde der Stadt Jilin auf, ihre Tochter bedingungslos freizulassen, für ihre psychischen und körperlichen Verletzungen einen Schadensersatz zu zahlen bzw. sich aufgrund der Rufschädigung öffentlich zu entschuldigen.