Frau Zhou Chunzhi, die jahrelange Folter im Frauengefängnis der Provinz Heilongjiang erlitt, erneut verhaftet

(Minghui.de) Frau Zhou Chunzhi, in ihren 60ern und eine ehemalige Mitarbeiterin der Hulan Spielefabrik, wohnt im Bezirk Hulan, Harbin, Provinz Heilongjiang. Weil sie sich weigerte ihren Glauben an Falun Gong aufzugeben, wurde sie im Laufe der Verfolgung mehrmals illegal verhaftet. Im Jahr 2002 wurde Frau Zhou zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt und im Frauengefängnis der Provinz Heilongjiang von den Wärtern Xiao Lin und anderen gefoltert. Im Juni 2011 verhafteten örtliche Polizeibeamte Frau Zhou wieder und inhaftierten sie im Qianjin Zwangsarbeitslager. Laut Aussagen ihrer Familie wurde Frau Zhou im Arbeitslager so gefoltert, dass ihre Rippen brachen.

Frau Zhou wurde am 21. Juni 2011 in ihrer Wohnung verhaftet und dann in der Nacht in die Untersuchungshaftanstalt Harbin gebracht. Die Wärter folgten nicht dem Gesetz, das fordert, die Familieangehörigen innerhalb von 24 Stunden nach der Festnahme zu benachrichtigen. Stattdessen hörten Frau Zhous Kinder zwei Tage später, am 23. Juni, von der Nachbarschaft, dass ihre Mutter zwei Tage zuvor festgenommen worden war. Später wurde Frau Zhou von Zhou Changhe, dem Leiter der Untersuchungshaftanstalt des Bezirkes Hulan, in das Qianjin Zwangsarbeitslager verlegt. Nachdem ihre Familieangehörigen das Arbeitslager aufgesucht hatten, bestätigten sie, dass Frau Zhou so schwer gefoltert worden war, dass ihre Rippen brachen.

Am 24. Dezember 2001 verhaftete Xu Yingwu aus der Hulan Polizeidienststelle Frau Zhou und brachte sie anschließend in die Untersuchungshaftanstalt Hulan. Dort war sie acht Tage lang inhaftiert. Am 25. Mai 2002 wurde Frau Zhou von dem Wärter Xu Yingwu in der Untersuchungshaftanstalt aufgenommen, nachdem sie zu sechs Jahren Haft verurteilt worden war.

Während sie im Frauengefängnis der Provinz Heilongjiang inhaftiert war, weigerte sich Frau Zhou, ihren Glauben an Falun Gong aufzugeben und protestierte gegen die Verfolgung. Als Folge schlugen und folterten die Wärter sie brutal.

Am 25. Dezember 2002 übernahm das Frauengefängnis der Provinz Heilongjiang Frau Zhou. Wärter Xiao Lin schlug sie bis zur Bewusstlosigkeit brutal zusammen.

Im Jahr 2003 wurde Frau Zhou von Wärter Zhang Chunhua geschlagen, weil sie die Falun Gong-Übungen praktizierte. Im September 2003 täuschte Zhang Chunhua Frau Zhou. Er sagte, dass sie zu einem „Gespräch“ kommen solle. Insassin Zhu Yuhong stieß ihr Knie brutal in Frau Zhous Unterleib. Frau Zhou war wegen der Schmerzen nicht in der Lage aufzustehen. Dann stießen sie sie und Frau Zhou landete mit dem Kopf voran auf dem Steinboden. Anschließend würgten sie sie, bis ihr Gesicht lila-schwarz anlief.

Tagsüber zerrte Häftling Zhao Yan Frau Zhou gewaltsam aus ihrer Zelle und schlug ihr gegen die Brust. Insassin Li Guihong stieß so hart gegen Frau Zhous Kinn von, dass ihr Mund zu bluten anfing. Sie trat ihr gegen die Beine, bis sie anschwollen.

Im November 2003 fesselten die Wärter Frau Zhou mit Handschellen und zwangen sie, auf dem Boden zu sitzen. Tagsüber öffneten sie das Fenster, um sie der Kälte aussetzen. Wärter Zhang Chunhua schlug sie brutal.

Folternachstellung: Brutale Schläge

Im Februar 2004 weigerte sich Frau Zhou die Gefängnisuniform zu tragen. Daraufhin raubten die Mithäftlinge Zhao Yanhua, Xiao Yaqin und Zhu Yuhong ihre Kleidung. Sie legten ihr Handschellen an, beleidigten und folterten sie. Im Juli 2004 befahl Wärter Zhang Chunhua den Insassen Zhao Yanhua und Song Libo, Frau Zhou zwei Stunden zu foltern, indem sie ihre Handgelenke hinter ihrem Rücken mit Handschellen fesselten. Dabei wurde ein Arm über ihre Schulter geführt und ihren Rücken hinunter und der andere über die Taille nach oben gezogen (Diese Folter wird „Ein Schwert auf dem Rücken tragen“ genannt).

Frau Zhou trat im August 2004 für 28 Tage in einen Hungerstreik, um gegen die Verfolgung zu protestieren. Die Wärter zwangsernährten sie dreimal am Tag mit Salzwasser und bewusstseinsverändernden Substanzen. Dies verursachte, dass sie einschlief und sich ihr Blutdruck erhöhte. Die Wärter Huang Jing und Yin Ping forderten die Insassen Zhao Yanhua und Song Libo auf, Frau Zhou zu foltern.

Folternachstellung: „Ein Schwert auf dem Rücken tragen“

Am 20. Januar 2006 ermutigte Zhang Chunhua, der Teamleiter des Achten Gefängnistraktes des Frauengefängnisses der Provinz Heilongjiang, die Insassen, den Praktizierenden Wang Jianping zu foltern. Dann befahl er den Insassen Zhang Hongying und Zhao Dongmei Frau Zhou mit ihren Armen hinter dem Rücken Handschellen anzulegen. Insasse Zhao Dongmei zog an Frau Zhous Haaren, während Zhang Hongying ihr brutal ins Gesicht schlug, solange bis ihr schwindlig wurde. Später fesselten sie sie an das Bein eines Bettes und zwangen sie, auf dem Boden zu sitzen. Frau Zhou wurde so schlimm geschlagen, dass ihr Gesicht rot wurde und ihr Atem schwer und schnell ging. Sie befreiten sie nicht eher, als bis sie zustimmte, die Gefängnisuniform zu tragen.

Polizeidienststelle des Bezirkes Hulan

Jiang Jimin, stellvertretender Leiter der Polizeiabteilung: 86-13903665588 (mobil)
Abteilung für Staatssicherheit: 86-451-57334774
Chen Zhaolin, Leiter: 86-451-57325999 (privat), 86-13945126069 (mobil)
Xu Hanbin, Polizeibeamter: 86-451-57302528 (privat)