FDI: Internationaler Druck führt zu vorzeitiger Freilassung von Frau Guizhen Ji aus Zwangsarbeitslager

Pressemitteilung 01.01.2012

Berlin / Suzhou (FDI) – Die 62-jährige Falun Gong-Praktizierende Guizhen Ji, die am 18. Juni 2010 in einem Schauprozess zu drei Jahren Zwangsarbeitslager „verurteilt“ wurde, ist einer zuverlässigen Quelle zufolge am 30. Dezember 2011 in ihre Wohnung zurückgekehrt.  

 Frau Ji Guizhen mit ihrem Enkelkind


Ihr angebliches Verbrechen besteht darin, Falun Gong-Bücher und Transparente in ihrer Wohnung aufbewahrt und öffentlich für die Beendigung der Verfolgung von Falun Gong in China appelliert zu haben.

Die Nachricht aus China ist für ihre in Deutschland lebende Tochter, Frau Anlan Xun, eine große Erleichterung. Frau Anlan Xun, viele deutsche Falun Gong-Praktizierende und anteilnehmende Bürger Deutschlands haben intensiv in der Öffentlichkeit auf die lebensbedrohliche Situation von Frau Guizhen Ji im chinesischen Zwangsarbeitslager hingewiesen und gegenüber den chinesischen Behörden ihre sofortige Freilassung gefordert.

Es zeigt sich, dass nachhaltiger internationaler Druck wirksam sein kann. Wir möchten uns bei allen bedanken, die Frau Guizhen Ji in ihrer schwierigen Lage unterstützt haben.


Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Waltraud Ng Tel.: 06201-15672, Mobil: 0173-3135532
Internet: www.faluninfo.de; E-Mail: pm@falun-info.de

Falun Dafa, auch Falun Gong genannt, ist eine traditionelle buddhistische Kultivierungsschule, die ursprünglich aus China stammt und in mehr als 100 Staaten der Welt praktiziert wird. Neben den körperlichen Übungen wird besonderer Wert auf ein Leben nach den Prinzipien von Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht gelegt, die seit Tausenden von Jahren in der chinesischen Kultur verwurzelt sind.

Seit 20. Juli 1999 unterliegt Falun Dafa in China einer irrationalen Verfolgung, die durch den ehemaligen Staatspräsidenten Jiang Zemin initiiert wurde. Hunderttausende wurden seit dem Juli 1999 festgenommen, über 100.000 Praktizierende, möglicherweise aber wesentlich mehr, zu häufig jahrelangem Arbeitslager verurteilt, in der Regel ohne ordentliches Gerichtsverfahren. Die Verfolgung in China umfasst alle Lebensbereiche: sie führt zum Verlust von Arbeitsplatz und Wohnung, schließt Schüler und Studenten von der Ausbildung aus, zwingt Frauen zur Abtreibung und Ehepaare zur Scheidung. Dem Falun Dafa Informationszentrum liegen bis heute Informationen von über 3.449 Todesfällen vor, zu denen es durch Folter in Polizeistationen und Arbeitslagern kam. Die Dunkelziffer dürfte um ein Vielfaches höher liegen.

 

Quelle: http://www.falungong.de/artikel/pressemitteilungen/1325715256.html

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