Provinz Shandong: Gericht von Linyi stellt unschuldige Falun Gong-Praktizierende heimlich vor Gericht

(Minghui.org) Am 6. Juni 2012 wurden die Falun Gong-Praktizierenden Frau Deng Liangcun und Frau Fu Guiying aus Linyi, Provinz Shandong, aus ihrer Wohnung von Polizisten der Polizeistation Wulibao verschleppt; ihre Haftbefehle wurden jedoch erst am 6. Juli ausgestellt. Ihre Familienmitglieder engagierten zwei Anwälte aus Peking. Die Staatsanwaltschaft des Bezirks Lanshan und das Polizeiamt Lanshan schoben die Verantwortung jeweils auf den anderen ab und hinderten die Anwälte daran, die Praktizierenden zu sehen. Am 8. Oktober stellte das Gericht Lanshan die beiden Praktizierenden vor Gericht, ohne ihre Familien zu informieren.

Frau Deng Liangcun ist eine 53-jährige Anwohnerin des Bezirks Lanshan der Stadt Linyi. Sie wurde zwei Mal in Zwangsarbeitslager gebracht, weil sie Falun Gong praktiziert - einmal für ein Jahr und einmal für zwei Jahre. In dem Arbeitslager wurde sie schlimm verfolgt. Und selbst nachdem sie aus dem Arbeitslager entlassen worden war, wurde sie weiterhin schikaniert und ihre Wohnung durchsucht.

Frau Fu Guiying ist eine 43-jährige Anwohnerin des Dorfes Zhujiawa, Landkreis Junan. Sie wurde zwei Mal für das Praktizieren von Falun Gong eingesperrt. Als sie dieses Mal verschleppt wurde, trat sie in einen Hungerstreik und wurde grausam zwangsernährt. Aufgrund der jahrelangen Verfolgung sieht sie ausgemergelt und alt aus, als wäre sie in den Sechzigern. Alle ihre Haare sind grau geworden.

Die Falun Gong-Praktizierende Frau Zheng Wengyuan wurde ebenfalls am 6. Juni 2012 verschleppt und in ein Zwangsarbeitslager gebracht. Weil sie die ärztliche Untersuchung nicht bestand, ließ man sie schließlich frei.

Die Familienangehörigen der drei Praktizierenden durften sie während ihrer Haft in der nationalen Sicherheitsabteilung von Linyi und im Untersuchungsgefängnis nicht besuchen.

Die Angehörigen von Frau Fu und Frau Deng beauftragten zwei Anwälte aus Peking, die am 7. September die Mühe auf sich nahmen, bei der Staatsanwaltschaft die Formalitäten zu erledigen, und zu der Haftanstalt gingen, um ihre Klienten zu sehen. Die Haftanstalt jedoch verweigerte ihnen den Besuch mit der Ausrede, dass die Besuchszeit vorbei sei.

Am 20. September gingen die Anwälte erneut in das Gefängnis. Ihnen wurde gesagt, dass sie ihre Klienten nicht sehen könnten, da ihre Fälle unter „zusätzlicher Untersuchung“ stehen würden. Die Anwälte riefen die Haftanstalt zwischen dem 29. und 30. September viele Male an. Entweder weigerte sich die Haftanstalt, die Anrufe zu beantworten, oder sie sagten einfach nichts.

In der langen Pause wegen des Nationalfeiertages waren alle Büros geschlossen. Am Montagmorgen, dem 8. Oktober und ersten Werktag nach den Feiertagen, gingen die Angehörigen von Frau Fu und Frau Deng zum Gericht Langshan. Ihnen wurde mitgeteilt, dass der Verantwortliche für den Fall, Li Jianguang, in einer Verhandlung sei.

Als sie es am Nachmittag erneut versuchten, erfuhren sie, dass das Gericht die beiden Falun Gong-Praktizierenden an diesem Morgen heimlich vor Gericht gestellt hatte, doch das Urteil nicht verkündete. Keiner der Familienangehörigen wurde über die Verhandlung informiert.