Frau Tian Xiaoping in der Provinz Heilongjiang unrechtmäßig zu 14 Jahren verurteilt

(Minghui.org) Die Falun Gong-Praktizierende, Frau Tian Xiaoping, 51 Jahre alt, lebt in der Gruppe Nr. 9 des Komitees Nr. 1 in der Minzhu Straße in Shuangcheng. Sie war eines der Opfer der „großen Verhaftungswelle“ in Shuangcheng, die am 13. November 2011 stattfand. Sie und vier weitere Praktizierende wurden illegal zu 14 Jahren Gefängnis verurteilt. Zwei Praktizierende wurden zu 13 beziehungsweise 11 Jahren Gefängnis verurteilt. Der Anwalt war sprachlos, als das Gericht den Vorschlag des Staatsanwalts, das Strafmaß auf drei bis fünf Jahre festzusetzen, ignorierte.

Falun Gong-Praktizierende bemühen sich sehr, in ihrem Leben Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit, Nachsicht zu folgen. Sie dürften weder eingesperrt, noch sollten sie verurteilt werden.

Brutale Verhaftung

Am Morgen des 13. November 2011 gingen Frau Tian und 40 weitere Falun Gong-Praktizierende in die Wohnung des Praktizierenden Qin Yueming in einem Wohngebäude des Städtischen Baubüros der Stadt Shuangcheng (Qin Yueming wurde zu Tode verfolgt), um sich anzuhören, wie seine Frau und seine Tochter über die Schwierigkeiten sprachen, die sie bei der Einreichung ihrer Rechtsbeschwerde durchlitten hatten. Kurz nach Mittag waren sie dabei wegzugehen. Als sie die Tür öffneten, stürmten über 100 Polizisten herein und versprühten Tränengas. Sie setzten auch Elektrostöcke ein und schockten die Praktizierenden. Immer zwei Polizisten trugen einen Praktizierenden nach draußen. Die meisten von ihnen hatten nicht einmal eine Chance, ihre Schuhe anzuziehen, sie wurden in die wartenden Polizeifahrzeuge geschleppt.

In dem Gedränge wurde Frau Tian am Kopf verletzt und ihre Kleidung zerrissen. Nach zehn Tagen waren ihre Augen und die Augen vieler auf Grund des Tränengaseinsatzes immer noch rot und geschwollen. Die Polizisten brachten sie zur Polizeistation der Stadt Shuangcheng und verhörten sie einzeln, wobei sie Gewalt anwendeten. Dies dauerte bis Mitternacht, dann wurden einige Praktizierende in das Haftzentrum Nr. 2 in Harbin gebracht. Einige wurden in die Haftanstalt Shuangcheng gebracht. Es war später zu erfahren, dass es mehr als 20 Polizeibeamte einer Spezialeinheit des Amtes für Öffentliche Sicherheit, der Abteilung Nr. 26 des Amtes für Öffentlichen Sicherheit der Provinz, der Abteilung Nr. 5 des Amtes für Öffentliche Sicherheit der Gemeinde und viele von der Staatssicherheit der Stadt Shuangcheng waren, die die Verhaftungen vorgenommen hatten.

Verhöre, Folter und Irreführung

Ab 26. November musste Frau Tian unvorstellbare Folter erleiden. In der Haftanstalt Nr. 2 der Stadt Harbin fesselten in einem speziellen Untersuchungsraum im vierten Stock des Besuchsgebäudes, Yao Shoujun, Lu Jun und eine weitere Person der Polizeistation Harbin (Lu Jun war immer dabei), Frau Tian die Händen auf dem Rücken, auf einen Stuhl. Sie richteten einen Scheinwerfer auf sie und verhörten sie, denn sie wollten wissen, welche Rolle sie bei Falun Gong spielte. Das Verhör begann um 11 Uhr vormittags und dauerte bis zum Ende des Abendessens des diensthabenden Instruktors. Jedes mal folterten sie sie zwei Stunden lang. Lu Jun trat gegen ihre Knie und befahl ihr zu antworten. Wegen der Hitze des Scheinwerfers platzten ihr die Lippen auf. Um zu verbergen, was sie getan hatten, zwangen Polizisten sie, Orangen zu essen und drohten ihr, sie zu schlagen, wenn sie diese nicht essen würde. Als sie sahen, dass sie es nicht mehr länger aushalten würde, hörten sie auf. Ihre Arme verfärbten sich ganz dunkel und die Farbe schwächte sich erst nach vielen Tagen ab.

Beim Verhör setzten die Beamten Yao Shoujun und Lu Jun auf Täuschung, sagten wiederholt zu ihr: „Andere haben bereits geredet. Du bist die Einzige, die nicht kooperiert. Beharre nicht darauf, nichts zu sagen! Wenn du uns nicht glaubst, können wir Jiang Xiaoyan (ein Praktizierender, der gleichzeitig verhaftet wurde) und andere hereinbringen, sodass du hören kannst, was sie uns erzählt haben.“ Als Frau Tian sie aufforderte, Jiang Xiaoyan hereinzubringen, ignorierten sie dies. Wegen der brutalen Folter und verwirrten Gedanken, unterschrieb sie gegen ihren Willen die von der Polizei vorbereiteten Papiere. Später legte sie bei einem Treffen mit dem Staatsanwalt, diesem alle diese Fakten dar und erhob Einspruch. Der Staatsanwalt zeichnete auf, was sie berichtete und sagte, er werde untersuchen, was bei dem Verhör vorgefallen ist. Doch das hatte keine Folgen. Während des Verfahrens wurde zudem die Tatsache verschwiegen, dass Frau Tian während des Verhörs gefoltert worden war.

Illegale Verfolgung

Nachdem die Polizei bei der Erzwingung eines Eingeständnisses erfolgreich war, verhaftete sie Frau Tian Xiaoping und sechs weitere Personen in Shuangcheng und trug ihre Fälle bei Gericht in Shuangcheng vor.

Am 24. April 2012 beauftragten Familienangehörige und Freunde für Frau Tian und die sechs anderen Praktizierenden Anwälte. Die Anwälte suchten das Gericht in Shuangcheng auf und beantragten Akteneinsicht. Hu Yelin, der Vizepräsident des Gerichts in Shuangcheng und der Zuständige für diese Fälle, bereiteten den Anwälten Schwierigkeiten, Kopien der Anwaltsbriefe, der gültigen Zertifikate und Vertrauensbriefe zu beschaffen und riefen dann jedes Anwaltsbüro an, um deren Identität bestätigen zu lassen. Die Anwälte wandten sich dann an Geng Yu, den Dekan des Gerichts in Shuangcheng, zuständig für die Überwachung der Fälle, um mit ihm zu sprechen. Geng Yu sagte, sie würden nur den Anweisungen von „Oben“ folgen. Dann gingen die Anwälte zu Zhao Min, dem Vizepräsident der Kriminalabteilung, um mit ihm zu reden. Zhao Min sagte, er wisse nicht viel über diese Fälle. Später schickte der Gerichtsdiener die Anwälte sogar hinaus. Die Anwälte ließen es sich nicht nehmen, zwei weitere Stunden zu warten. Gegen Mittag mussten sie weggehen und warten, um am Nachmittag wiederzukommen. Am Nachmittag suchten die Anwälte das Gericht erneut auf. Hu Yelin, der die Identitäten der Anwälte schon zweimal überprüft hatte, erlaubte ihnen nur Einblick in die Akten zu nehmen, jedoch keinerlei Kopien anzufertigen. Mehrere Anwälte sprachen lange Zeit mit dem Präsidenten des Gerichts in Shuangcheng und erhielten immer noch keine Erlaubnis, Kopien ihrer Fälle zu bekommen.

Das Verfahren

Über Frau Tian Xiaoping und sechs weitere Falun Gong-Praktizierende wurde am 28. Mai um 9 Uhr morgens verhandelt. Vor dem Verfahren benachrichtigte das Gericht plötzlich die Familien der Betroffenen, es sei jeweils nur eine Person zu der Anhörung zugelassen. Außerdem würden diese vor dem Betreten des Gerichtssaals strikt durchsucht – sogar Schuhe und BHs würden durchsucht. Vor Beginn des Verfahrens beantragten Frau Tian und die anderen sechs Praktizierenden, dass alle Mitglieder der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh), den Gerichtssaal verlassen. Nicht lang nach Wiederaufnahme der Anhörung, brachten Polizisten die jüngere Schwester von Jiang Xiaoyan gewaltsam aus dem Gerichtssaal. Frau Tian und ihr Verteidiger forderten den Ankläger auf, dem Gericht die Originalakten und Originalbeweise vorzulegen, doch das Gericht lehnte es ab, irgendwelche Beweise vorzulegen. Obwohl das Gericht behauptete, dass es eine Auflistung allen vorenthaltenen Inventars gebe, sah Frau Tian diese Liste bei der Anhörung nicht. Die Ermittlungsbeamtin hatte solch eine Liste auch nicht signiert. Als Guo, der Verteidigungsanwalt von Frau Tian, dies zur Sprache brachte, reagierten Gericht und Staatsanwalt darauf mit Schweigen und beschritten nicht die Linie der Befragung. Der Richter beschuldigte Frau Tian und die anderen Praktizierenden, eine Kultorganisation zu benutzen, um den Rechtsvollzug zu unterminieren. Die Richter erlaubten den Praktizierenden nur, mit „Ja“ oder „Nein“ zu antworten. Andernfalls stoppten sie die Praktizierenden und sagten: „Das hat nichts mit dem Fall zu tun“. Tian Xiaoping und die anderen wiesen alle Anschuldigungen gegen sie, zurück.

Die Anwälte plädierten für ihre Klienten auf „nicht schuldig“. Der Richter klopfte mit seinem Richterhammer, um sie daran zu hindern, die Gesuche auf „nicht schuldig“ vorzulesen. Als die Praktizierenden sich selbst verteidigten, stoppte der Richter sie und wiederholte: „Das hat nichts mit diesem Fall zu tun“. Weil die beiden Anwälte allen im Gerichtssaal sagten, dass die Praktizierenden brutal gefoltert worden waren und auch die Wahrheit über Falun Gong erklärten, lehnte der Richter ihre Forderung, diejenigen, die die Verhöre unter Anwendung von Folter durchgeführt hatten, zur Befragung herbeizuzitieren, nicht nur ab, sondern unterbrach die Verteidigungsanwälte dauernd. Schließlich wiesen sie Gerichtspolizisten an, die Verteidigungsanwälte Chang Chuanli und Wang Quanzhang aus dem Gerichtssaal zu entfernen. Sie nahmen den Anwälten auch ihre persönlichen Laptops weg.

Die Anhörung dauerte geschlagene acht Stunden, ohne Unterbrechung. Der 63 Jahre alte Anwalt, den die Familie von Tian Xiaoping beauftragt hatte, hat Diabetes. Er muss Medikamente einnehmen, um seinen Blutzuckerspiegel zu regulieren. Das Shuangcheng Gericht weigerte sich jedoch, dem Anwalt Guo zu erlauben, etwas zu sich zu nehmen.

Viele Polizei- und Privatfahrzeuge waren auf den Straßen und in den Alleen in der Nähe des Gerichts geparkt. Polizisten und Beamte in Zivilkleidung überwachten das Areal sorgfältig. Die großen Busse, die in der Nähe des Gerichts parkten, hatten keine Lizenzschilder. Mehrere Hundert Dorfbeamte aus 24 Dörfern der ganzen Stadt waren um das Gericht herum verstreut und suchten nach Praktizierenden aus ihren eigenen Dörfern. Auf Befehl ihrer Vorgesetzten, mussten sie Praktizierende aus ihren Dörfern aufhalten, wenn sie welche sahen. Andernfalls würde die Polizei sie mitnehmen.

Hohe Strafen

Abschließend verkündete der öffentliche Ankläger, dass die Angeklagten schwere Strafen von drei bis fünf Jahren erhielten. Die Praktizierenden akzeptierten diese Entscheidungen nicht. Einige Tage nach der Anhörung übergab das Gericht seine offizielle Entscheidung: Tian Xiaoping und vier weitere wurden zu 14 Jahren Gefängnis verurteilt, einer zu 13 Jahren und ein anderer zu 11 Jahren, wobei es die Empfehlung des Anklägers ignorierte. Die Anwälte waren erschüttert über diese Verzerrung von Gerechtigkeit.

Zuerst bestätigten die Anwälte, dass es unkorrekt war, diese Fälle nach dem Strafgesetz Nr. 300 zu beurteilen, welches 14 vom Ministerium für Öffentliche Sicherheit identifizierte Kulte auflistet, nicht aber Falun Gong. Gewisse Regierungsdokumente und verbale Anweisungen haben keinen Gesetzescharakter und ihr Vorhandensein kann keine legale Basis für eine Entscheidung sein. Die Behauptung, dass Frau Tian das Verbrechen der Unterminierung des Gesetzesvollzugs beging, ist unbegründet. Ihr Verhalten war nicht kriminell. Einen anderen Praktizierenden zu besuchen, verursacht keinen sozialen Schaden. Menschen, die nach Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit, Nachsicht streben, verdienen den Schutz und Respekt des Gesetzes. Der einzige Beweis des Anklägers war ein „Eingeständnis“ von Frau Tian, das unter Folter zustande gekommen war. Sowohl sie als auch ihr Anwalt informierten den Staatsanwalt über diese Tatsache vor der Anhörung und sie klagten jene, die sie gefoltert hatten an. Der Staatsanwalt jedoch legte dem Gericht nahe, zu ignorieren, wie der Beweis zustande kam. Frau Tian ist jeglicher Verbrechen, deren sie angeklagt wurde, unschuldig.
Die Verfolgung geht weiter, jene Verantwortlichen können der Gerechtigkeit nicht entfliehen

Tian Xiaoping und ihre Familie sind entschlossen, dieses ungerechte Urteil nicht zu akzeptieren. Sie haben weiter einen Anwalt beauftragt, gegen das Urteil zu protestieren und die Tatverdächtigen, die sie gefoltert haben, anzuklagen. Das Staatssicherheitssystem für jedoch hat Frau Tian bereits in ein Frauengefängnis gebracht. Keine Organisation oder Behörde will auf ihren eigenen Beschwerdebrief oder die Rechtsbeschwerde ihres Anwaltes reagieren. Keiner der von ihnen abgeschickten Briefe ist beantwortet worden. Ein guter Mensch befindet sich im Gefängnis, während diejenigen, die wirklich durch Begehen von Verbrechen, Schuld auf sich geladen haben, immer noch auf freiem Fuße sind und weiterhin gute Menschen verfolgen.

Auflistung der Polizeibeamten, die an Verhaftung, Verhör und Verurteilung von Frau Tian Xiaoping beteiligt waren:

1. Zweigbüro des Amtes für Öffentliche Sicherheit der Provinz Heilongjiang: Liu Weidong, Yao Renku, Sun Yigang, Xu Jiaqi, Bu Qijun, Liu Weiguo, Lin Zhiyong, Mou Chunpu, Li Yongqiang, Zou Ziwei, Zheng Jun, Yu Ze, Liu Peimin, Sun Yusheng (der Direktor des unmittelbaren Zweigbüros) und andere.
2. Abteilung Nr. 26 des Amtes für Öffentliche Sicherheit der Provinz Heilongjiang: Guo Yongsheng und Cui Hongbin.
3. Polizeistation Harbin: Yang Danpei, Liu Weiguo, Zhou Zhijun, Bai Wenjie, Zhang Qinglei, Liu Peimin, Yao Shoujin, Lu Jun, Yang Bo, Ren Ruichen (der Direktor) und andere.
4. Polizeistation der Stadt Shuangcheng, Provinz Heilongjiang: Xiao Jitian (Direktor der Wujia Polizei Station), Wang Yubiao (stellvertretender Direktor der Wujia Polizei Station), Yang Rui, Liu Guochen, Sun Shiyou, Zhang Guodong, Ao Hongwei, Xu Xingzhi, Liu Weiguo, Lin Zhiyong, Gao Xiang, Liu Guozhu, Li Zhaochun, Sun Baofeng, Jia Congfu, Qin Bo, Chen Zhangxi, Liu Liaoman, Jia Zhaobao, Wang Junling (Direktor dieser Polizeistation) und andere.
5. Sechs Personen der Staatsanwaltschaft der Stadt Shuangcheng: Ankläger Zhang Zhenting, Zou Qingji, Guan Zhe und Su Yangao. Verantwortliche für die Genehmigung der Festnahme: Generalstaatsanwalt Han Fenghua, Staatsanwalt Wang Jingxia und andere.
6. Sechs Personen bei Gericht der Stadt Shuangcheng: Vorsitzender Richter Hu Yelin, Richter Zheng He und Zhang Kaijun, Angestellter Xu Jing, Xia Yuanxiang ( zuständig für die Genehmigungserteilung), Dekan des Gerichts Shi Shantai und andere

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