Frau Zhuang Yanhong, Dozentin an der Technischen Universität Peking, zu Zwangsarbeit verurteilt

(Minghui.org) Am 18. Oktober 2012 wurde Frau Zhuang Yanhong, Dozentin an der Technischen Universität Peking, in ihrem Büro von Polizisten aus dem Bezirk Chaoyang verhaftet. Sie wurde rechtswidrig zu zweieinhalb Jahren Zwangsarbeit verurteilt. Dies ist das siebte Mal, dass Frau Zhuang wegen ihres Glaubens verhaftet und verfolgt wird. Zum zweiten Mal wurde sie schon verurteilt.

Frau Zhuang wurde mit nur einer Niere geboren. Seit ihrer Kindheit war sie sehr schwach. Als sie erwachsen wurde, bekam sie starke Kopfschmerzen und Nierenentzündung. Wegen ihres schlechten Gesundheitszustandes fiel es ihr schwer, die schulischen Aufgaben zu erledigen. Nachdem Frau Zhuang ein Seminar von Falun Gong im Jahre 1994 besucht hatte, verschwanden alle ihre Krankheiten innerhalb von neun Tagen. Danach praktizierte sie die Übungen und richtete ihr Verhalten nach den Prinzipien von Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht. Sie behandelte ihre Mitmenschen freundlich und konnte fleißig in der Schule lernen. Daher hatten die Mitschüler und Freunde eine sehr gute Meinung über sie.

Jedes Mal wenn Frau Zhuang verhaftet wurde, waren ihre Arbeitskollegen darüber empört, dass die kommunistischen Behörden solch einen guten Menschen verfolgte.. Jeder, der sie kennt, empfand Mitleid mit ihr und ermutigte ihre Familienmitglieder zu versuchen, durch ein rechtliches Verfahren Frau Zhuang zu schützen.

Seit Februar diesen Jahres und mit dem Vorwand des bevorstehenden 18. Parteitages der Kommunistischen Partei Chinas haben das Komitee für Politik und Recht und das Büro 610 viele Praktizierende in Peking festgenommen und sie zu Gefängnisstrafen oder Zwangsarbeit verurteilt. Als Frau Zhuang am 18. Oktober verhaftet wurde, bekam sie keine Erklärung dafür, warum sie verhaftet worden ist und wurde in der Haftanstalt des Bezirks Chaoyang inhaftiert.

Am 20. November gingen die Familienmitglieder von Frau Zhuang in die Haftanstalt, um Informationen über ihren Fall zu erfragen. Die Polizei sagte ihnen, dass es eine Frist von zehn Tagen gibt, um gegen das Urteil Widerspruch einzulegen. Demnach wäre das für die Familie der letzte Tag, um solch einen Schritt zu unternehmen. Die Polizei gab Frau Zhuang oder einem der Familienangehörigen niemals irgendeine entsprechende Mitteilung. Frau Zhuang selbst hat keine Information darüber erhalten, was sie betreffend außerhalb des Gefängnisses passierte.

Nach Beginn der Verfolgung am 20. Juli 1999 wurde Frau Zhuang mehrfach verfolgt, weil sie die Praxis von Falun Gong nicht aufgab. Dies ist das zweite Mal, dass sie verurteilt wurde. Das erste Mal war vor dem 17. Parteitag des kommunistischen Regimes. Da wurde sie zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Zu beiden Zeitpunkten haben die Behörden eine landesweite Kampagne mit Gewalt und Terrorismus unter dem Vorwand gestartet, dass im Vorfeld des Parteitages die „soziale Stabilität“ geschützt werden müsse.

Die Behörden in Peking folgten in dem Fall von Frau Zhuang keinen rechtlichen Verfahrensformen, denn sie haben keine Gerichtsverhandlung abgehalten, keine Klageerwiderung des Beklagten angehört und kein Prozessgericht für die Urteilsverkündung eröffnet. Diese Punkte widersprechen vollkommen den Grundregeln der Justiz und dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit Chinas.

Frau Zhuangs Familie ist sehr besorgt um sie, weil sie im Frauen-Zwangsarbeitslager in Peking gefoltert wurde. Sie alle haben die erstaunlichen guten Veränderungen gesehen, die Frau Zhuang durch das Praktizieren von Falun Gong erlebt hatte. Ihre alten Eltern sind in einem schlechten Gesundheitszustand und brauchen die Hilfe ihrer Tochter.

Frau Zhuangs Familie hat sich vor Kurzem beschlossen, eine Nachprüfung des Verfahrens und des Urteils zu beantragen, sodass ihre grundlegenden Menschenrechte nach dem Gesetz geschützt werden können.