Drei Falun Gong-Praktizierende ins Zwangsarbeitslager eingewiesen

(Minghui.de) Am Morgen des 06. Juli 2011 unterhielten sich Frau Gao Meiying, Herr Zheng Zengchen und Frau Wu Hongyan aus dem Bezirk Fuxing der Stadt Handan mit ihren Mitmenschen über die Großartigkeit von Falun Dafa. Sie sprachen dabei auch über die Verfolgung von Falun Dafa ganz öffentlich mit den Spaziergängern, die ihnen im Zhaoyuan Park begegneten. Sie rieten ihnen, aus der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) und den ihr angegliederten Organisationen auszutreten und „Falun Dafa ist gut und Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit, Nachsicht sind gut“ zu rezitieren.

Einige jedoch, die von der ganzen falschen Propaganda gegen Falun Dafa vergiftet waren, meldeten die drei Praktizierenden bei der Polizei. Beamte vom Sijiqing Polizeidezernat nahmen die drei Praktizierenden fest und brachten sie auf die Fuxing Bezirkspolizeistation.

Bedienstete vom Hualin Polizeidezernat im Bezirk Fuxing durchsuchten die Wohnungen von Herrn Zheng Zengchen und konfiszierten seinen Computer und Drucker.

Die Familien der drei Praktizierenden suchten die Polizeistation des Bezirks Congtai und die Sijiqing Polizeistation auf und versuchten, die drei Praktizierenden freizubekommen. Ihre Mitpraktizierenden schrieben Briefe an die Polizei, versorgten sie mit Informationsmaterial, riefen sie immer wieder an, um mit ihnen über Falun Dafa zu sprechen, und forderten die Freilassung der drei Praktizierenden. Die Polizisten stellten sich jedoch taub. Sie verhörten die Praktizierenden viele Male und übten Druck auf sie aus, Garantieerklärungen zu schreiben, dass sie Falun Dafa aufgeben würden.

Die drei Praktizierenden weigerten sich, ihren Glauben aufzugeben, und so wiesen Direktor Niu Shengmin vom Congtai Polizeidezernat und Kommissar Wang Yongxiang die Praktizierenden in ein Zwangsarbeitslager ein. Weil die Polizisten in Herrn Zheng Zengchens Wohnung einen Computer und Drucker konfisziert hatten, wurde Herr Zheng zu 18 Monaten Zwangsarbeit verurteilt.

Frau Wu Hongyang wurde zu 15 Monaten Zwangsarbeit verurteilt. In ihrer Wohnung fand man jedoch nichts, was man mit Falun Dafa in Zusammenang hätte setzen können. Der sogenannte „Beweis“ war lediglich ein Amulett (1), das sie einem Untergebenen aushändigte.

Auch in Frau Gao Meiyings Wohnung entdeckten die Beamten vom Hualin Polizeidezernat nichts, was als sogenannter Beweis hätte verwendet werden können. Da sich Frau Gao weigerte, ihren Glauben an Falun Dafa aufzugeben, wurde sie zu einem Jahr Zwangsarbeit verurteilt.

Direktor Niu Shengmin und Kommissar Wang Yongxiang vom Congtai Bezirkspolizeidezernat schickten Frau Wu Hongyang und Frau Gao Meiying in das Shijiazhuang Zwangsarbeitslager für Frauen.

 

Anmerkung:

(1) Amulett – In China erklären Praktizierende manchmal die Hintergründe von Falun Dafa, indem sie Menschen etwas Kleines zum Anhängen oder Wertschätzen geben, das einige Worte enthält, welche sie daran erinnern, dass Dafa gut ist.