Wie die KPCh Falun Gong behandelte, hatte nie etwas mit Legalität zu tun

(Minghui.de) Aufgrund verschiedener offizieller Dokumente und Rundschreiben durch die Kommunistische Partei Chinas (KPCh) vor und nach dem 20. Juli 1999 gibt es eine weit verbreitete falsche Annahme, nämlich, dass die Verfolgung von Falun Gong in den Rahmen des chinesischen Gesetzes fällt und eine legale Grundlage hat. Bei näherer Untersuchung ist das jedoch überhaupt nicht der Fall. Nahezu bei jedem Schritt auf dem ganzen Weg bewegte sich die KPCh außerhalb des Gesetzes, um die Verfolgung zu initiieren, auszuführen und aufrechtzuerhalten.

Um die Verfassung und das Gesetz zu umgehen, war der erste Schritt die Einrichtung des berüchtigten Büro 610, einer sogenannten „Führungsgruppe zur Behandlung von Falun Gong-Angelegenheiten“, am 10. Juni 1999. Diese Organisation wurde außerhalb des rechtlichen Rahmens eingeführt und wie es Freedom House beschrieb, funktioniert sie „außerhalb des Staatssystems ohne offiziellen Status. Im Kern ist das Büro 610 eine außeramtliche KPCh-Sicherheitstruppe in Zivil zur Unterdrückung der spirituellen Gruppe Falun Gong.“

Am 7. Juni 1999 berief Jiang Zemin ein spezielles Treffen des Politbüros ein, wo er die Anweisung gab, „das Falun Gong-Problem eilig abzuwickeln und zu lösen“. Er befahl, dass der Arbeitsausschuss „sofort Truppen organisieren sollte“ und „sich gut für die Arbeit der Zerschlagung [von Falun Gong] vorbereiten“ sollte. Drei Tage später wurde diese Organisation ohne Gesetzgebung ins Leben gerufen. Es wurden keine rechtlichen Bestimmungen angeführt, um die Existenz dieser Truppe zu rechtfertigen oder den Umfang ihres Auftrags abzustecken. Es wurde tatsächlich eine vollkommen neue Weisungskette außerhalb der existierenden Exekutive und der legislativen Struktur in ganz China geschaffen, von der Zentralregierung bis hinunter zur lokalen Ebene, wobei sogar Staatsunternehmen und Schulen Büros 610 einrichteten.

Während seines zwölfjährigen Bestehens erhielt das Büro 610 eine Reihe von Aufträgen und Vollmachten, die alle vollkommen außerhalb der Zielsetzungen einer legalen, legitimierten Regierungsorganisation liegen. Nachfolgend werden ein paar davon aufgeführt:

- „Löscht Falun Gong innerhalb von drei Monaten aus“

- „Zerstört ihren Ruf, ruiniert sie finanziell und beseitigt sie physisch“

- „Wenn sie zu Tode geprügelt werden, muss kein Schadensersatz geleistet werden und es soll als Selbstmord gelten“

- „Prüft nicht die Identität des Leichnams, äschert ihn sofort ein“

- „Tötet ohne Mitleid“

- „Gesetze gelten nicht bei Falun Gong“

Dies sind ganz klar keine Anweisungen, die einer Organisation gegeben werden, die innerhalb des Gesetzes oder der Verfassung agiert. Bei weiteren von Jiang und der KPCh verfassten Dokumenten und Rundschreiben gibt es die gleichen Fragen rechtlicher und moralischer Rechtmäßigkeit. Am 19. Juli 1999 veröffentlichte die Zentralregierung ein Dokument für Parteimitglieder, in dem KPCh-Mitgliedern verboten wird, Falun Gong zu praktizieren. Dies war eine außergesetzliche Anweisung und keine Gesetzgebung. Außerdem besitzt die Regierung keine rechtliche Grundlage zur Beschränkung ihrer Bürger in Bezug auf die Ausübung eines spirituellen Glaubens. Das Gleiche gilt auch für den Fall, als das Ministerium für bürgerliche Angelegenheiten unter dem Staatsrat, die „Forschungsgesellschaft von Falun Dafa und die Falun Gong-Organisation unter ihrer Aufsicht“ verbot und als das Ministerium für Staatssicherheit das Praktizieren verbot. In beiden Fällen hatte keines dieser Staatsorgane die verfassungsmäßige rechtliche Zuständigkeit für einen spirituellen Glauben, und das Gesetz hatte keine Klausel für Verbote solcher spiritueller Gruppen. Zwischenzeitlich begannen die staatlich kontrollierten Medien rasch einen radikalen Angriff mit Verleumdung und bezeichneten Falun Gong als „bösartigen Kult“. So legten sie die Grundsteine für die einsetzende brutale Verfolgung. Als das Ministerium für Staatssicherheit seine Erklärung 2000 in Bezug auf die „genaue Bestimmung und das Verbot häretischer Organisationen“ veröffentlichte, war Falun Gong paradoxerweise nicht unter den als dazu gehörigen vierzehn Gruppen aufgelistet. Trotzdem wird heute diese Erklärung immer noch angeführt, um die Verfolgung von Falun Gong zu rechtfertigen.

Insgesamt war und wird die Verfolgung von Falun Gong von einer außerrechtlichen, verfassungswidrigen Organisation ausgeführt und gelenkt, die außerhalb des chinesischen und internationalen Rechts operiert. Die bei der Verfolgung eingesetzten Methoden wie Verhaftungen ohne Haftbefehl, rechtswidrige Gefängnisstrafen, Gehirnwäsche, körperliche und seelische Folter, Zwangsarbeit und sogar Mord sind alle ganz und gar rechtswidrig und verwerflich. Wie auch immer es der KPCh beliebt, die brutale Verfolgung in Legalität einzuhüllen, um die Außenwelt und ihre eigenen Bürger zu täuschen, kann sie die grundlegende Tatsache nicht verbergen, dass es sich um eine illegale, unbegreifliche Verfolgung von Menschen handelt, die den Wunsch haben, sich nach Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht auszurichten. Sie trampelt auf Chinas eigenen Gesetzen herum und ist ein Affront gegen die gesamte Menschheit.