Stadt Chengdu: Frau Mao Kun aus Protest gegen verlängerte Haft im Hungerstreik

(Minghui.de) Die Falun Gong-Praktizierende Frau Mao Kun wurde im Jahr 2007 von Beamten der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) rechtswidrig verhaftet. Im Jahr 2008 verurteilte man sie zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis. In dem Sichuan Frauengefängnis hielt sie an ihrem Glauben an Falun Gong fest. Die Beamten des Gefängnisses drohten ihr, dass, wenn sie ihren Glauben nicht aufgebe, man sie auch nach Ablauf der Haft nicht entlassen würde. Nach dieser Drohung trat sie in einen Hungerstreik, um gegen die Verfolgung zu protestieren. Frau Mao befand sich über zwei Monate lang im Hungerstreik und ihre Familie war um ihren Gesundheitszustand sehr besorgt.

Die rechtswidrige Verurteilung erregt zu Hause und im Ausland Aufmerksamkeit

Vor ihrer Inhaftierung war Frau Mao eine hoch angesehene Buchhalterin in Chengdu gewesen. Sie arbeitete sehr fleißig und war als äußerst kompetente Mitarbeiterin bekannt. Ihre großartige Persönlichkeit brachte ihr Vertrauen und Beliebtheit bei ihren Vorgesetzten und Kollegen ein.

Zwischen August und September 2007 wurden mehr als 30 Falun Gong-Praktizierende entweder zu Hause oder an ihrem Arbeitsplatz verhaftet. Sie alle wurden im Untersuchungsgefängnis der Stadt Chengdu interniert. Dieses Untersuchungsgefängnis ist für seine grausame Folter an Falun Gong-Praktizierenden bekannt. Die Praktizierende Frau Zhou Huimin kam in diesem Untersuchungsgefängnis infolge der Folter ums Leben.

Im September 2007 wurde Frau Mao an ihrem Arbeitsplatz von Polizeibeamten der Staatssicherheitsabteilung des Bezirks Jinniu verhaftet und zur „Umerziehung“ in die Gehirnwäsche-Einrichtung des Bezirks Jinniu gebracht. Zwei Monate später überstellte man sie dem Untersuchungsgefängnis der Stadt Chengdu.

Am 10. Oktober 2008 brachten Beamte des Gerichts des Bezirks Wuhou Frau Mao und zwölf weitere Falun Gong-Praktizierende zur Gerichtsverhandlung. Dort waren acht Verteidigungsanwälte aus Peking und Chengdu anwesend. Die Anwälte wiesen darauf hin, dass die Informationsmaterialien über Falun Gong und auch das Recht der Praktizierenden auf Versammlung laut der Verfassung Chinas geschützt seien und dass die Handlungen der Praktizierenden nicht gegen das Gesetz verstoßen hätten. Auch betonten die Anwälte, dass Polizisten grausame Foltermethoden gegenüber diesen Praktizierenden angewendet hätten in dem Bemühen, sie zur Aufgabe ihres Glaubens zu bewegen. Dies würde ein deutliches Bild von der Verletzung der Menschenrechte seitens der Polizei zeichnen.

Um die Anwälte zu diskreditieren, brachten Beamte des Wuhou Gerichts Gründe gegen die Gerichtsordnung vor und erlaubten den Familienangehörigen der Praktizierenden und normalen Bürgern nicht, im Gerichtssaal zu sitzen. Als die Anwälte die Praktizierenden verteidigten, schnitten ihnen Richter Shui Changbin und die Staatsanwälte das Wort ab und erlaubten ihnen nicht, die Beweise des Falles zu präsentieren. Den Anwälten war es weiterhin nicht gestattet, sich auf die Verfassung Chinas zu berufen.

Nachdem Frau Mao verurteilt worden war, appellierten sie und weitere Praktizierende an das Gericht der nächsthöheren Instanz. In diesem Gericht verteidigten 15 Anwälte die Praktizierenden. Mainstream-Medien außerhalb Chinas, wie z. B. der Radiosender FOA (Freedom of Asia), schenkten den Fällen große Aufmerksamkeit. In dem jährlichen Menschenrechtsbericht des US-Kongresses von 2009 hieß es dazu: „Die Verhandlung gegenüber Falun Gong-Praktizierenden scheint Ungerechtigkeit in den juristischen Prozess durch die Gerichtsbeamten und den Richter zu bringen, die die juristische Verfahrensweise unmittelbar missachten, wodurch der normale rechtliche Schutz untergraben wird.“

Frau Mao wird gefoltert; Hungerstreik aus Protest gegen die Verfolgung

Als Frau Mao im Sichuan Frauengefängnis inhaftiert wurde - und das, obwohl sie keines Verbrechens schuldig war - gab sie ihren Glauben an Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht (die drei Hauptprinzipien von Falun Gong) niemals auf. Deshalb wurde sie grausamer Folter unterzogen. Ein Insider enthüllte, dass man sie draußen für viele Tage und Nächte an ein Wäschegestell gefesselt habe.

Im Dezember 2011 sagten Gefängnisbeamte, dass, wenn sie ihren Glauben an Falun Gong nicht aufgebe, sie nach Ablauf der Haftzeit nicht entlassen würde und man sie dem sogenannten „Unterricht zur Gesetzesvollstreckung“ des „Büro 610“ überstellen würde. Das bedeutet, dass man ihre Haftzeit auf unbestimmte Zeit verlängern würde.

Um ihre Freiheit wiederzuerlangen, verweigerte Frau Mao, mit Ausnahme von Wasser und etwas Sojamilch, um am Leben zu bleiben, jegliches Essen oder Trinken aus dem Gefängnis. Sie trat für mehr als zwei Monate in einen Hungerstreik und ihr Gesundheitszustand verschlechterte sich zusehends. Als ihre Angehörigen sie besuchen kamen, sahen sie, dass sie kaum gehen konnte und zwei Personen benötigte, die ihr halfen.

Vor dieser Inhaftierung war Frau Mao zweimal zu Zwangsarbeitslager verurteilt worden. In dem Untersuchungsgefängnis und in den Zwangsarbeitslagern entzog man ihr für sieben aufeinander folgende Tage und Nächte den Schlaf; man nötigte sie zu schwerer Zwangsarbeit; fesselte sie auf dem Rücken und sperrte sie für lange Zeit in Einzelhaft. Außerdem wurde Frau Mao zwangsernährt. Im Sommer durfte sie über einen Monat lang nicht duschen oder ihre Wäsche waschen. Sie musste für lange Zeit in der brennenden Sonne stehen 1.000 Kniebeuge machen. Sie wurde an ihrem ganzen Körper, am Gesicht, den Händen und am Mund mit Elektrostäben geschockt, wodurch Stücke ihrer Haut weggebrannt wurden. Einmal wurde sie derart massiv gefoltert, dass ihr Leben in ernster Gefahr war.

Frauengefängnis Sichuan:
Adresse: Frauengefängnis in der Ortschaft Yangma, Stadt Jianyang, Provinz Sichuan, China
PLZ: 641402
Telefonnummern des Gefängnisses: +86-832-7722652, +86-832-7722930
Gefängnisleiterin: Guo (Nachname)
Stellvertretender Gefängnisleiter: Zhu (Nachname)
Sekretär des Komitees der KPCh: Duan (Nachname)
Stellvertretender Sekretär des Komitees der KPCh: Luo (Nachname)
Zuständige Person für Abteilung Nr. 1: Luo (Nachname)
Zuständige Person für Abteilung Nr. 4: Luo (Nachname)
Zuständige Personen für Abteilung Nr. 5: Teamleiter Yuan Chang: +86-832-7722951 (Büro), Teamleiter Fang Rong: +86-832-7722951 (Büro)
Zuständige Personen für Abteilung Nr. 6: Teamleiter Xiong Chuanyan: +86-13508043519 (mobil), Teamleiter Chen Jiahong: +86-13568552581 (mobil)
Abteilung Nr. 7: Wärter Yu Zhifang, Wärter Huang Yunhui
„Büro 610“ des Bezirks Jinniu, Stadt Chengdu: Stellvertretender Sekretär Li Yong: +86-13668292609 (mobil), +86-28-87526973 (privat), +86-28-87705681 (Büro)

Weitere Namen und Telefonnummern finden Sie in dem chinesischen Originalartikel.

Verwandter Artikel: „Über die Verfolgung von Mao Kun aus der Stadt Chengdu“, http://www.minghui.de/artikel/51639.html