Frau Jiang Xiaoyan seit 100 Tagen eingesperrt und grausamer Folter ausgesetzt

(Minghui.de)

Frau Jiang Xiaoyan ist nun seit 100 Tagen rechtswidrig im Internierungslager Nr. 2 der Stadt Harbin eingesperrt. Am 22. Februar 2012 traf sich ein Anwalt mit ihr. Frau Jiang erklärte ihm, dass sie sechs Tage lang durchgehend verhört wurde. Am ersten Tag begannen sieben oder acht Polizisten, sie zu befragen und zu diesem Zeitpunkt hatten sie sie auch noch nicht gefoltert. Vom zweiten bis zum fünften Tag verhörten drei Polizisten sie und setzten dabei verschiedene Foltermethoden ein.

 

 Jiang Xiaoyan

Die Wärter zwangen sie, sitzen zu bleiben und fesselten ihre Hände mit Handschellen auf den Rücken. Sie banden ein dünnes Seil an ihren Handschellen fest und warfen das andere Ende über eine Rolle, so dass sie etwas nach oben gezogen wurde. Eine Klammer wurde auf einem Pfosten befestigt um zu verhindern, dass ihr gesamter Körper aufgehoben wurde. Ihr wurde die Luft abgeschnürt, wenn sie am Seil zogen, weil die Klammer verhinderte, dass sie hochgezogen wurde. Die Wärter zogen immer wieder am anderen Ende des Seiles, um zu sehen, wie nahe sie am Ersticken war. Sie sahen auf ihre Uhren und zählten und erst wenn Frau Jiang kaum noch Luft hatte, ließen sie das Seil los. Die Wärter weckten sie auf und brachten sie dann in ihre Zelle zurück. Diese Folter wiederholte sich fünf Tage und Nächte lang täglich.

Die Leute, die sie folterten, kamen von der so genannten „Speziallfall-Gruppe“, die von der Polizeiwache der Provinz eingerichtet worden war. Frau Jiang berichtete, dass sie während dieser Folter aufgrund von Sauerstoffmangel ohnmächtig wurde.

Bevor Frau Jiang Falun Gong praktizierte, litt sie an Krebs, der durch das Praktizieren verschwand. Am 13. November 2011 ging sie zum Haus eines Freundes und wurde dort unrechtmäßig verhaftet. Am selben Tag schlossen sich die Polizisten der Polizeiwache der Provinz Heilongjiang mit der Harbin Polizeiwache und der Staatssicherheit Shuangcheng zusammen und verhafteten 56 Praktizierende ohne rechtliche Grundlage. Als ihre 15-tägige Haft im Shuangcheng Internierungslager beinahe um war, wurde sie in das Internierungslager Nr. 2 der Stadt Harbin verlegt und dort rechtswidrig eingesperrt. Als ihre Familienangehörigen zur Shuangcheng Polizeiwache kamen, forderten sie eine Kopie des Haftbefehls zu sehen, doch die Staatssicherheitsabteilung verweigerte diese Forderung.

Als der beauftragte Anwalt zum Internierungslager Nr. 2 der Stadt Harbin ging und Frau Jiang sehen wollte, sagten die Beamten des Lagers, dass sie keine Erlaubnis von der Shuangcheng Staatssicherheit erhalten hätten und sie deshalb niemandem erlauben würden, sie zu treffen. Am Nachmittag des 27. Dezember 2011 gingen ihre Familienangehörigen mit der Unterstützung der Firma des Anwalts zum Appellbüro der Staatsanwaltschaft der Stadt Harbin, um eine Berufung für Frau Jiang einzureichen, die einer grausamen Folter unterzogen wurde. Obwohl ihnen diese Person wohl gesonnen war, konnte sie ihnen nicht helfen. Der Anwalt ging zum Gerichtssaal, um die beiden Teamleiter der Staatssicherheitsabteilung wegen ihres rechtswidrigen Verhaltens anzuklagen. Man ließ den Anwalt 20 Minuten warten, bevor ihm gesagt wurde, er solle am nächsten Tag wiederkommen. Der Anwalt begann, den Beamten zu schelten, der dann umschwenkte und den Abteilungsleiter holte, um einem Besuch mit der betreffenden Person im Internierungslager Nr. 1 der Stadt Harbin zuzustimmen.

Am Morgen des 28. Dezember 2011 ging der Anwalt zur Staatssicherheit in Shuangcheng um eine eidesstattliche Erklärung abzugeben. Xiao Jitian sagte zu ihm, dass er Frau Jiang laut Gesetz sehen dürfe. Um 10:00 Uhr ging der Anwalt zum Internierungslager und er durfte Frau Jiang sehen. Als die Mitarbeiter die Staatssicherheitsabteilung anriefen, hörten ihre Familienangehörigen den dortigen Beamten Xiao am Telefon sagen, dass sie dem Anwalt keinen Besuch erlauben würden. Der Anwalt rief den Inspektionsbeamten der städtischen Regierung an, doch sie baten den Anwalt mit dem Sekretär des Internierungslagers zu sprechen. Nachdem er mit dem politischen Instrukteur Xiao gesprochen hatte, wurde ihm erklärt, dass die Leute von der Provinzregierung diesen Fall behandeln würden und diese niemandem erlauben würden, sie zu sehen. Als die Familienangehörigen die Inspektionsbeamten fragten, antworteten diese: „Wir haben ein Gesetz in China, doch wenn wir von ganz oben den Befehl erhalten, niemandem einen Besuch zu gestatten, was sollen wir tun?“

Frau Jiang ist bereits sehr schwach. Sie leidet an schlimmer Blutarmut und ihr Leben ist in Gefahr. Ihre Familienangehörigen appellierten auf allen Ebenen der Staatsanwaltschaft bezüglich der grausamen Folterungen, die sie erlitt. Sie haben ihren Antrag auch bei der Shuangcheng Staatsanwaltschaft eingereicht. Der Anwalt wird ihre Familie jeweils zur Staatsanwaltschaft der Stadt Harbin und zum Höchstgericht der Provinz Heilongjiang begleiten, um gegen die grausame Folter, die die Polizei rechtswidrig an Frau Jiang angewandt hat, zu protestieren.

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http://clearwisdom.net/html/articles/2012/1/2/130459.html