25. April: Jahrestag des „Zhongnanhai-Ereignisses“

IGFM: „Der Vernichtungsfeldzug gegen die Meditationsschule Falun Gong ist noch immer nicht beendet.“

Frankfurt am Main (23. April 2012) – Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) erinnert zum 13. Jahrestag des sogenannten „Zhongnanhai-Ereignisses“ an die systematische Verfolgung der buddhistischen Meditationsschule Falun Gong. Am 25. April 1999 standen rund 10.000 Falun Gong-Praktizierende schweigend und ohne Transparente auf den Bürgersteigen um Zhongnanhai – dem Hauptsitz der chinesischen Führung in Peking. Sie waren auf dem Weg zur „Nationalen Petitionsbehörde“, um gegen Verhaftungen von Anhängern der Meditationsschule Beschwerde einzureichen. Anhänger der Meditationsschule wurden darauf zu der am heftigsten verfolgten Gruppe innerhalb der Volksrepublik.

Nach Schätzungen chinesischer Menschenrechtsverteidiger verhafteten die chinesischen Behörden Hunderttausende, misshandelten und folterten sie in „Umerziehgungs“-Einrichtungen und beuteten sie als Arbeitssklaven aus. Tausende sollen in der Haft getötet worden sein. Allein über 3.000 Falun Gong-Praktizierende seien namentlich bekannt, die unter Folter oder an deren Folgen verstorben sind. Die Zahl der heute noch in chinesischen Lagern lebenden Falun Gong-Praktizierenden ist unbekannt.

Weltgrößtes Lagersystem

Die IGFM weist darauf hin, dass nach wie vor chinesische Polizeidienststellen ohne Richter und Anwälte Bürger der Volksrepublik China „administrativ“ für bis zu vier Jahre in Zwangsarbeitslager einweisen. Das System der Zwangsarbeitslager, der „Laogai“ Komplex, zu dem heute weit mehr als tausend Haftanstalten gehören, ist spätestens seit dem Zusammenbruch der Sowjetunion das größte Zwangsarbeitslagersystem der Welt. Schätzungsweise vier Millionen Menschen werden gegenwärtig darin zur Zwangsarbeit gezwungen, sieben Tage die Woche, bis zu 16 Stunden am Tag. Die Häftlinge befinden sich vielfach ohne Anklage, ohne Gerichtsverfahren, ohne eine Möglichkeit zur Verteidigung oder Berufung in Lagern zur „Umerziehung“. Obwohl diese Praxis völkerrechtlich bindende Menschenrechtsverträge verletzt, ist die Regierung der Volksrepublik nicht gewillt, ihr Lagersystem aufzulösen.

Systematische Verfolgung der Meditationsschule

Die ursprünglich staatlich geförderte Meditationsschule Falun Gong fand in China in den 90er Jahren zahlreiche Anhänger – nach Schätzungen mehr als die allein regierende kommunistische Partei Mitglieder hatte. „Unmittelbar nach dem offiziellen Verbot am 10. Juli 1999 initiierte das kommunistische Regime eine seit Maos Tod beispiellose Kampagne“, erläutert IGFM-Vorstandssprecher Martin Lessenthin. Dafür wurden große Teile des Staatsapparates mobilisiert und ein Sonderbüro beim Zentralkomitee der Kommunistischen Partei geschaffen. Dieses „Büro 610“ organisiert in ganz China die Verfolgung von Falun Gong. Über die staatlich kontrollierten Medien und Bildungseinrichtungen wurde Falun Gong in ganz China als „böser Kult“ und verbrecherische Vereinigung, sowie als Staatsfeind gebrandmarkt, so die IGFM. Heute werde bereits der Begriff Falun Gong in der Volksrepublik totgeschwiegen und im Internet gefiltert.

Weitere Informationen zur Menschenrechtslage in China:
http://www.igfm.de/Menschenrechte-in-der-VR-China.485.0.html

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Quelle: http://www.falungong.de/artikel/menschenrechtsorganisationen/1335389101.html

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