Herr Zhang Guochen aus der Stadt Tangshan, Provinz Hebei mehr als einen Monat illegal inhaftiert

(Minghui.org) Am 25. Februar 2012 verhafteten lokale Polizisten rund 30 Falun Gong-Praktizierende in der Stadt Tangshan, Provinz Hebei. Darunter war auch Herr Zhang Guochen. Man hielt ihn mehr als einen Monat im Gefängnis fest.

Nach seiner Festnahme am Morgen des 25. Februar 2012 kam er in das Erste Gefängnis in Tangshan. Seine über 70-jährige Mutter, die bei schwacher Gesundheit war, wurde krank, als sie von der Verhaftung ihres Sohnes erfuhr. Seine Frau leidet an Bluthochdruck, der sich noch verschlimmerte. Sein Sohn, der die Mittelschule besucht, erhielt die Nachricht kurz vor Beginn seiner Zwischenprüfung. Auch er wurde krank und bekam hohes Fieber, sodass er mehrere Tage in der Schule fehlte.

Im Januar 2001 wurde Herr Zhang zu zwei Jahren Zwangsarbeit verurteilt, weil er in Peking für Gerechtigkeit für Falun Gong appelliert hatte. Im Tangshan Zwangsarbeitslager wurde er barbarisch gefoltert. Er trat in einen Hungerstreik, um gegen die Folter zu protestieren, weshalb in mehrere Wärter brutal verprügelten. Er kam in den vierten Gefängnistrakt, wo er mit elektrischen Schlagstöcken geschockt und aufgehängt wurde, weil er Artikel über Falun Dafa las.

Da er sich weigerte, sich von Falun Gong abzuwenden, transferierte man ihn in ein abgelegenes Gebiet weit entfernt vom Arbeitslager, wo er gewaltsamer Gehirnwäsche und Folter ausgesetzt war. Als er nach 40 Tagen zurückkehrte, war er völlig abgemagert und man sah ihm die Spuren der Folter an.

In einem Treffen, in dem die Aufseher Falun Gong verunglimpften, riefen Herr Zhang und andere Praktizierende: „Falun Dafa ist gut!“ Daraufhin wurden sie verprügelt und ihre Haftzeiten wurden verlängert.

Im Februar 2003, als Herrn Zhangs Strafe abgelaufen war, holten ihn Mitarbeiter von seiner Arbeitseinheit ab und brachten ihn direkt in das erste Gefängnis in Tangshan, wo er weitere sechs Monate festgehalten wurde.

Von seiner letzten illegalen Inhaftierung ist er bis jetzt nicht freigelassen worden.