Bei einer unrechtmäßigen Verhandlung gegen Herrn Bai Jida aus der Inneren Mongolei sagte der Anwalt: Falun Gong ist unschuldig

(Minghui.org) Am 29. Mai 2012 setzte das Gericht des Bezirks Songshan der Stadt Chifeng, Innere Mongolei, eine unrechtmäßige Verhandlung gegen den Falun Gong-Praktizierenden Herrn Bai Jida an. Herr Bai Jidas Anwalt plädierte für ihn auf „Nicht schuldig“. Er sagte, dass Falun Gong unschuldig sei und forderte einen Freispruch für Herrn Bai Jida. Er verlangte, nach Artikel 251 des Strafrechts, die Justizbeamten, die Herrn Bai Jida seine Glaubensfreiheit vorenthielten, vor Gericht zu bringen.

 

 Falun Gong-Praktizierender Herr Bai Jida

Herr Bai Jida, 32 Jahr alt, Mongole, wohnt im Bezirk Songshan der Stadt Chifeng, Innere Mongolei. Er war in der Stadtregierung Chifeng tätig. Herr Bais Mutter Frau Hu Suhua war auch Falun Gong-Praktizierende; sie starb am 4. März 2012 infolge der Verfolgung in der Stadt Hohhot, Innere Mongolei. Herr Bai informierte durch das Internet über die wahren Umstände der Verfolgung von Falun Gong. Am 27. Januar 2012 wurde er von der Polizei verschleppt und am 28. März 2012 verhaftet.

Vor Gericht sagte Herr Bai dem Richter und den anderen Anwesenden, dass er sich als Falun Gong-Praktizierender nicht schuldig gemacht habe. Er zeigte vor Gericht die Polizisten eines Verbrechens gegen ihn an.

Herr Bais Anwalt plädierte für ihn auf „Nicht schuldig“. Er wies darauf hin: „Glaubens- und Redefreiheit gehören zu den allgemeinen Grundrechten der menschlichen Gesellschaft. Diese beiden Grundrechte wurden bereits in der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ und in dem „Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte“ verankert. Unser Land hat diese beiden Verträge vor einigen Jahren unterzeichnet.

In Artikel 36 der chinesischen Verfassung ist festgelegt worden: „Die Bürger der VR China genießen Glaubensfreiheit.“ Das Praktizieren von Falun Gong entspricht der in der Verfassung festgelegten Glaubensfreiheit. Dieses Bürgerrecht ist von der Verfassung geschützt. Kein Mensch und kein Organ der Staatsmacht hat das Recht, den Bürgern unrechtmäßig ihre Glaubensfreiheit vorzuenthalten.

Die Informationsmaterialien über Falun Gong beinhalten keine Informationsmaterialien eines bösen Kults. Es ist auch gesetzlich erlaubt, die Informationsmaterialien über Falun Gong zu verbreiten. Falun Gong hat nichts mit einem bösen Kult gemein. In der Anklage gegen Herrn Bai Jida wird behauptet, er würde durch die organisierte Sekte die Durchführung von Gesetzen stören. Das entspricht absolut nicht der Tatsache! Herr Bai Jida hat nicht gegen das Gesetz verstoßen. Deshalb muss man ihn freilassen.

Artikel 251 des Strafrechts besagt: Bedienstete des Staates, die den Bürgern unrechtmäßig ihre Religionsfreiheit vorenthalten und Sitten und Gebräuche ethnischer Minderheiten einschränken, sind in ernsten Fällen zu bis zu zwei Jahren Gefängnis oder Strafhaft zu verurteilen.

Die Justizbeamten lasten Herrn Bai Jida den Verstoß gegen Artikel 300 des Strafrechts an - 'durch die organisierte Sekte die Durchführung von Gesetzen zu stören'. Sie verstoßen dabei gegen Artikel 251 des Strafrechts - 'den Bürgern unrechtmäßig ihre Religionsfreiheit vorzuenthalten'. Deshalb soll man sie vor Gericht bringen.“ (Anmerkung der Redaktion: Falun Gong lehrt die Menschen, was einen guten Menschen ausmacht. Die KPCh ist ein böser Kult, der die guten Menschen verfolgt. Es ist die KPCh, die als eine organisierte Sekte die Durchführung von Gesetzen stört. Dadurch belastet sie die guten Menschen.)

Der Anwalt sagte vor Gericht: „Falun Gong ist unschuldig!“

Die Staatsanwälte und die Richter waren alle sprachlos. Zum Schluss hat die Verhandlung kaum länger als eine Stunde gedauert.

Im Folgenden, die Justizbeamten, die an dieser Verhandlung teilnahmen:
Richter: Guo Wenxiu, Liu Tingge
Staatsanwalt: Sui Weihua, Feng Guijuan
Oberster Richter: Li Yueming (unbestätigt)