Frau Yu Huazhi seit über fünf Monaten inhaftiert, der Familie wird das Besuchsrecht verweigert (Fotos)

(Minghui.org) Frau Yu Huazhi, die im Krankenhaus Nr. 2 der medizinischen Universität Harbin arbeitete, wurde am 05. November 2011 verhaftet und ist seit über sechs Monaten rechtswidrig inhaftiert. Ihre Familie suchte mehrmals das Gefängnis auf, doch es wurde ihr nicht erlaubt, sie zu sehen. Die Beamten der Haftanstalt befahlen ihr stattdessen, für Frau Yus Arztkosten für eine kardiologische Untersuchung im Polizeikrankenhaus aufzukommen. 

Als Frau Yu 36 Jahre alt war, litt sie an einer schweren Herzkrankheit und musste jederzeit für Notfälle Medikamente bei sich haben. Ihre Familie sorgte sich damals sehr um ihre Gesundheit. Bedingt durch ihre Herzprobleme konnte sie nicht mehr hart arbeiten. Sie begann im Jahr 1996, Falun Gong zu praktizieren, und erholte sich danach vollständig von ihrer Herzkrankheit. Ihre Familie und Kollegen bezeugten die wunderbare Wirkung von Falun Gong. Frau Yu folgte den Prinzipien von Falun Gong "Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit, Nachsicht", sodass sich ihr Familienleben immer harmonischer gestaltete. Auf der Arbeit wurde sie immer leistungsfähiger. Wegen ihrer Veränderungen unterstützen ihre Familie und ihre Kollegen ihr Praktizieren von Falun Gong.

Die Kommunistische Partei Chinas, damals unter der Leitung von Jiang Zemin, benutzte ab dem 20. Juli 1999 ihre Macht, um Falun Gong und die Praktizierenden brutal zu verfolgen. Frau Yu Huazhi wurde am 10. Juni 2000 verhaftet und war 15 Tage lang inhaftiert. Im Jahr 2004 kam sie erneut durch Beamte der Polizeidienststelle in der Stadt Zhaodong in Haft.

Am 05. November 2011 verhafteten sieben bis acht Polizeibeamte unter der Leitung von Herrn Fang aus der untergeordneten Polizeidienststelle im Songbei Bezirk, Harbin die Krankenschwestern Frau Jia Liqing und Frau Yu Huazhi von der Inneren Medizin des Krankenhauses Nr. 2 der medizinischen Universität Harbin. Gegen 16:00 Uhr benutzten die Beamten die Schlüssel, die sie Frau Yu Huazhi abgenommen hatten, um in ihr Haus einzudringen und es zu plündern. Niemand war zu dieser Zeit zu Hause. Sie konfiszierten viele persönliche Gegenstände, darunter Falun Gong-Bücher, Materialien und DVDs mit Informationen über die Verfolgung von Falun Gong, ein Handy, einen MP3-Player, ein Laptop, 1.300 Yuan in bar, Bankdepot-Bescheinigungen und Gehalts- und Ausweiskarten (1.250 Yuan in bar, die Bankbescheinigungen und die Gehalts- und Ausweiskarten wurden später an ihre Familie zurückgegeben).

Als Frau Yu Huazhis Ehemann und ihr Sohn von ihrer Verhaftung hörten, gingen sie zur Unterabteilung der Polizei Songbei, um ihre Freilassung zu fordern. Die Beamten lehnten eine Freilassung ab.

Frau Yu wurde zu einem Wohnheim der untergeordneten Polizeidienststelle Songbei gebracht und dann in das Yaziquan Haftzentrum Nr. 2 in Harbin, wo sie rechtswidrig inhaftiert wurde. Ihre Familie begab sich zur Polizeidienststelle, um ihre Freilassung zu fordern. Die dortigen Beamten erzählten ihr, sie hätten über diesen Fall keine Kontrolle mehr, seit Frau Yu in das Haftzentrum gebracht worden sei. Frau Yus Familie versuchte alles, um ihre Freilassung zu erwirken, aber ohne Erfolg. Ihr Mann war sehr besorgt und erlitt in Folge einen Hirninfarkt mit einer teilweise Lähmung. Ihr Sohn gab seine Arbeit auf und blieb zu Hause, um nach seinem Vater zu sehen, während er immer noch mit der Befreiung seiner Mutter beschäftigt war. Gerade zu dieser Zeit erkrankte Frau Yus Schwiegertochter und musste operiert werden.

Frau Yus Familie engagierte einen Anwalt, der im März 2012 nach Yaziquan ging und forderte, Frau Yu Huazhi sehen zu dürfen. Die Wärter lehnten seinen Antrag unter dem Vorwand ab, dass Frau Yu sich weigere, eine Gefängnisuniform zu tragen, und es zurückweise, in Handschellen gelegt zu werden. (Frau Yu sagte, sie sei nicht schuldig und es sei nicht falsch, ein guter Mensch zu sein und im Einklang mit den Prinzipien Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht zu leben, weshalb sie sich weigere, eine Gefängnisuniform oder Handschellen zu tragen.) Der Anwalt gab nicht auf und verlangte weiterhin, Frau Yu besuchen zu können. Mitte April 2012 wurde ihm schließlich erlaubt, sie zu sehen, aber ihre Familie erhielt weiterhin keine Besuchserlaubnis.

Am 15. April 2012 war Frau Yu bereits fünf Monate und zehn Tage in Haft, aber die Wärter erlaubten ihrer Familie immer noch nicht, sie zu besuchen. Jedoch präsentierten die Wärter der Familie die Ausgabenbelege für Frau Yus Herzuntersuchungen und verlangten von der Familie, sie zu begleichen. Als die Familienangehörigen die Belege sah, machten sie sich noch mehr Sorgen um Frau Yus Zustand. Sie wussten nicht, welche Art von Folter sie während ihrer Haft in Yazinquan ertragen musste.

Die folgenden Informationen sind Beweise für die Misshandlung von Frau Yu.
 

Ausgabenbeleg für Frau Yus Herzuntersuchungen

 

Ausgabenbeleg für Frau Yus Herzuntersuchungen  

 

Ausgabenbeleg für Frau Yus Herzuntersuchungen  

 

Ausgabenbeleg für Frau Yus Herzuntersuchungen

 

„Festnahme-Meldung”, ausgestellt einen Monat nach ihrer Verhaftung