Shanghai: Allianz China Life entlässt eine chinesische Mitarbeiterin aufgrund ihres Glaubens an Falun Dafa

(Minghui.org) Am 6. Juli 2012 entließ die Allianz China Life Insurance Co., Ltd. (ein deutsch-chinesisches Joint Venture) in Shanghai eine chinesische Mitarbeiterin namens Vivian. Vivian ist engagiert ihrer Arbeit nachgegangen. Der wahre Grund für ihre Entlassung liegt darin, dass Vivian Falun Gong praktiziert. Dieser Fall macht deutlich, dass die Verfolgung durch die Kommunistische Partei Chinas auch im Joint Venture existiert.

Vivian arbeitete seit Juni 2008 bei der Allianz in Shanghai. Nach Ablauf einer dreijährigen Vertragslaufzeit wurde ihr Vertrag im Juni 2011 um fünf Jahre verlängert. In den letzten vier Jahren arbeitete Vivian in verschiedenen Abteilungen und hatte die Position einer Ableitungsleiterin. Ihre Arbeit wurde für gut befunden und mit „über die Erwartungen hinaus“ bewertet.

Am 6. Juli 2012 um 17.10 Uhr wurde Vivian von ihrer Chefin Frau Song Ying überraschend in deren Büro im 4. Stock gerufen. Als sie sich am Telefon nach dem Grund dafür erkundigte, antwortete Frau Song nicht direkt darauf, sondern sagte nur, dass sie mit ihr reden wolle. Im Sitzungsraum wartete die Direktorin namens Zhong Tao, die für die Personalleitung zuständig ist, auf sie. Auf dem Tisch lagen zwei von ihr vorbereitete Kündigungen (kein Vertrag, sondern ein einseitiges Entlassungsschreiben). Vivian wurde mitgeteilt, dass aufgrund ihrer unproduktiven Arbeit ihr Arbeitsvertrag gekündigt werde. Anschließend wurde sie aufgefordert, das Schreiben zu unterzeichnen.

Vivian antwortete: „Als Mitarbeiterin habe ich ein Recht, in Kenntnis gesetzt zu werden; als Firma sind Sie verpflichtet, die Kündigungsgründe zu nennen; wenn es um Entscheidungsprozesse des Unternehmens geht - wie viele Mitarbeiter sind dann davon betroffen und in welchen Bereichen?“ Die Personalleitung weigerte sich, ihre Frage zu beantworten. Im Gespräch zeigte die Personalleitung auch, nicht erwartet zu haben, dass ihre Chefin Frau Song Ying und die Abteilungsleiterin Frau Shi Xiaobin bestätigen würden, dass Vivian aktiv, gewissenhaft und verantwortungsvoll gearbeitet habe.

Schließlich fragte Vivian sie, welche Kriterien für die Firma für eine Entlassung entscheidend seien. Die Personalleitung antwortete, dass ihre Arbeitsstelle doppelt besetzt sei. Darauf fragte Vivian, warum ihre Chefin sie entlassen wolle, wenn diese ihre Arbeit anerkennen würde. Die Personalleitung antwortete, dass es bessere Mitarbeiter gebe, darüber hinaus gebe es keine weiteren Gründe.

Anschließend drängte die Personalleitung Vivian zur Unterschrift und sagte ihr, dass sie sich bereits dafür eingesetzt habe, eine ausgezeichnete Abfindung für sie zu erwirken. Vivian erwiderte darauf, dass das alles zu plötzlich für sie gekommen sei. Da sie sich über einiges noch nicht im Klaren sei und noch weitere Informationen benötige, würde sie sich eine Bedenkzeit bis zum folgenden Montag (also dem 9. Juli) erbitten. Die Personalleitung lehnte das mit der Begründung ab, dass das Unternehmen die Forderung gestellt habe, die Kündigungsformalitäten vor dem 6. Juli 2012 abzuschließen. Vivian stellte darauf die Frage, was die Firma unternehmen werde, wenn sie die Kündigung nicht unterschreiben würde. Die Personalleitung antwortete, in dem Fall würde sich die Gewerkschaft mit ihr auseinandersetzen, und wenn sie dann immer noch nicht unterschreiben würde, würde die Firma einseitig den Vertrag kündigen, ohne ihr eine Abfindung zu zahlen.

In dieser Unterredung setzte die Personalleitung Vivian gegenüber sowohl Verlockungen als auch Bedrohungen ein. Sie erzählte Vivian auch, dass sie bereits eine hohe Abfindung für sie ausgehandelt habe und dass sie zu dem, was das Arbeitsgesetz vorschreiben würde, im Falle ihrer Zustimmung noch einen Monatslohn zusätzlich sowie eine Prämie für die langjährige Mitarbeit bekäme. Auch wurde ihr zugesichert: „Im Falle, dass sich im Zuge einer Stellensuche eine Firma über Sie erkundigt, werden wir Ihnen ein gutes Zeugnis ausstellen. Das alles aber nur, wenn Sie jetzt unterschreiben.“ Die Personalführung redete fast eine ganze Stunde auf Vivian ein, um sie zu überzeugen. Dabei wurde auch mehrmals betont, dass sie nicht mit anderen Mitarbeitern darüber sprechen solle und gedroht: „Sie wissen, dass dieser Kreis sehr klein ist.“

Zwischen Ende April und Anfang Mai 2012 wurde Vivian bereits von ihrer direkten Chefin Frau Song Ying und der Abteilungsleiterin Frau Shi Xiaobing zu einem Gespräch aufgesucht. Sie sagten ihr, dass sie innerhalb der Firma nicht über ihren Glauben reden solle, da sich jemand bei der Personalführung beklagt habe. Und weiter: „Die Firma mischt sich nicht in Ihren persönlichen Glauben ein; Sie sind eine intelligente Frau.“ Das Gespräch war kurz, und eigentlich war es auch kein Gespräch, sondern eine einseitige Mitteilung.

Ausgehend von früheren Erlebnissen fragte Vivian die Personalleitung direkt, ob die Firma sie entlassen wolle, weil sie an „Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht“ glaube. Darauf antwortete diese: „Es gibt einige Mitarbeiter, die sich darüber beklagt haben, dass Sie über Falun Gong sprechen und dass sie sich nicht wohl dabei fühlen würden.“ Vivian antwortete: „Erstens steht jedem Bürger das Recht auf Meinungs- und Redefreiheit zu. Es ist mein grundlegendes Recht und selbstverständlich, während der Arbeitszeit mit Kollegen zu sprechen. Zweitens hat jeder seine eigenen Meinungen und Ansichten, und in meinem Fall schadet mein Glaube weder anderen noch verletzt er jemanden; er beeinträchtigt auch nicht meine Arbeit. Drittens ist es sehr fragwürdig, dass eine Firma aufgrund einer Beschwerde oder einer unangenehmen Empfindung von jemandem einen Mitarbeiter kündigt.“ Die Antwort der Personalleitung lautete: „Darüber sprechen wir nicht. Es ist einfach die Entscheidung der Firma. Die Firma mischt sich nicht in die persönlichen Glaubensangelegenheiten von Mitarbeitern ein.“ (Eigentlich weist diese „Nicht-Einmischung“ auf Entlassung hin und dass die Firma keine Mitarbeiter duldet, die einen bestimmen Glauben haben.)

Vivian verteidigte sich und sagte: „In den Firmenvorschriften ist eindeutig festgelegt, dass die Allianzgruppe keine Diskriminierung oder Belästigung aufgrund von Alter, Behinderung, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Hautfarbe, politischer Einstellungen oder gewerkschaftlichen Aktivitäten, Religion und sexueller Orientierung toleriert. Da die Konzerngesellschaft Mitglied der globalen UNO-Konvention ist, sollte sie Menschenrechte innerhalb ihres Einflussbereiches unterstützen und beachten bzw. garantieren, dass sie sich nicht an Menschenrechtsverletzungen beteiligt. Laut der Personalleitung ist die Äußerung von persönlichen Meinungen und der Austausch darüber innerhalb des Betriebsgeländes nicht erlaubt. Wie ist es dann damit zu vereinbaren, dass die Firma offiziell und ständig Mitarbeiter ankündigt, die als Mitglieder der KPCh Führungsrollen im Unternehmen innehaben sollten?“ Darauf hatte die Personalführung keine Antwort.

Vivian machte ihrer direkten Chefin Song Ying und der Personalchefin Zhong Tao klar: „Wenn der Kündigung mein Glaube zugrunde liegt, bedeutet das nichts anderes, als mich zu verfolgen. Sie sollten sich nicht an der Verfolgung beteiligen; das wäre nicht gut für Sie.“ Die Personalleitung unterbrach sie: „Hören Sie auf, so etwas zu sagen, darüber reden wir nicht.“ Unter dem Druck und den Drohungen unterschrieb Vivian am Ende doch. Danach wurde sie aufgefordert, die Firmencodekarte abzugeben und noch am selben Tag ihre Sachen einzupacken und zu gehen. Sie erhielt keine Abrechnung von Sozialversicherung oder Betriebsrente und es erfolgte auch keine Arbeitsübergabe. Normalerweise ist es üblich, dass die entsprechende Abteilung einen Tag, bevor ein Mitarbeiter das Unternehmen verlässt, ihr Unterlagen mit entsprechenden Angaben aushändigt. Vivian wurde mitgeteilt, dass dies Song Ying für sie erledigen würde. Vivians Ressortleiter war bei der Unterredung nicht anwesend.

Danach erinnerte Vivian sich daran, dass ihre Chefin Song Ying vor kurzem ein Gespräch mit ihrer Kollegin hatte. Als ihre Kollegin zurückkam, sah sie ernst und unglücklich aus. Als Vivian sie fragte, was los sei, wollte sie nicht darüber sprechen. – So gesehen war die Kündigung schon länger geplant worden; die Firma und die entsprechenden Abteilungen hatten sich vorher schon ausreichend darauf vorbereitet. Die vorausgegangenen Gespräche bestätigen auch, dass die Firma die Kündigung schon länger geplant und bereits von verschiedenen Seiten Informationen über sie gesammelt hatte. Die Personalführung betonte mehrmals, dass Vivian nicht mit anderen Kollegen über die Kündigung seitens der Firma reden solle; die Firma würde ihren Kollegen erzählen, dass in ihrer Familie etwas passiert sei und sie nicht mehr zur Arbeit zurückkommen könne.

Hintergrund:

Die Allianz China Life Insurance Co., Ltd. ist Mitglied der globalen UNO-Konvention. Der Hauptsitz der Allianz Gruppe Deutschland für Asien liegt in Singapur. Die chinesisch-deutsche Allianz ist eine Niederlassung der Allianz in China. Allerdings steht die chinesische Niederlassung innerhalb der so großen globalen Firmengruppe unter der Organisation der KPCh; selbst die Hauptmitglieder und Vorsitzenden der Gewerkschaft müssen Parteimitglieder sein.

Seit Chen Liang Anfang dieses Jahres die chinesisch-deutsche Allianz als Hauptgeschäftsführer übernommen hat, erlebte die Parteiorganisation eine rasante Entwicklung. Im Mai 2012 wurde sie als „Beste Parteiorganisation 2011“ ausgezeichnet. Chen Liang hat die Anforderung gestellt, dass die Parteimitglieder eine „exponierte Führungsfunktion“ übernehmen sollten, und diese Aussage wird immer wieder durch die bedeutende Betriebszeitung „CEO Letter“ und andere interne elektronische Publikationen an alle Mitarbeiter weitergeleitet.

Hier bitte ich besonders Mitpraktizierende in Deutschland und Singapur, diese Nachricht weiterzuleiten, weil die Allianz Gruppe und der Hauptsitz der Asien-Pazifik Region nicht unbedingt Kenntnis über diesen Fall hat.

Hauptverantwortliche und ihre Kontakte:

Hauptgeschäftsführer Chen Liang: Dienstbezeichnung: AZ000728, Mobil: 0086/139/16665883, Festnetz: 0086/21/61653515, E-Mail: liang.chen@allianz.com.cn
Bereichs-Zuständige Chen Siyi: Dienstbezeichnung: AZ000669, Mobil: 0086/137/01658121, Festnetz: 0086/21/61653518, E-Mail: lily.chen@allianz.com.cn
Zuständige Personalführung Lü Yan: Dienstbezeichnung: AZ000259, Festnetz: 0086/21/61653545, E-Mail: shirley.lv@allianz.com.cn
Leiterin der Personalabteilung: Zhong Tao: Dienstbezeichnung: AZ000487, Festnetz: 0086/21/61653556, E-Mail: julie.zhong@allianz.com.cn
Abteilungsleiter: Shi Xiaobin: Dienstbezeichnung: AZ000507, Mobil: 0086/137/64317837, Festnetz: 0086/21/61653736, E-Mail: linda.shi@allianz.com.cn
Abteilungsdirektorin: Song Ying, Dienstbezeichnung: AZ000355, Mobil: 0086/133/11982923, Festnetz: 0086/21/61653772, E-Mail: andrea.song@allianz.com.cn