Todesmeldung: Ehemalige Oberschwester aus der Provinz Heilongjiang nach neun Jahren Haft infolge langjähriger Misshandlung und Folter gestorben (Foto)

(Minghui.org) Frau Wang Xiuyue, 74 Jahre, ehemals Oberschwester im Provinzkrankenhaus Heilongjiang, war neun Jahre im Frauengefängnis Heilongjiang eingesperrt. Nach sieben Jahren Gefängnis konnte Frau Wang sich nicht mehr selbst versorgen. Deshalb hätte sie aus medizinischen Gründen freigelassen werden sollen, doch die Beamten der Polizeistation behinderten dies. Schließlich wurde sie 2011 zur medizinischen Behandlung freigelassen, verstarb sie am 20. Juli 2012.

Frau Wang praktizierte seit 1996 Falun Gong. Als 1999 die Verfolgung begann, wurde sie mehrere Male verfolgt. Im Jahr 2000 wurde Frau Wang, die gerade Mitte 60 war, über ein Jahr unrechtmäßig im Gefängnis Nr. 2 der Stadt Harbin (auch bekannt als Yaziquan) eingesperrt, weil sie für das Recht, Falun Gong zu praktizieren, appellierte. Im Jahr 2001 wurde sie unrechtmäßig zu zwei Jahren Zwangsarbeit im Zwangsarbeitslager Wanjia verurteilt.

Als sie 2003 zuletzt verhaftet wurde, wickelten Beamte in der Polizeistation Gexin ihren Kopf in eine Wolldecke und einen Mantel. Sie erstickte fast und ihr Blutdruck stieg auf 260 mmHg. Sie wurde zu 10 Jahren Gefängnis verurteilt.

Am 13. März 2004 wurde Frau Wan, als sie im Frauengefängnis Heilongjiang eingesperrt war, über drei Stunden mit dem „großen Aufhängen“ gefoltert, sodass nur ihre Zehenspitzen den Boden berühren konnten. Während der Folter musste sie auf die Toilette. Die Gefängniswärter weigerten sich, sie gehen zu lassen. Als sie in die Hose urinierte, durfte sie nicht die Kleidung wechseln. Als sie endlich aus dem „großen Aufhängen“ befreit wurde, zwangen die Gefängniswärter sie, auf dem Zementboden zu sitzen mit ihren Händen hinter dem Rücken mit Handschellen gefesselt. 

 Folterdarstellung: Mit Handschellen hinter dem Rücken gefesselt

Nach neun Jahren Gefangenschaft mit körperlichen Misshandlungen und Folter war Frau Wang ständig nach vorne gebeugt, konnte nicht gehen und konnte sich nicht mehr selbst versorgen. Eine inoffizielle medizinische Untersuchung besagte, dass sie unter „schwerer Krankheit litt und hohem Risiko ausgesetzt war“, doch die Beamten der Polizeistation Gexin in Harbin weigerten sich, die Papiere für ihre Freilassung aus dem Gefängnis zu unterschreiben.

Frau Wang entwickelte während ihrer Zeit im Gefängnis Symptome einer Gehirnblutung. Sie wurde bettlägerig und konnte nur noch in einer Haltung schlafen.