Was steckt dahinter, wenn die Wärter sagen: „Praktizierende wollen ihre Familien nicht sehen.“

(Minghui.org) Wenn Familienangehörige versuchen, inhaftierte Falun Gong-Praktizierende zu besuchen, werden sie oft von Gefängniswärtern abgewiesen mit den Worten: „Praktizierende wollen ihre Familien nicht sehen.“ Was steckt hinter dieser Aussage? Die nachfolgenden Fälle geben dazu einige Einblicke.

Im Jahr 2004 brachten Gefängniswärter im Frauengefängnis Jinan, Provinz Shandong, zwei Falun Gong-Praktizierende von einer Seniorengruppe zu einer Gruppe junger Erwachsener. Es waren die 61 Jahre alte Frau Liang Su'e und die 55 Jahre alte Frau Liang Mingfeng. Sie wurden gezwungen, jeden Tag 20 Stunden lang intensive Arbeit auszuführen. Als ihre Familien sie besuchen wollten, sagten ihnen die Wärter, dass die beiden Frauen sie nicht sehen wollten. Dies ist ganz klar ein Fall, in dem Gefängniswärter Falun Gong-Praktizierende daran hinderten, dass sie ihre Familien besuchen, weil sie Angst hatten, dass dadurch der Zwangsarbeitsmissbrauch im Gefängnis enthüllt wird.

Frau Jiang Suhua ist um die 50 Jahre alt und Praktizierende. Sie lebt im Dorf Shihuiyao, Gemeinde Yangtian, Landkreis Chicheng, Provinz Hebei. Sie wurde am 8. Februar 2002 festgenommen und in ein Untersuchungsgefängnis des Landkreises gebracht, wo man ihr mitteilte, sie würde dort zwei Wochen festgehalten werden. Die Familie von Frau Jiang kam viele Male und wollte sie besuchen, doch wurden sie jedes Mal von den Wärtern abgewiesen, die behaupteten, dass Frau Jiang sie nicht sehen wolle. Zwei Wochen später wurde Frau Jiang weder freigelassen, noch durfte ihre Familie sie sehen. Eine Verwandte von Frau Jiang ging am 26. Februar ins Krankenhaus des Landkreises und stieß zufällig auf Frau Jiang, die in der Notaufnahme wiederbelebt wurde. Diese Verwandte informierte sofort ihre Familie und dadurch konnten sie Frau Jiang endlich sehen. Zu der Zeit war Frau Jiang bereits bewusstlos, ihr systolischer Blutdruck war 30mmHg und ihr diastolischer Druck konnte nicht festgestellt werden. Die Ärzte des Krankenhauses konnten nichts mehr tun, um sie zu retten. Als die Wärter dieses Untersuchungsgefängnisses die Familie von Frau Jiang sahen, ließen sie die sterbende Frau Jiang frei. Ihre Familie brachte sie sofort ins Krankenhaus der Stadt Zhangjiakou. Dort zogen die Ärzte ihr blutige Flüssigkeit gemischt mit festen Blutgerinnseln aus dem Bauch. Sie hatte auch an ihrem Hinterkopf eine Beule an einem kahlen Fleck. Auch war es ihr nicht möglich, einen Arm hochzuheben und auf einer Seite ihres Körpers befand sich abgestorbenes Gewebe von infizierten Geschwüren. Frau Jiang starb am 3. März gegen 01:00 Uhr morgens. Die Untersuchung im Krankenhaus bestätigte, dass Frau Jiang aller Wahrscheinlichkeit zu Tode geschlagen wurde.

Doch ist es offensichtlich, dass der Grund warum die Gefängniswärter Frau Jiang daran hinderten, ihre Familie zu sehen, der war, weil sie Angst hatten, es könnte herauskommen, dass sie misshandelt wurde.

Im August 2004 gingen 12 Falun Gong-Praktizierende in der Gefängnistruppe 8 im Frauengefängnis Harbin, Provinz Heilongjiang, in einen Hungerstreik, um gegen die brutale Misshandlung in der Haft zu protestieren. In dem Versuch, die Praktizierenden zu zwingen, etwas zu essen, riefen die Gefängniswärter ständig die Familien der Teilnehmer an. Die Wärter bedrohten diese Falun Gong-Praktizierenden und sagten: „Ihr macht uns Ärger, dann machen wir für eure Familien Probleme.“ Immer wenn die Familienangehörigen der Praktizierenden sie besuchten, verlangten die Wärter Geld von ihnen, es waren zwischen 300 bis 500 Yuan. Sie zwangen auch die Familien, Formulare zu unterschreiben, in denen stand, dass das Gefängnis nicht verantwortlich sei für irgendwelche Folgen des Hungerstreiks. Um die Familien der Falun Gong-Praktizierenden später zu täuschen, erfanden die Gefängniswärter verschiedene Gründe, die verhinderten, dass die sie ihre Familien sehen konnten. Auch erzählten sie den Praktizierenden nicht, dass ihre Familienangehörigen gekommen waren, um sie zu besuchen.

Am 7. Januar 2009 war Familienbesuchstag im Zwangsarbeitslager Tangshan der Stadt Kaiping, Provinz Hebei. Fünf Familienangehörige besuchten die Falun Gong-Praktizierende Frau Li Zhimin, darunter ihr Ehemann, Schwiegermutter und Schwägerin. Als Gefängniswärter erfuhren, dass die Familie von Frau Li draußen war, brachten sie Frau Li in ein Büro. Der Wärter Lu Haicun kniff Frau Li mit Gewalt ins Gesicht und beschimpfte sie: „Wieso willst du nicht deine Schwiegermutter sehen?“ In Wahrheit waren sie es, die Frau Li verboten, ihre Verwandten zu sehen, doch drehten sie alles um und beschuldigten sie. Der Wärter Lu schlug Frau Li so lange an den Kopf, bis sie bewusstlos wurde und auf den Boden fiel. Als sie wieder zu Bewusstsein kam, fesselte Wärter Lu Frau Li auf einen Stuhl und rief den diensthabenden Wärter herbei: „Lass ihre Familie noch nicht gehen, warte noch etwas länger.“ Lu hatte die Geschichte fabriziert, dass Frau Li sich geweigert hätte, ihre Familie zu sehen und dass er versucht hätte, sie zu überzeugen, diese zu sehen. Ein anderer Wärter sagte dann zum Ehemann von Frau Li: „Ich werde mit ihr sprechen und sie herausbringen.“ Dieser Wärter wusste, dass Frau Li geschlagen wurde und sie konnten es nicht zulassen, dass ihre Familie sie in solch einem Zustand sah. Während sie ihrer Familie Güte vortäuschten, behandelten sie Frau Li und ihre Familie auf grausame Weise.

Es ist üblich für Gefängniswärter im Gefängnissystem der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh), solche brutalen und betrügerischen Methoden anzuwenden, um zu verhindern, dass die Familien der inhaftierten Falun Gong-Praktizierenden sie besuchen. In den 13 Jahren der Verfolgung von Falun Gong haben Familienangehörige der verfolgten Praktizierenden auch gewaltig gelitten. Falun Gong-Praktizierende sind einfach nur im Gefängnis, weil sie an ihrem Glauben an Wahrhaftigkeit-Barmherzigkeit-Nachsicht festhalten, bessere Menschen sein wollen und den Menschen um sie herum mutig die Tatsachen über Falun Gong erklären. Doch werden sie verfolgt, nur weil sie ihr grundlegendes Recht der Redefreiheit und Glaubensfreiheit ausüben. Die KPCh reißt Praktizierende von ihren Eltern, Partnern und Kindern weg und dann verweigert sie ihnen ihre rechtmäßigen Besucherrechte. Einige Wärter sagten sogar Familien von Praktizierenden: „Diese Falun Gong-Praktizierenden sind entmenschlicht und haben keine Gefühle. Sie wollen sie einfach nicht sehen.“ Wer ist entmenschlicht? Es sind eindeutig jene Menschen, die von der KPCh beeinflusst werden, was für unzählige unschuldige Familien zu enormen Schmerzen und Leid führte.