Provinz Jiangxi: Anwälte plädieren für drei Praktizierende vor Gericht auf nicht schuldig

(Minghui.org) Herr Chen Yongqing, seine Frau Zhao Peng und Frau Xia Jiping wurden am 11. Dezember 2012 vor das Bezirksgericht Linchuan in der Provinz Jiangxi geladen. Zwei Anwälte aus Peking verteidigten sie. Sie plädierten auf „nicht schuldig“. Die Anwälte wiesen darauf hin, dass das Praktizieren von Falun Gong eine persönliche Überzeugung sei und dass es kein Verbrechen wäre, Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht folgen. Die Anwälte machten auch darauf aufmerksam, dass Mitarbeiter der Strafverfolgungsbehörden nicht gegen das Gesetz, das Recht und das Gewissen handeln und nicht wissentlich das Gesetz brechen dürfen. Die Anwälte baten darum, dass alle drei Praktizierende freigesprochen werden.

Herr Chen, Frau Zhao und Frau Xia sprachen darüber, wie sie sowohl körperlich als auch psychisch von Falun Gong profitierten. Sie rieten anderen, nicht den Lügen des kommunistischen Regimes über Falun Gong zu glauben. Sie hofften, dass alle anwesenden Richter und Polizisten helfen würden, die Verfolgung zu beenden und die Falun Gong-Praktizierenden freundlich zu behandeln.