Foltermethoden in der Gehirnwäsche-Einrichtung Fenjin (Foto)

(Minghui.org) Am 18. Dezember 2012 wurde die Gehirnwäsche-Einrichtung Fenjin in der Provinz Jilin aufgelöst. Sie wurde am 4. September 2012 vom Komitee für Politik und Recht Jilin eingerichtet und war auf die Verfolgung und „Umerziehung“ von Falun Gong-Praktizierende spezialisiert. Die Gehirnwäsche-Einrichtung war bei der Verhaftung von mehr als 40 Praktizierenden aus der Stadt Changchun und umliegenden Gebieten beteiligt. Einigen der Praktizierenden wurde mit Haft in Zwangsarbeitslagern gedroht.

Dies sind einige der Foltermethoden in der Gehirnwäsche-Einrichtung Fenjin:

1. Lange Zeit stehen: Die Praktizierenden wurden gezwungen lange Zeit am Stück zu stehen und bewegungslos zu verharren. Währenddessen mussten sie Videos anschauen, die Falun Gong verleumdeten. Die Mitarbeiter der Einrichtung malten manchmal Kreise auf den Boden, in denen die Praktizierenden stehen mussten. Kollaborateuren wurde befohlen, die Praktizierenden zu überwachen, sodass diese nicht aus dem Kreis heraustraten. Das lange, bewegungslose Stehen verursachte Schwellungen und Schmerzen an den Füßen, Waden und dem Rücken der Praktizierenden sowie regelmäßiges Urinieren und Bluthochdruck. Eine Praktizierende Mitte 60 aus dem Landkreis Nong'an entwickelte starke Schwellungen von den Knien abwärts. Ihr Blutdruck lag bei 180 zu 210 mmHg, was gefährlich hoch ist und man verabreichte ihr gewaltsam unbekannte Medikamente. Herr Yan Guozhu und Frau Li Guiying wurden ebenfalls zu langem Stehen gezwungen.

2. Langes Sitzen: Die Praktizierenden wurden gezwungen zu sitzen, und lange Zeit bewegungslos zu verharren. Währenddessen mussten sie Videos ansehen, die Falun Gong verleumdeten.

3. Schlafentzug: Die Wachmänner entzogen den Praktizierenden lange Zeit am Stück den Schlaf. Die Praktizierenden wurden zusätzlich einer Gehirnwäsche unterzogen, beschimpft und beleidigt. Viele Praktizierende wurden deliriös, erschöpft und schwach. Herr Ma Guohua wurde gezwungen, zweimal auf sich selbst zu urinieren und entwickelte Bluthochdruck wegen der vielfachen Folter.

4. Gewaltsame Verabreichung von Medikamenten: Die Praktizierenden wurden oft gezwungen, unbekannte Medikamente einzunehmen.

5. Erfrieren: Die Temperatur in Jilin fällt im November und Dezember oft auf -20 Grad Celsius. Herr Yan Guozhu wurde ausgezogen und er musste am offenen Fenster sitzen bis er sich Erfrierungen zuzog.

6. Fesseln: Frau Zhang Aixius Glieder wurden mit einem Seil an die vier Pfosten eines Bettes gefesselt. Das Seil schnitt in ihr Fleisch und verursachte schreckliche Schmerzen.

7. Rippen zählen: Mehrere Mitarbeiter stießen Praktizierende auf den Boden und kneteten bösartig ihre Rippen. Gleichzeitig quetschten sie bösartig die Innenseite der Oberschenkel, während sie Dafa und seinen Lehrer beschimpften. Das Kneten verursachte stechende Schmerzen und der Brustkorb schwoll an. Herr Ma Guohua und Frau Li Guiying wurden auf diese Weise gefoltert.

8. Ins Gesicht schlagen: Die Mitarbeiter schlugen den Praktizierenden durchgehend ins Gesicht und beschimpften sie dabei. Diese Folter führte zu Schwindelgefühl und Ohrensausen. Frau Li Guiying, Herr Yan Guozhu und Frau Zhang Aixiu wurden auf diese Weise gefoltert.

9. Grausame Prügel: Mehrere Mitarbeiter schlugen und traten die Praktizierenden grausam. Praktizierende stürzten oft zu Boden und wanden sich in Schmerzen. Der Praktizierende aus Nong'an und Frau Li Guiying wurden auf diese Weise gefoltert.

Folterdarstellung: Grausame Prügel

10. Dafa und seinen Lehrer beschimpfen: Li Keju folgt einem bösartigen Weg und wurde mit hohem Lohn angestellt, um Praktizierende in der Gehirnwäsche-Einrichtung zu verfolgen. Ein weiterer Angestellter der Einrichtung, Li Xiaoyan, sowie eine weitere Frau, Jin, zerrissen Dafa-Bücher in Fetzen und stopften die Stücke in Frau Li Guiyings Kleidung und Hosen. Sie beschimpften ebenfalls bösartig Dafa und seinen Lehrer.

11. Eingeschränkte Toiletten-Nutzung: Praktizierende, die sich nicht „umerziehen“ ließen, durften nicht die Toilette benutzen.

12. Verboten sich zu waschen, zu duschen oder Kleidung zu waschen: Die Kollaborateure erlaubten den Praktizierenden, die sich nicht „umerziehen“ ließen, nicht, sich zu waschen, zu duschen oder ihre Kleidung zu waschen. Dann machten sich die Kollaborateure über sie lustig.

13. Familienbesuche verwehrt: Den Praktizierenden, die sich nicht „umerziehen“ ließen, wurden Familienbesuche verwehrt.