Rechtsanwalt einer Dafa-Praktizierenden verklagt den Richter

(Minghui.org) Im November 2012 verurteilte der Gerichtshof des Bezirks Jingyang der Stadt Deyang, Provinz Sichuan, Frau Jian Yicong, in einem geheimen Verfahren gesetzwidrig zu drei Jahren Gefängnis. Ihre Angehörigen legten gegen dieses Urteil Einspruch ein. Da der Richter des mittleren Gerichtshofs Deyang, Xu Bin, die Arbeit des Anwalts mit den unterschiedlichsten Methoden behinderte, verklagte er den Richter wegen Verletzung seines Verteidigungsrechts.

Richter verzögerte das Einspruchverfahren

Als die Angehörigen von Frau Jian Yicong den Namen des zuständigen Richters ausfindig gemacht hatten, baten sie ihn mehrmals um einen Termin, um die entsprechenden Formalitäten für den Einspruch zu erledigen. Herr Xu verschob alle festgelegten Termine mit den unterschiedlichsten Begründungen. Nach einem Aufenthalt in Beijing wollte er nach dem 12. Januar 2013 zurückkommen und für sie zur Verfügung stehen. Der Anwalt fuhr dann am Montag des 14. Januar einige hundert Kilometer weit, um sich mit ihm im Gerichtshof Deyang zu treffen und ihm die Unterlagen zu übergeben. Aber er befand sich nicht in seinem Büro.

Am 15. Januar 2013 um 8:30 Uhr suchten der Rechtsanwalt und die Angehörigen von Frau Jian erneut in den Gerichtshof auf, um die Unterlagen für den Einspruch bei ihm abzugeben. Als der Pförtner die Telefonnummer seines Büros anrief, ging niemand ans Telefon. Schließlich versuchte er ihn auf seiner Handynummer zu erreichen, aber ohne Erfolg.

Als der Anwalt im 3. Stock einen anderen Richter traf, hörte er gerade wie er zu einem Mitarbeiter sagte: „Geben Sie diese Unterlagen von Jian Yicong bitte nach oben weiter …“ Als er den Anwalt und seine Begleitung wahrnahm, unterbrach er seine Rede. Der Anwalt und sein Begleiter stellten sich dem Mitarbeiter vor, worauf dieser überrascht sagte: „Sind Sie der Rechtsanwalt von Jian Yicong?“ Offensichtlich hatte er nicht damit gerechnet, dass Frau Jian einen Rechtanwalt beauftragt hatte.

Auf Anwalts Frage konnte der Richter keine klare Antwort geben

Richter Xu Bin erklärte sich angesichts der Beharrlichkeit des Anwalts schließlich doch mit einem Gespräch einstanden. Er wies sie jedoch sofort daraufhin: „Dieser Fall ist bereits abgeschlossen.“ Der Familienangehörige erinnerte ihn daran: „Wie Sie wissen, haben wir lange Zeit versucht, mit Ihnen Kontakt aufzunehmen. Und jetzt wo Sie erst seit kurzem wieder hier sind, behaupten Sie, dass der Fall bereits abgeschlossen sei?!“

Xue Bin beschwerte sich bei ihm: „Wieso kommt ihr Anwalt erst jetzt …?

Darauf antwortete der Anwalt: „Ich wollte diesen Fall persönlich mit Ihnen besprechen, aber Sie sie waren die ganze Zeit abwesend, mit wem hätte ich sprechen sollen? Wenn dieser Fall bereits abgeschlossen ist, dann geben Sie uns bitte das Urteil.“

Xu Bin sagte nichts dazu.

Daraufhin sagte der Anwalt: „Es gibt also kein Urteil? Dann möchte ich, dass der Fall weiter bearbeitet wird.“

Xu Bin sagte wieder nichts dazu. Schließlich bat der die beiden draußen zu warten, damit er in Ruhe telefonieren und die Angelegenheit mit seinem Vorsitzenden besprechen konnte. Nach einiger Zeit schickte er sie ins Wartezimmer.

Richter lehnt den Anwalt mit einem Scheingrund ab

Als Xu Bin wieder erschien, wirkte er gelassener. Er fragte den Anwalt nach seinem Namen und welcher Kanzlei er angehöre. Dann behauptete er, dass in dem Einspruchsschreiben der Angehörigen nur stand, dass sie beantragen, Jian solle als unschuldig freigelassen werden. Sie hätten dies nicht begründet. Deswegen habe er keinen Gerichtstermin angesetzt und intern darüber entschieden.

Der Anwalt forderte den Richter Herrn Xu Bin auf, den entsprechenden Paragraphen für diese „interne Ermessensentscheidung“ zu nennen. Der Richter sagte nichts darauf. Schließlich zitierte ihm der Anwalt die gesetzlichen Bestimmungen: „Nach Paragraph 223, Satz 2 des neuen Strafgesetzbuches, das am 1.1.2013 in Kraft getreten ist, heißt es: In der 2. Instanz (Entscheidung über den Einspruch) muss das Gericht den Angeklagten anhören und die Begründung des Verteidigers mit in die Entscheidung einbeziehen. Ich frage sie: Haben Sie mit Frau Jian Yicong gesprochen?“

Xu Bin verteidigte sich: „Im alten Strafrecht gab es diesen Paragraphen nicht.“ Indirekt gab er den Sachbestand zu, dass er Frau Jian Yicong nicht angehört hatte.

Der Rechtsanwalt sagte weiter: „Schauen Sie bitte in das Gesetzbuch …“

Xu Bin unterbrach ihn und sagte: „Über diesen Fall spreche ich nicht mehr.“

Der Anwalt: „Kann ich Ihre Antwort so werten, dass Sie meine Vertretung bezüglich meiner Mandantin ablehnen?“

Xu Bin wiederholte nur: „Dieser Fall ist schon abgeschlossen.“

Der Anwalt antwortete, „okay“ und sagte zu dem Angehörigen, „wir gehen“.

Anschließend reichte der Rechtsanwalt bei der zuständigen Staatsanwaltschaft eine Klageschrift gegen den Richter, Herrn Xu Bin wegen der Verletzung seines Verteidigungsrechtes, ein.

Mitarbeiterin der Staatsanwaltschaft der Stadt Deyang kennt das Gesetz nicht

Als der Rechtanwalt später mit dem Angehörigen die örtliche Staatsanwaltschaft aufsuchte, um die Klageschrift abzugeben, führten sie zuerst ein Gespräch mit einer Mitarbeiterin. Sie las sich den Schriftsatz durch und sagte: „Die Staatsanwaltschaft kann diese Klageschrift nicht bearbeiten“.

Daraufhin wies der Rechtsanwalt sie daraufhin: „Nach dem neuen Strafrecht haben Sie das Recht dazu.“

Die Mitarbeiterin antwortete, dass diese gesetzlichen Bestimmungen noch neu seien und sie nicht wisse, welche Abteilung für die Bearbeitung zuständig sei. Da sie bei dem Anwalt nicht den Eindruck erwecken wollte, dass sie sich in ihrem Fachgebiet nicht auskenne, ergänzte sie schnell, dass sie alle fachbezogenen Prüfungen ablegt und bestanden hätte.

Allerdings blieb sie bei ihrer ablehnenden Haltung und wollte die Klageschrift nicht entgegennehmen. Sie sagte schnell: „Bis jetzt haben wir noch keine Abteilung, die diesen Fall bearbeiten könnte.“

Daraufhin antwortete der Anwalt: „Wenn Sie diesen Fall nicht bearbeiten wollen, werde ich ihn bei der nächst höheren Staatsanwaltschaft abgeben. Ich werde dann gleichzeitig Sie und Ihren Brötchengeber mit verklagen.“

Diese Frau antwortete nur: „Auch dort gibt es niemanden, der dafür zuständig ist!“

Der Anwalt wies sie daraufhin: „Dieses Recht hat die höchste Staatsanwaltschaft für Sie erkämpft, Sie sollten es auch anwenden. Verbinden Sie mich bitte mit ihrem Chefstaatanwalt.“

Die Mitarbeiterin führte daraufhin eilig einige Telefonate. Schließlich kam der Abteilungsleiter namens Huang. Der Anwalt schilderte ihm das Gespräch mit der Mitarbeiterin, worauf ihm dieser andeutete, dass die örtliche Staatsanwaltschaft in dieser Sache nur „begrenzte Möglichkeiten“ hätte. Er sagte: „Das verstehen Sie doch als Anwalt, nicht wahr?!“ Schließlich nahm er die Anklage entgehen und gab ihm diese Telefonnummer: 0086/838/2502000. Der Anwalt sagte: „Laut Vorschriften erwarte ich von ihnen innerhalb von zehn Tagen einen schriftlichen Bescheid.“

Die Antwort steht derzeit noch aus. Laut Gesetz darf sich der Anwalt an eine höhere Behörde wenden, wenn die Staatsanwaltschaft der Stadt Deyang diesen Fall nicht bearbeitet. In diesem Fall ist es dann erlaubt, die Klageschrift im Internet bekannt zu machen. Wir dürfen gespannt sein, wie sich dieser Fall weiter entwickelt!

Hintergrund-Information über Frau Jian Yicong:

Frau Jian Yicong ist eine Falun Dafa-Praktizierende aus dem Bezirk Jingyang, Stadt Deyang, Provinz Sichuan, die schon einmal, am 31. Juli 2011, gesetzwidrig festgenommen wurde. Frau Jian informierte die Menschen in ihrer Umgebung regelmäßig über die wahren Umstände von Dafa und die Hintergründe der Verfolgung durch die Kommunistische Partei. Während ihrer ersten Haft entwickelte sie infolge der Folter in der Untersuchungshaftanstalt des Bezirks Jingyang eine Inkontinenz. Letztendlich wurde sie freigelassen. Ein Jahr später, am 28. August 2012 wurde sie erneut von der Polizei festgenommen und ins Untersuchungsgefängnis des Bezirks Jingyang gebracht. Das Gefängnis unterließ es, ihre Familienangehörigen den gesetzlichen Bestimmungen gemäß, über ihre Festnahme bzw. Untersuchungshaft zu informieren.

Erst Ende November 2012 erfuhren ihre Angehörigen zufällig von fremden Leuten, dass sie zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt werden solle und derzeit im Untersuchungsgefängnis eingesperrt sei. Das war für die Angehörige ein harter Schlag. Sie fuhren sofort zum Gericht und verlangten eine Erklärung. Zuerst wurde ihnen gesagt, dass sie nichts über den Fall wüssten. Nach langem hin und her, erhielten sie ein so genanntes Urteil, das sich auf willkürliche Behauptungen, Verleumdungen und Beleidigungen stützte. Empört erhoben ihre Angehörigen dagegen Einspruch. Sie reichten ihn am 14. Dezember 2012 bei Gericht ein.

Telefonnummern des Mittleren Gerichtshofes Deyang:

Adresse: Changjiang Straße 239, Stadt Deyang, Provinz Sichuan PLZ: 618000
Tel.: 0086/838/2595072
Neuer Vorsitzender Richter: Zhao Yong (der ehemalige Vorsitzender Xu Zhenggang verstarb infolge Vergeltung)
Richter Xu Bin: 0086/139/90203907 (Mobil), 0086/838/2595168 (Büro)
Stellvertretende Vorsitzende:
Tan Changwei: 0086/838/2595003 oder 2506313, 0086/139/81081299 (Mobil)
Ou Keneng: 0086/838/2506039 oder 5221981, 0086/139/80116698 (Mobil)
Shi Min: 0086/838/2506011, 2507656, 0086/139/80108333
Han Jianping: 0086/838/2510953, 8260188, 0086/139/81000966
Stellvertretender Parteisekretär Zhang Siming: 0086/838/2506063, 2508968, 0086/139/81089885
Bao Youping: 0086/838/2595110, 0086/138/08109533
Li Yangmei: 0086/838/2501926, 0086/133/08100222
Mo Dailing: 0086/838/2595011, 2507063, 0086/138/08109806
Hu Ju: 0086/838/2595038, 3068283, 0086/138/81088563
Luo Weimin: 0086/838/2595081, 2507080, 0086/138/81088133
Qing Jiabin: 0086/838/2595091, 0086/136/89603366
Li Yangyuan: 0086/150/08390467