Vier Jahre Haft wegen des Verteilens von Falun Gong Informationsmaterialien

(Minghui.org) Der Falun Gong-Praktizierende Han Laiqing half am 18. November 2012 einem Mitpraktizierenden, in Taiyuan Informationsmaterialien über die Verfolgung von Falun Gong zu verteilen. Offensichtlich hatte ihn jemand bei den Behörden angezeigt. Polizisten kamen herangefahren und nahmen ihn fest. Für das Gericht war dies Grund genug, ihn zu einer sage und schreibe vierjährigen Haftstrafe zu verurteilen. Er legte zwar sofort beim höheren Gericht Berufung ein, aber die ursprüngliche Strafe wurde vom mittleren Volksgericht Taiyuan aufrechterhalten.

Seine Frau traf sich vor der Verhandlung mit Zhang Yongming, einem Richter des mittleren Volksgerichts Taiyuan. Sie wies ihn darauf hin, dass ihr Mann verurteilt worden sei, ohne dass dem Gericht Beweise vorgelegen hätten. Die von der Anklagevertretung bereitgestellten Informationen hätten rein auf Annahmen des Anklägers basiert.

Dennoch behielt das mittlere Volksgericht Taiyuan das ursprüngliche Urteil aufrecht.

Vorheriger Artikel zu diesem Fall:

Falun Gong-Praktizierender und seine Frau legen gegen unrechtmäßige Verurteilung Berufung ein

http://de.minghui.org/artikel/75654.html