Zwei Frauen werden Opfer des korrupten Justizsystems

(Minghui.org) Im Oktober 2013 wurden zwei Frauen aus der Stadt Changchun vor Gericht gestellt. Das Verfahren war nichts weiter als eine Farce. Von Recht und Gesetz keine Spur.

Anwalt an der Verteidigung gehindert

Frau Yu Yingjie wurde am 17. Oktober 2013 um 6:30 Uhr zusammen mit drei weiteren Personen aus der Stadt Changchun vor das Bezirksgericht Chaoyang gestellt, weil sie Falun Gong praktizierten. Weder ihre Anwälte, noch ihre Angehörigen waren von der Verhandlung informiert worden. Die Verhandlung dauerte gerade einmal 20 Minuten.

Während der Verhandlung bestand Frau Yu darauf, sich von ihrem Anwalt verteidigen zu lassen. Die vorsitzende Richterin Chen Xiaojing lehnte dies jedoch ab. Frau Yus Gesuch, die Verhandlung zu vertagen, wurde von der Richterin ebenfalls abgelehnt. Als Frau Yu dagegen protestierte, forderte ein Mann, der am Eingang stand, dass man sie würgen solle, wenn sie mit dem Protest weiter machen würde.

Die Richterin hatte bereits vor der Verhandlung die Haftanstalt Nr. 3 der Stadt Changchun besucht, um Frau Yu zu verhören. Sie forderte von Frau Yu, sie solle auf „schuldig“ plädieren und sich mit dem vom Gericht zugewiesenen Rechtsanwalt zufrieden geben. Frau Yu antwortete darauf: „Ich habe bereits einen Anwalt engagiert und brauche keinen zugewiesen bekommen.“ Daraufhin antwortete die Richterin, dass sie nicht gewusst habe, dass sie bereits einen Anwalt engagiert habe. Schließlich habe sie kein Plädoyer erhalten.

In Wahrheit war Frau Yus Anwalt zum Bezirksgericht Chaoyang gegangen und hatte versucht, der Richterin alle notwendigen Dokumente zu übergeben und Frau Yus Akten einzusehen. Doch die Richterin hatte sich geweigert, mit ihm zu sprechen. Dann belog sie den Anwalt am Telefon und erklärte ihm, dass sie ihn rechtzeitig informieren werde, sodass er Yus Akten noch einsehen und sie im Gericht vertreten könne.

Frau Yu wurde schließlich verurteilt. Wie die Strafe ausgefallen ist, ist der Redaktion im Moment nicht bekannt.

Yus Familie hat aufgrund dieses unfairen Vorfalls vor, Beschwerde gegen die Beamten des Bezirksgerichts Chaoyang einzureichen. Yus Anwalt plant das ergangene Urteil anzufechten.

Frau Wang wird in einem Scheinprozess verurteilt

Frau Wang Yajuan ist 51 Jahre alt und stammt aus Xiaohelong im Landkreis Nongan. Sie praktiziert Falun Gong. Am 3. November 2012 wurde sie verhaftet und daraufhin am 11. Oktober 2013 gegen 13:00 Uhr vor Gericht gestellt. Ihrem Anwalt war es vor der Verhandlung nicht erlaubt worden, mit ihr zu sprechen und man hinderte ihn am Tag der Verhandlung daran, den Gerichtssaal zu betreten. Weder Wangs Familienangehörigen noch ihr Anwalt waren von der Verhandlung informiert worden. Die Verhandlung wurde vom Vizepräsident des Kreiskriminalgerichts Nongan, Guo Qingxi, geleitet.

Am Tag der Verhandlung wurde das Gericht abgesperrt, damit die Öffentlichkeit das Gebäude nicht betreten konnte. Die Absperrung wurde vom Direktor des Stadtpolizeiamtes Changchun persönlich überwacht. Polizeiautos wurden um das Gericht herum postiert, während ein Spezialeinsatzkommando, bestehend aus sechs Personen den Eingang bewachte.

Da Frau Wangs Tochter mit ihrem Handy Bilder von der Szene gemacht hatte, wurde sie von drei Polizisten des Kreispolizeiamtes Nongan gewaltsam in ein Polizeiauto gebracht. Die gemachten Bilder wurden dann von den Polizisten gelöscht.

Die Verhandlung endete gegen 15:30 Uhr. Laut der Aussage eines Beamten wurde Frau Wang zu mehr als sieben Jahre Gefängnis verurteilt.

Drei weitere Falun Gong-Praktizierende verurteilt

Am 24. Oktober 2013 wurden Frau Bai Yun, Frau Wang Ting und Frau Zhu Wei vor das Bezirksgericht Chaoyang gestellt. Frau Bai und Frau Wang wurden zu drei Jahren und zwei Monate Gefängnis und Frau Zhu zu drei Jahren Gefängnis verurteilt.

Frau Zhu hatte einen örtlichen Rechtsanwalt engagiert. Nichts desto trotz wurde sie zu drei Jahren verurteilt. Die Strafe sei so „milde“ ausgefallen, weil sie „keine Vorstrafen“ gehabt habe.

Frau Bai und Frau Wang hatten Anwälte aus Peking engagiert, die bereits über Erfahrung bei der Verteidigung von Falun Gong-Praktizierenden verfügten. Den Anwälten wurde es jedoch nicht erlaubt, ihre Mandanten vor Gericht zu verteidigen, ihre Familien waren nicht über die Verhandlung informiert worden.

Frau Bais Anwalt hat Berufung gegen das Urteil eingelegt.

An der Verfolgung beteiligte Personen:

Guo Qingxi, Vizepräsident des Bezirksgerichts Nongan: +86-431-83209994 (Büro), +86-13364484617 (Mobil)
He Weimin, Präsident des Bezirksgerichts Chaoyang: +86-13843021000 (Mobil)
Chen Xiaojing, Vizepräsident des Bezirksgerichts Chaoyang: +86-431-88559278 (Büro), +86-13844197778 (Mobil)
Li Hongtao, Richter des Präsident des Bezirksgerichts Chaoyang: +86-431-88559276 (Büro)