Provinz Shandong: Frau Ma Lina brutal verfolgt, Familie verklagt Zwangsarbeitslager (Fotos)

(Minghui.org) Die Falun Gong-Praktizierende Frau Ma Lina aus der Stadt Weihai wurde im Mai 2012 verhaftet und im Juni gesetzwidrig zu Zwangsarbeit verurteilt. Obwohl bei ihr eine schwere Herzerkrankung diagnostiziert wurde, nahm das Frauen-Zwangsarbeitslager Nr. 1 in Shandong sie noch auf. Die Lagerleitung erlaubte ihrer Familie sechs Monate lang nicht, sie zu besuchen, weil Frau Ma ihren Glauben an Falun Gong nicht aufgeben wollte.

Aufgrund übermäßiger Zwangsarbeit wurde Frau Ma am 14. Januar 2013 am ganzen Körper gefühllos und sie konnte ihre Glieder nicht bewegen. Sie bekam Herzklopfen, wenn sie ein Geräusch hörte, und war am Rande eines Nervenzusammenbruchs. Ihre Familie reichte gegen das Arbeitslager eine Klage wegen des Verstoßes gegen das Gesetz ein. Sie verlangte auch die sofortige Freilassung von Frau Ma.

Frau Ma Lina

Am helllichten Tag verhaftet

Frau Ma wurde ohne rechtliche Grundlage zu dreimal Zwangsarbeit, insgesamt zu acht Jahren Haft, verurteilt. Sie hat sowohl physisch als auch psychisch enorm gelitten.

Frau Ma erklärte am Abend des 24. Mai 2012 zwei Hochschul-Studenten an der Bushaltestelle bei der wirtschaftlich-technologischen Entwicklungszone der Stadt Weihai die wahren Hintergründe der Verfolgung von Falun Gong. Umzingelt von den Studenten, wurde sie gewaltsam von Beamten der Polizeistation an dieser Entwicklungszone festgenommen und inhaftiert. Später verurteilten sie Beamte des Zwangsarbeitsbüros Weihai zu zwei Jahren Zwangsarbeit, ohne dass sie sich an irgendwelche rechtlichen Formalitäten hielten.

Gezwungen, harte Arbeit zu verrichten und des Besuchsrechts beraubt

Frau Ma wurde am 17. Juni 2012 von den Polizeibeamten Zhang Weisheng und Yu Jinchao in das Frauenzwangsarbeitslager Nr. 1 gebracht. Im Krankenhaus der bewaffneten Polizei untersuchte man sie mehrmals und diagnostizierte eine schwere Herzkrankheit bei ihr. Die Leitung des Zwangsarbeitslagers weigerte sich, sie aufzunehmen. Die Beamten Zhang und Yu nutzten ihre Verbindungen und bestachen hochrangige Amtspersonen, damit sie Frau Ma in das Lager einliefern konnten. Mit der Behauptung, sie würden sie „drei Monate lang beobachten“, akzeptierte das Arbeitslager Frau Ma und sperrte sie dort bis zum heutigen Tag ein.
Sie muss jeden Tag Zwangsarbeit verrichten und wird trotz ihrer Herzerkrankung Gehirnwäschen unterzogen und auch psychisch grausam gequält. Laut Frau Ma ist es ihr nicht erlaubt auszuruhen, obwohl ihr Gesundheitszustand sehr schlecht ist. Sie wurde oft gezwungen, Überstunden zu machen, um eine hohe Quote zu erfüllen. Als Ergebnis verschlechterte sich ihr Sehvermögen enorm schnell und alle ihre Zähne lockerten sich. Darüber hinaus ließen die Beamten des Zwangsarbeitslagers sie nicht duschen und erlaubten ihr nicht, einen Arzt aufzusuchen.

Während der sechs Monate, die Frau Ma im Frauenzwangsarbeitslager Nr. 1 in Shandong festgehalten wurde, haben die Lagerbeamten ihr offen das Besuchsrecht entzogen, weil sie die Erklärung, das Praktizieren von Falun Gong aufzugeben, nicht unterzeichnen will. Ihre Familienmitglieder reisten mehr als 20 Mal zwischen den Städten Jinan und Weihai (insgesamt ca. 5.000 km) hin und her, in der Hoffnung, Frau Ma, deren Leben in Gefahr ist, besuchen zu können. Es wurde ihnen aber nicht erlaubt, sie zu sehen. Auch ihre Forderung, Frau Ma zu entlassen, wurde abgelehnt.

Um Frau Ma zu retten, reichte ihre Familie eine Klage gegen das Zwangsarbeitslager ein

Um Frau Ma zu retten, ging ihre Familie zu vielen Stellen, um dort zu appellieren und um Hilfe zu bitten, doch verbargen die Beamten der Strafverfolgungsbehörde die Wahrheit. Als ihr Ehemann am 26. Mai 2012 zur Polizeistation ging und die Freilassung seiner Frau verlangte, wurde er selbst zehn Tage rechtswidrig inhaftiert. Ihre Familie ging mit dem Anwalt zum Büro des administrativen Überprüfungskomitees in der Stadt Weihai, um am 27. Juli einen Widerruf des Gerichtsurteils zu beantragen. Sie verlangten die sofortige Freilassung Frau Mas. Die zuständige Behörde des administrativen Überprüfungskomitees ignorierte am 25. September eine Entscheidung der vier starken Punkte, die der Anwalt erhoben hatte, um Frau Ma zu verteidigen, und stellte sich auf die Seite des Zwangsarbeitsbüro in Weihai und fällte ein rechtswidriges Urteil gegen sie.

Nach der administrativen Überprüfungsentscheidung: „Bewerber, die nicht mit der Entscheidung zufrieden sind, können ihre Beschwerde durch eine administrative Klage an das Gericht innerhalb von 15 Tagen ab dem Datum des Eingangs der schriftlichen Entscheidung einreichen." Frau Mas Familie ging am 08. Oktober 2012 zum Gericht des Hi-tech-Bezirks (Torch) in Weihai (dieses Gericht hält die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit der Weihai Stadtregierung) und reichte eine Klage gegen das Zwangsarbeitsbüro Weihai ein. Der Mitarbeiter, der sie beim Strafgericht in Empfang nahm, behauptete, dass ihre Vorgesetzten ihnen mitgeteilt hätten, keine Klage in Bezug auf Falun Gong einzureichen. Frau Mas Familie verlangte zu wissen, welche Dienststelle sich als ihre „Vorgesetzten" ausgeben würde und forderte, das Schriftstück einzusehen, das angibt, keine Klage in Bezug auf Falun Gong einzureichen. Der vorsitzende Richter Jiao Wei sagte, dass das Gericht des Hi-tech-Bezirks in Weihai das relevante Schriftstück nicht zeigen könne und dass es sich um eine interne Mitteilung handele, nicht jede Klage in Bezug auf Falun Gong zu akzeptieren.

Da es nirgendwo anders möglich war hinzugehen und es keinen anderen Kanal gab, durch den Frau Mas Fall anzusprechen war, engagierte ihre Familie einen Anwalt und reichte eine Klage gegen das Frauenzwangsarbeitslager Nr. 1 in Shandong ein wegen Gesetzesbruch, gesetzwidriger Inhaftierung, Versklavung und Verfolgung rechtmäßiger Bürger.
Frau Mas Ehemann und der Anwalt besuchten sie am 17. Januar 2013 um 11:00 Uhr. Sie war wegen der Verfolgung extrem schwach. Ihre Familie befragte den zu der Zeit anwesenden Teamleiter Xu, warum alle ihre Zähne locker seien. Xu antwortete schamlos: „Das ist ganz normal. Ihre Zähne werden alle herausfallen, wenn sie 80 ist." Xu log auch, als er sagte, dass das Team sich über Frau Mas Gesundheitszustand nicht bewusst war.

Während des halbstündigen Besuchs, hielt Frau Mas Tochter die ganze Zeit über die Hand ihrer Mutter und bemerkte, dass ihre Hand nie warm wurde.

Frau Mas Ehemann und der Anwalt besuchten sie im Rahmen des rechtlichen Verfahrens um 15:00 Uhr wieder. Teamleiter Xu erlaubte ihnen nicht, über Falun Gong zu sprechen und erlaubte Frau Ma nicht, die rechtlichen Dokumente zu unterzeichnen oder, so drohte er ihr, der Besuch werde beendet. Der Anwalt las Frau Ma und den drei anwesenden Wachen die „administrative Beschwerde" vor und fragte sie, ob der Inhalt der Beschwerde getreu den Tatsachen sei. Wache Zhao argumentiert, dass es keine Zwangsarbeit gebe und dass die Familie in weniger als sechs Monaten zu Besuch kommen dürfe. Die Beamten des Lagers erklärten auch, dass sie bereit seien, vom Gericht untersucht zu werden und durch einen fairen Prozess gehen würden. Doch nachdem Frau Mas Familie und der Anwalt nach dem Besuch nach Hause zurückkehrten, riefen die Beamten des Zwangsarbeitslagers die örtliche Polizei der Familie an, um Druck auf die Familie und den Anwalt auszuüben in dem Versuch, sie an der Untersuchung des Zwangsarbeitslagers und der Beweismittel zu hindern .

Diejenigen, die daran teilgenommen haben und verantwortlich für die Verfolgung von Frau Ma Lin im Frauen-Zwangsarbeitslager Nr. 1 in Shandong sind:

Xu, Teamleiter der Station Nr. 3, Polizeikennung 3732098
Li, Managementabteilung, Polizeikennung 3732109