Chinas Richter sind kriminell und kennen das Gesetz nicht

(Minghui.org) Frau Wu Congmei aus dem Kreis Huili, Präfektur Liangshan, Provinz Sichuan, wurde im Alter von über 70 Jahren von Richter Qiu Yun, Gerichtspräsident des Strafgerichts Nr. 1, und seinen Kollegen vom Kreisgericht Huili zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Von dem Zeitpunkt an, wo die Falun Gong-Praktizierende Frau Wu im Mai 2012 in das Untersuchungsgefängnis Huili gebracht wurde, macht das gesamte Verfahren, das sie durchlief, deutlich, wie das Kreisgericht und die Polizei der Staatssicherheit ganz offen das Gesetz brechen. Frau Wus Anwalt musste dem Kreisgericht „Rechtsbildung“ beibringen. Am Ende schloss er: „Das Kreisgericht Huili tappt im Dunkeln!“

Richter Qiu und seine Kollegen sollten professionell, objektiv und in Kenntnis des Gesetzes agieren. Ansonsten sollten sie keine Erlaubnis haben, eine gerichtliche Tätigkeit auszuüben. Zwei Monate nach Frau Wus Verhaftung reichte ihr Anwalt das Plädoyer auf ´nicht schuldig` auf der Grundlage folgender Tatsache ein: „Das Praktizieren von Falun Gong ist legal, die Verteilung von Informationsmaterial über Falun Gong ist legal“. Während der Verhandlung agierten Richter Qiu und seine gerichtlichen Mitarbeiter, als ob sie des Gesetzes unkundig wären.

Anwalt seine legalen Rechte entzogen

Als Frau Wus Anwalt zum Kreisgericht Huili ging, um den Fall seiner Klientin zu überprüfen, erklärte Richter Qiu ihm gegenüber: „Der stellvertretende Präsident verbietet Ihnen, die Durchsicht der Akten.“ Frau Wus Anwalt wies sofort auf die ernstliche Bedeutung einer solchen Gesetzesübertretung hin und verklagte das Kreisgericht Huili über die Staatsanwaltschaft Huili wegen Vorenthaltung seiner ihm als Anwalt gesetzlich zustehenden Rechte.

Am 16. November, einen Tag vor der Verhandlung, besuchte Frau Wus Anwalt erneut das Gericht und forderte Zugang zu den Akten des Falles seiner Klientin. Doch erneut wurde seine Forderung abgelehnt.

Familienangehörigen das Recht auf Besuch der Verhandlung vorenthalten

Am 17. November 2012 wurde Frau Wu von zwei Polizistinnen zum Gerichtsgebäude gebracht. Sie konnte wegen den Folterungen, denen sie in der Haft unterzogen wurde, nicht alleine gehen. Trotz ihrer Schmerzen verkündete sie: „Falun Dafa ist gut! Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht sind gut!“. Das Gericht stellte Frau Wus Ehemann keine Zutrittserlaubnis zur Beobachtung der Verhandlung aus. Alle Personen im Gerichtssaal wurden von den gerichtlichen Vertretern bestimmt.

Rechtswidrig ohne Beweise verurteilt

Nachdem der Staatsanwalt Wang Fangyun die Anklageschrift verlesen hatte, weigerte sich das Gericht, irgendwelche Beweise gegen Frau Wu vorzubringen. Ihr Anwalt forderte, dass das Gericht originale Beweisstücke liefern solle. Das Gericht lehnte dies jedoch ab. Der Anwalt wies darauf hin, dass dies eine schwerwiegende Verletzung des Rechts sei. Die Klage des Gerichts erwies sich als gegenstandslos und am Ende weigerte sich das Gericht neben einigen Fotos und irreführenden Unterschriften irgendwelche echten Beweise vorzulegen.

„Dass Wu Congmei Falun Gong praktiziert, ist legal“, erklärte ihr Anwalt. „Die Verteilung von Informationsmaterial über Falun Gong ist auch legal.“ Er wies außerdem darauf hin, dass es absolut gegenstandslos ist, Frau Wu nach dem Artikel 300 des Strafrechts, „Handlungen mithilfe einer Kultorganisation zur Sabotage der nationalen Gesetze und Vorschriften“, strafrechtlich zu verfolgen.

Am Ende stellte Frau Wus Verteidiger fest: „Wenn Sie jemanden verurteilen, von dem Sie wissen, dass er unschuldig ist, dann ist dies eine Verletzung des Rechts und außerdem eine Beschmutzung Ihres Gewissens.“ Er forderte daher, dass das Gericht Frau Wu freilassen solle.

Auch Frau Wu forderte bestimmt und nachdrücklich ihre sofortige Freilassung.

Fälschliche Zeugenunterschriften

Die Staatssicherheitsbeamten lieferten Unterschriften von Frau Wus Sohn und Schwiegertochter und behaupteten, dass diese Unterschriften zu einer Liste von konfiszierten Hausratgegenständen geleistet wurden, nachdem Frau Wus Wohnung durchsucht worden war. Frau Wus Sohn und Schwiegertochter waren aber gar nicht zuhause, als die Polizei die Sachen mitnahm. Die Polizei benutzte jedoch solche Unterschriften als behördliche Verfügungen von „Zeugen“. Das Gericht bediente sich also missbräuchlich des Sohnes und der Schwiegertochter von Frau Wu als „wichtige Zeugen“.

Weder dem Anwalt noch der Familie wurde ein Urteil ausgehändigt

Am 21. Dezember 2012 ging Frau Wus Mann zu Richter Qiu und forderte die Freilassung seiner Frau. Qiu erklärte: „Ich habe sie bereits zu drei Jahren verurteilt.“ Frau Wus Mann antwortete: „Der Anwalt sagte, dass meine Frau unschuldig ist. Das Praktizieren von Falun Gong ist legal. Wie können Sie sie dann zu einer Gefängnisstrafe verurteilen?“ Qiu erwiderte aalglatt: „Sie können ja eine Klage gegen mich einreichen.“ Am Ende erhielten weder Frau Wus Anwalt noch ihre Familie je ein offizielles „Urteil“ ausgehändigt.

Manipulation der Terminierung

Die rechtswidrige Verhandlung gegen Frau Wu fand am 17. November 2012 im Kreisgericht Huili statt und die Verurteilung erfolgte am 7. Dezember. Am 20. Dezember wurde Frau Wu das Urteil gegeben, was 14 Tage nach der Frist war.

Frau Wu ging am 21. Dezember in die Berufung ihres Falles. Es dauerte jedoch bis zum 8. Januar, als Frau Wus zweitem Pekinger Anwalt vom Mittleren Gericht Liangshan Zugang zu den Akten des Falles verweigert wurde. Dem Anwalt wurde mitgeteilt, dass die Gerichte keinerlei Material vom Kreis Huili erhalten hätten.

Der Anwalt begab sich am 9. Januar nach Huili, um Richter Qiu auf die falsche Handhabung der Materialien anzusprechen. Qiu behauptete, dass die Akten des Falles bereits zum Mittleren Gericht Liangshan weitergeleitet worden seien. Im Beisein von Qiu rief der Anwalt sofort den vorsitzenden Richter des Strafgerichts beim Mittleren Gericht Liangshan an, um Aufklärung zu fordern. Danach gab er das Telefon weiter an Qiu, wobei dieser seine Geschichte änderte. Er berichtete dem Beamten des höheren Gerichts, dass die Akten noch bei der Durchlieferung sein müssten. Zwischen dem Kreis Huili und der Stadt Xichang (Hauptstadt der Präfektur Liangshan) liegen nur 185 Kilometer. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass eine Weiterreichung mehr als 10 Tage in Anspruch nimmt und dann noch nicht angekommen ist. Frau Wus Angehörige waren wegen dieser offensichtlichen Lüge äußerst verärgert.

Der Anwalt bot Beweise an, dass das Kreisgericht Huili unnötige Verzögerungen einsetzte, da sie Frau Wu rechtswidrig dreieinhalb Monate einsperrten, Frau Wus Urteil erst 14 Tage nach der Frist herausgaben und absichtlich die Akten von Frau Wus Fall dem Mittleren Gericht vorenthielten. Der Anwalt betonte auch, dass Staatsanwalt Wang Fangyun seiner Pflicht nicht nachgekommen sei, die Handlungen des Gerichts zu überwachen.

Einem Angestellten der Kreisstaatsanwaltschaft Huili wurden später die Details bekannt. Seine Unterschrift vom 27. Juli 2012 war in erste Linie Veranlassung für die Klage gegen Frau Wu und das schockierte und verwirrte ihn, nachdem ihm der Anwalt einige wesentliche Rechtsbrüche aufgezeigt hatte. Dieser Angestellte erklärte, dass er mit diesem Fall gar nichts zu tun gehabt habe und seine Unterschrift auf dieser Anklageschrift gefälscht sein müsse.

Frau Wus Anwalt reichte eine Klage gegen das Mittlere Gericht Liangshan in Bezug auf Richter Qiu Yun vom Kreisgericht Huili, Wang Fangyun von der Kreisstaatsanwaltschaft Huili und weitere in diesen Fall involvierte Personen ein. Der Anwalt forderte, dass das Volksgericht Liangshan das ungerechte Urteil des Kreisgerichtes Huli korrigieren solle.

Leider ist diese Art von Vorfall, bei dem Rechtsexperten unbegründet das Gesetz übertreten nicht nur im Kreis Huli ganz alltäglich, sondern heutzutage in ganz China.