Gefängnis und Staatsanwaltschaft vertuschen die Ursachen für einen Todesfall (Foto)

(Minghui.org) Die Praktizierende Lei Jinxiang aus der Stadt Jianyang, Provinz Sichuan starb am 01.02.2013 infolge der Verfolgung von Falun Gong im Sichuan Frauengefängnis. Informationen zufolge hat die Staatsanwaltschaft Stadt Jianyang ihre Familienangehörigen zu einer Autopsie gezwungen. Sie drängte sie, den Leichnam noch am gleichen Tag einzuäschern. Die Staatsanwaltschaft steht im begündeten Verdacht, die Ursachen für den Todesfall sowie die Beweisstücke vernichten zu wollen. 

Lei Jinxiang

 
Lei Jinxiang, 64, wurde am 28.02.1953 geboren. Am 08. Dezember 2009 verurteilte man sie ohne rechtliche Gründe zu neun Jahren und sechs Monaten Gefängnis und inhaftierte sie im Yang Ma-He Frauengefängnis in der Provinz Sichuan, wo sie am 01. Februar 2013 gestorben ist.

Am Morgen ihres Todestages erhielt ihre Familie gegen 8 Uhr einen Anruf aus dem Yang Ma-He Gefängnis. Den Angehörigen wurde mitgeteilt, dass Frau Lei in der dritten Brigade bis in die tiefe Nacht ihre Bücher (über Falun Gong) gelesen und nach drei Uhr einen Herzinfarkt erlitten habe. Man habe sie gegen 5:00 Uhr bewusstlos vorgefunden und im Gefängniskrankenhaus eine Stunde lang mit Rettungsmaßnahmen ihr Leben zu erhalten versucht. Kurz nach 7:00 Uhr sei sie dann jedoch verstorben.

Die Familie eilte sofort zum Gefängnis, wo es hieß, dass der Leichnam bereits zum Krematorium gebracht worden sei. Beim Krematorium konnten nur die allernächsten Angehörigen den Leichnam zu Gesicht bekommen. Man sah, dass Leis gesamtes Gesicht schwarz war und ihre Nase etwas rötlich.

Frau Leis nahe Angehörigen, ihr großer Bruder und ihre beiden Schwestern, sind einfache Bauern. Traditionell wollen sie den Leichnam keiner Autopsie aussetzen. Dennoch zwang die Staatsanwaltschaft sie zu einem Einverständnis für eine Autopsie. Der Gerichtsmediziner behauptete, dass sie an einem Herzinfarkt gestorben sei und dass er deshalb die Organe zur Untersuchung entnehmen müsse. Gleichzeitig drängte die Staatsanwaltschaft zur sofortigen Einäscherung des Leichnams. Obgleich die Familie damit nicht einverstanden war, beugte sie sich bis zum Abend dem Druck und unterzeichnete gegen ihren Willen eine „Einverständniserklärung“.

Da der Gerichtsmediziner als Todesursache Herzinfarkt angab, konnte dem Yang Ma-He Gefängnis keinerlei Verantwortung für ihren Tod nachgesagt werden.

Offen bleiben jedoch folgende Fragen:

Die Praktizierenden wurden verhaftet, weil sie nicht auf das Praktizieren der Falun Gong-Übungen und noch weniger auf das Lesen der Falun Gong Bücher verzichten wollten. Seit wann ist es den Falun Gong-Praktizierenden in einem Gefängnis erlaubt, Falun Gong Bücher zu lesen, sogar bis drei Uhr in der Nacht?

Wenn sie an einem Herzinfarkt verstorben sein sollte, weshalb sah ihr Gesicht aus, als sei sie erstickt?

Weshalb wurde die Familie zum Einverständnis für eine Autopsie gezwungen?

Weshalb mussten die Organe entfernt und der Leichnam noch am gleichen Tag verbrannt werden?