Ehemann einer Praktizierenden sammelt für ihre Freilassung Unterschriften und Fingerabdrücke aus der Gemeinde (Foto)

(Minghui.org) Nach der unrechtmäßigen Verhaftung seiner Frau sammelte der Ehemann der Falun Gong-Praktizierenden Lei Shengli Fingerabdrücke für eine Petition für ihre Freilassung. Der 67-jährige Herr Li Musheng lebt in der Großgemeinde Junshui, Landkreis Tongcheng, Provinz Hubei. Er sagt, seine Frau ist unschuldig und das Praktizieren von Falun Gong ist kein Verbrechen. Er ist zutiefst um ihre Gesundheit besorgt, nachdem während ihrer Gefangenschaft eine alte Krankheit bei ihr wieder auftauchte und sie die Falun Gong-Übungen nicht praktizieren durfte.

Fast 400 Menschen unterschrieben und gaben ihren Fingerabdruck um die Freilassung der Praktizierenden Frau Lei Shengli zu verlangen

Herrn Lis Frau, Lei Shengli, ist Hausfrau und Mitte fünfzig. Sie wurde fünf Mal verhaftet, weil sie Falun Gong praktiziert. 2002 wurde sie für zwei Jahre im Zwangsarbeitslager Shayang eingesperrt. Über die Jahre belief sich die Summe der von der Polizei beschlagnahmten Gegenstände, des von ihr von den Beamten erpressten Bargelds und ihres einbehaltenen Lohns auf ungefähr 100.000 Yuan.

Zuletzt wurde Frau Lei am 16. April 2012 von den Beamten Li Chenggang, Hu Hanxiong und Zhang Dinger von der Staatssicherheitsabteilung sowie von Konzessionsgeberin Ge Wanglong der Abteilung Baota der Gemeinde Xiushi (weiblich, 55 Jahre, Buchhalterin der Gemeinde Xiushui) verhaftet. Die Beamten durchsuchten ihre Wohnung und beschlagnahmten Falun Gong-Bücher, Informationsmaterialien über die Verfolgung von Falun Gong, einen Laptop, einen DVD-Brenner, einen Drucker und eine unbekannte Menge an Geld.

Die beiden Anwälte von Frau Lei plädierten am 7. September 2012 vor dem Landkreisgericht Tongcheng auf nicht schuldig. Sie argumentierten, dass die chinesische Verfassung den chinesischen Bürgern das Recht gewährt, Falun Gong zu praktizieren, wie auch das Recht, Informationsmaterialien über die Verfolgung herzustellen und zu verbreiten.

Die Staatsanwaltschaft stellte vor Gericht das Plädoyer der Rechtsanwälte nicht in Frage und das Gericht verkündete an diesem Tag kein Urteil. Trotzdem behielt die Polizei Frau Lei im Gefängnis und am 10. Januar 2013 verurteilte das Landkreisgericht Tongcheng sie zu drei Jahren Gefängnis.

Frau Lei ist in der Haftanstalt des Landkreises Tongcheng eingesperrt. Sie hat beim Zwischengericht der Stadt Xianning Berufung eingelegt.

Um etwas gegen die Ungerechtigkeit des Justizsystems zu unternehmen, rief Herr Li die Gemeinde um Hilfe für die Freilassung seiner Frau auf. Er sammelt von der Öffentlichkeit Unterschriften und Fingerabdrücke.