Provinz Heilongjiang: Landwirtin inhaftiert, weil sie Falun Gong praktiziert
(Minghui.org) Wie so viele Falun Gong-Praktizierende in China, wurde auch diese Frau eingesperrt, nur weil sie Falun Gong praktiziert und nicht mit den Gefängnisbehörden kooperierte. Man verlangte von ihr, ihren Glauben aufzugeben und wollte sie daran hindern, anderen Menschen die wahren Hintergründe der Verfolgung durch das kommunistische Regime zu erzählen. Ihr Mann sah sich gezwungen, sich scheiden zu lassen und ihre Familienangehörigen wurden genötigt, sie für verrückt zu erklären.
Nachstehend finden Sie eine detaillierte Beschreibung der Verfolgung, mit der sie konfrontiert war.
Frau Qi Fengmin, 45 Jahre alt, ist Landwirtin und lebt im Landkreis Keshan, Provinz Heilongjiang. Sie wurde 2008 ins Gefängnis geworfen, nur weil sie Falun Gong praktiziert. Im Juli 2012 kam sie frei, doch am 9. April 2013 wurde sie wieder verhaftet. Frau Qi ist derzeit in der Haftanstalt des Landkreises Tongyu inhaftiert und mit einer weiteren Gerichtsverhandlung konfrontiert.
Frau Qi gab am 9. April 2013 gegen 09:00 Uhr morgens einem Mann eine DVD über Shen Yun. Der Mann nahm sie jedoch nicht an und zeigte sie an. Lu Jizhou, der stellvertretende Leiter der Polizeiwache Guangming, der politischer Leiter Yu Hongli und der Beamte Hao Yanhui brachten Frau Qi zur Polizeiwache.
Später durchsuchten Beamte ihre Wohnung, konnten jedoch keine „Beweise“ finden, wie sie es eigentlich erwartet hatten. Trotzdem wurde sie in die Haftanstalt der Stadt Baicheng gebracht: Ihre Tochter bekam die Nachricht, dass ihre Mutter 15 Tage inhaftiert worden sei. Am siebten Tag brachte man sie zur Haftanstalt im Landkreis Tongyu. Als ihre Familienangehörigen Einzelheiten wissen wollten, sagte Lu Jizhou, der stellvertretende Leiter der Polizeiwache Guangming: „Qi Fengmin wurde schon einmal verurteilt. Sie war sehr hartnäckig im Gefängnis (das heißt, sie weigerte sich, das Praktizieren von Falun Gong aufzugeben). Sie ist nicht kooperativ, also müssen wir sie wieder ins Gefängnis einsperren.“
Fünfzehn Tage später benachrichtigte die Staatsanwaltschaft des Bezirks Taobei ihre Familienangehörigen, sie sollten zur Staatsanwaltschaft kommen. Der Staatsanwalt wollte von ihnen wissen, woher sie die DVD hatte, welche gesundheitlichen Probleme sie habe und wollte sie dazu bringen zu sagen, sie habe geistige Probleme. Schließlich mussten ihre Familienangehörigen eine eidesstattliche Aussage unterzeichnen.
Beamte der Polizeiwache Guangming benachrichtigten ihre Familie, dass Frau Qi offiziell verhaftet wurde und wollten wissen, ob sie einen Rechtsanwalt engagieren würden. Ihre Familie bestätigte, dass sie das tun würden.
Jahrelange Verfolgung
Am 4. Juli 2007 las Frau Qi ein Falun Gong-Buch, als die örtliche Polizei sie zu Hause verhaftete und in die erste Strafanstalt in Qiqihar brachte. Sie wurde um den 1. März 2009 herum zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt und ins Frauengefängnis Harbin gebracht. Im Juli 2012 kam sie frei.
Die intensive Verfolgung von Falun Gong-Praktizierenden durch das kommunistische Regime verursachte, dass ihr Ehemann sich von ihr scheiden ließ. Seit 2007 musste sie ihre beiden kleinen Töchter alleine erziehen. Sie besitzen kein Haus und Frau Qi muss ihren Lebensunterhalt mit Gelegenheitsarbeiten bestreiten. Ihre jüngste Festnahme hat ihr bereits schwieriges Leben noch schwieriger gemacht.
Bitte helfen Sie mit, damit Frau Qi Gerechtigkeit widerfährt und sie in Freiheit leben kann.
Personen, die an der Verfolgung von Frau Qi Fengmin beteiligt waren:
Lu Jizhou, stellvertretender Leiter der Polizeiwache Guangming: +86-13394464555 (Mobil), +86-18743601172
Zhang Ende, Leiter der Polizeiwache Guangming: +86-13904363771 (Mobil)
Yu Hongli, politischer Leiter der Polizeiwache Guangming: +86-18743601168 (Mobil)
Hao Yanhui, Polizist: +86-18743601171 (Mobil)
Leiter der Haftanstalt: +86-436-3687401 (Büro), +86-436-3222468 (Privat), +86-13904367917 (Mobil)
(Für weitere Kontakte beziehen Sie sich bitte auf den chinesischen Original-Artikel)
***
Copyright © 2024 Minghui.org. Alle Rechte vorbehalten.