Nach illegaler Verurteilung legt eine Falun Dafa-Praktizierende bei höherem Gericht Berufung ein

(Minghui.org) Am 17. November 2012 wurde die Dafa-Praktizierende Wu Congmei (70 Jahre) vom Bezirksgericht Huili in der Provinz Sichuan illegal verurteilt. Ihr Anwalt äußerte dem Gericht gegenüber, dass das gesamte Verfahren auf der Basis der chinesischen Gesetzgebung illegal sei und dementsprechend alle Anklagepunkte gegenüber Wu Congmei unbegründet. Das Gericht ignorierte die Argumente und verurteilte sie am 7. Dezember 2012 zu drei Jahren Haft. Wu Congmei legte Einspruch ein.

Am 29. Mai 2012 passte Wu Congmei nachmittags auf ihre beiden Enkel auf. Wang Zifa und Zhuang Mingqing von der Bezirksstaatssicherheit Huili brachen bei ihr ein und verhafteten sie. In der Haft wurde sie gestoßen, ihre Hände auf den Rücken gefesselt. Aufgrund der Behandlung begann Wu Congmei einen 40-tägigen Hungerstreik. Sie magerte bis auf die Knochen ab.

Die Staatssicherheitspolizei des Landkreises Huili, die Staatsanwaltschaft und das Gericht legten zur Prüfung ihrer Schuld gefälschte Dokumente vor. Wu Congmeis Mann engagierte einen Anwalt aus Beijing, der auf nicht schuldig plädieren sollte.

Der Rechtsanwalt beantragte bei Gericht eine Durchsicht der Dokumente. Der vorsitzende Richter des ersten Strafgerichtes, Qiu Yun, entgegnete, dass er vom stellvertretenden Direktor des Gerichtes die Anweisung erhalten habe, ihn die Dokumente nicht durchsehen zu lassen. Nach Ansicht des Anwalts handelte es sich hierbei um eine „ungeheuerliche Verletzung des Rechtes“, die ihn daran hinderte, seine Klientin zu verteidigen. Dies legte er dem Gericht schriftlich vor.

Am 16. November 2012, einen Tag vor der Anhörung, verlangte der Rechtsanwalt erneut Akteneinsicht beim Bezirksgericht Huili, aber ohne Erfolg.

Während der Verhandlung am 17. November 2012 trug der Anwalt eine lange Liste illegaler Aktionen seitens des vorsitzenden Richters vor und verlangte seinen Ausschluss von der Verhandlung. Das Gericht debattierte darüber.

Desweiteren legte er dar, dass Wu Congmeis Glaube und das Praktizieren von Falun Dafa legal seien und dementsprechend auch das Verteilen von Falun Dafa-Materialien in der Öffentlichkeit. Für den Staatsanwalt sei es unbegründet, den dreihundertsten Absatz des Strafgesetzbuches vorzubringen: „ (…) eine Kultorganisation zu benutzen, um die nationalen Gesetze und Regulationen zu unterminieren“. Zum Schluss plädierte er mit den Worten, dass es an sich kriminell sei, Menschen, die wissen, dass sie unschuldig sind, zu beschuldigen, für ihre Freilassung.

Qiu Yun verurteilte Wu Congmei am 7. Dezember 2012 zu drei Jahren Gefängnis. Sie legte Berufung ein und engagierte einen weiteren Anwalt.

Hauptverantwortliche des Bezirksgerichts Huili: Yang Lupo, Gerichtsdirektor; Yang Zhirong, Vizedirektor; Qiu Yun, vorsitzender Richter

Büro des Bezirksgerichtes Huili: +86-834-5622082 (tagsüber), +86-834-5622001 (nachts) Yang Lupo, Direktor, +86-834-5623511, +86-13980282212 Yang Zhirong, Vizedirektor des ersten Strafgerichtes, +86-834-5629400, + 86-13908152159 Qiu Yun, vorsitzender Richter des ersten Strafgerichtes; Chen Yongheng, Vizedirektor, +86-834-5626852, + 86-13608147336 Yu Xiang, politischer Abteilungsleiter, + 86-834-5625700, + 86-13881450178 Deng Linshun, Abteilungsleiter der Exekutive, + 86-834-5628123, + 86-13508203520 Dang Zhengyong, Vizedirektor des administrativen Büros, + 86-834-5622082, + 86-1398158512