„Verrat von Staatsgeheimnissen”: Anzeige gegen Praktizierende wegen Aufdeckung von Foltermethoden

(Minghui.org) Falun Gong-Praktizierende in chinesischen Zwangsarbeitslagern und Gefängnissen enthüllten die dortigen Foltermethoden. Praktizierenden aus Qingdao machten Fotos, auf denen sie diese Foltermethoden nachstellten. Im Gegenzug verhaftete das „Büro 610“ von Qingdao am 2. Mai 2013 zahlreiche Falun Gong-Praktizierende und klagte sie wegen „Verrat von Staatsgeheimnissen” an.

Die Praktizierenden Frau Lu Xueqin, Frau Cui Luning, Herr Yang Naijian, Frau Liu Xiuzhen, Herr Li Hao und weitere wurden inhaftiert. Die Angehörigen von Frau Lu nahmen sich einen Anwalt, jedoch war es ihm nicht erlaubt, Frau Lu zu sehen. Ebenso erging es den Anwälten von Frau Cui, Herrn Yang, Frau Liu und Herrn Li. Als Grund wurde angegeben, dass die Praktizierenden angeblich „Staatsgeheimnisse verraten” hätten.

Frau Lus Familie erhielt am 9. Juni von der Polizeistation Shuiqinggou einen Bescheid über ihre Verhaftung. Der Verhaftungsgrund lautete „Nutzung einer häretischen Organisation zur Untergrabung der Gesetze“. Am gleichen Tag händigte der Polizist Zhao Liang von der Polizeistation Liutingbianfang des Bezirks Chengyang Herrn Yangs Vater, Yang Youxin, den Haftbefehl für seinen Sohn aus. Auch Herr Yang wurde wegen „Nutzung einer häretischen Organisation zur Untergrabung der Gesetze” angeklagt. Die Familie von Herrn Yuan Shaohua erhielt die gleiche Anklage.

Frau Lus Familienangehörige verlangten am 14. Juni um 9:00 Uhr auf der Polizeistation Shuiqinggou von dem Polizisten Wang Wei (Kennnummer 024639) Auskunft über die rechtliche Grundlage, weshalb sich der Anwalt nicht mit Frau Lu treffen darf. Wang Wei teilte mit, dass Besuche nicht erlaubt seien, weil Frau Lu aufgrund des „Verrats von Staatsgeheimnissen und versuchten Regierungsumsturzes“ verhaftet wurde. Frau Lus Familie entgegnete, dass der Haftbefehl besagt, Frau Lu sei wegen „Nutzung einer häretischen Organisation zur Untergrabung der Gesetze“ angeklagt worden. Nach dem Gesetz seien jedoch Besuche erlaubt.

Wang Wei verwies darauf, dass die Anklage sofort geändert werden könne; es bedürfe nur einer Unterschrift und sofort würde der Polizist (Kennnummer 111956) angewiesen werden, die Anklage zu ändern. Die Angehörigen fragten Wang Wei: „Wie könnt ihr normale Bürger wie uns beliebig anklagen und Verhaftungen vornehmen?“ Wang Wei sagte: „Wir können die Anklage noch einmal neu ausstellen, ihr müsst sie dann unterschreiben.”

Am 14. Juni wurde die Anklage auch in den Haftbefehlen von Frau Liu Xiuzhen und Herrn Yang Naijian in „Versuchter Staatsumsturz“ abgeändert. Die Polizei schüchterte Frau Lius Bruder ein, sodass er den Haftbefehl unterschrieb.

Relevante Behörden und Personen:

Polizeistation Shuiqinggou, Qingdao: +86-532-66576267, +86-532-84851887
Wang Linhua, Leiter der Polizeistation Shuiqinggou: +86-13953267755
Jiang, stellvertretender Leiter der Polizeistation Shuiqinggou: +86-532-66576262
Polizeistation Liutingbianfang des Bezirks Chengyang: +86-532-84906931

Verwandte Artikel:

http://de.minghui.org/artikel/74411.html (Deutsch)

http://en.minghui.org/html/articles/2013/6/19/140577.html (Englisch)