Innere Mongolei: Drei über 50-jährige Frauen ungerechtfertigt zu Haftstrafen verurteilt

(Minghui.org) Am 13. März 2013 wurden drei unschuldige Frauen im Alter von über 50 Jahren wegen des Praktizierens von Falun Gong in einem rechtswidrigen Verfahren zu Haftstrafen verurteilt. Das Verfahren fand im Bezirksgericht Yuanbaoshan in der Stadt Chifeng, Innere Mongolei statt.

Frau Gao Zhifan wurde zu dreieinhalb Jahren verurteilt, Frau Wang Jiufang zu drei Jahren und drei Monaten und Frau Shao Guizhen zu drei Jahren. Die drei Frauen wurden am 26. Oktober 2012 von Beamten der Staatssicherheit im Bezirk Yuanbaoshan, der Kriminalpolizei und der Polizeiwache der Yunshan Straße festgenommen. Die Polizisten durchsuchten anschließend ihre Wohnungen.

Laut einer Informationsquelle waren die drei Praktizierenden vor ihrer Festnahme überwacht und verfolgt worden. Die Behörden hatten eine Belohnung von jeweils 500 Yuan ausgesetzt, wenn man sie meldete.

Am 20. Oktober 2012 wurde in Frau Gaos Geschäft eingebrochen und mehr als 20.000 Yuan in bar und ein Sparbuch mit 100.000 Yuan gestohlen. Sie meldete den Vorfall der Polizei. Eine Woche später, am 26. Oktober, kamen Polizisten in ihr Geschäft und verhafteten sie. Anschließend durchsuchten sie ihre Wohnung und konfiszierten Falun Gong Bücher, Mobiltelefone und einen Laptop.

Frau Shao wurde gegen 18:00 Uhr desselben Tages festgenommen. Die Polizisten durchsuchten auch ihre Wohnung und auch die Wohnung ihrer Tochter.

Frau Wang, die ein Bekleidungsgeschäft besitzt, wurde ebenfalls an diesem Tag verhaftet. Die Polizisten durchsuchten ihr Haus und konfiszierten mehrere Falun Gong Bücher, Mobiltelefone und einen ganz neuen Laptop, den ihr Neffe für ihren Sohn gebracht hatte.

Die drei Praktizierenden kamen in das Untersuchungsgefängnis in Yuanbaoshan.