Berufungsgericht hebt Urteil der Vorinstanz auf, verhängt aber über Falun Gong-Praktizierende die gleiche Strafe von 3 Jahren

(Minghui.org) Das mittlere Gericht der Stadt Hengyang entschied über die von der Falun Gong-Praktizierenden Xiong Qiuling wegen rechtswidriger Verurteilung zu drei Jahren Gefängnis eingereichte Berufung. Die Stadt Hengyang befindet sich in der chinesischen Provinz Hunan.

Das mittlere Gericht hob das Urteil einer Vorinstanz gegen Frau Xiong Qiuling auf, verurteilte sie jedoch wegen etwas anderem. Sie soll das Verbrechen begangen haben, „kriminellen Personen Unterschlupf gewährt“ zu haben. Dies wurde gemacht, um die ursprünglich verhängte Strafe von drei Jahren Gefängnis beizubehalten. Dieser schamlose Missbrauch der Justiz wurde zu einem Witz in juristischen Kreisen. Ein Richter äußerte: „Unser Direktor kennt das Gesetz nicht.“ Das Gericht war sich bewusst, dass es die Rechtsverfahren nicht einhielt und führte tatsächlich Verhandlungen im Geheimen durch, um den forschenden Blick der Öffentlichkeit zu vermeiden.

Heimliche Verhandlung mit dem Ergebnis von drei Jahren Haft

Frau Xiong (53) aus der Stadt Laiyang, war vor ihrer Pensionierung im Arzneimittelbetrieb der Stadt Laiyang tätig. Am 28. Oktober 2012 wurde sie von einem Dutzend Polizisten aus der Staatssicherheitsabteilung der Städte Hengyang und Laiyang und von Polizisten der Polizeiwache Caizichi verhaftet und am gleichen Tag in das Untersuchungsgefängnis Laiyang gebracht. Huang Duohong, eine Falun Gong-Praktizierende aus Xiangtan, die zu der Zeit gerade bei Frau Xiong auf Besuch war, wurde auch festgenommen.

Das Stadtgericht Laiyang verurteilte Frau Xiong kurz vor dem Tag des chinesischen Neujahrs im Februar 2013 heimlich. Es war kein Rechtsbeistand zugegen. Nur ihre Tochter war bei der Verhandlung. Das Gericht verurteilte sie zu drei Jahren Gefängnis mit der erdichteten Anklage „Nutzung einer häretischen Organisation zur Unterminierung der Gesetzesdurchführung“.

Erfolgreich Berufung unterminiert

Frau Xiong und ihre Familie behielten einen Anwalt und reichten beim mittleren Gericht der Stadt Hengyang Berufung ein. Der Anwalt wies in seiner Verteidigungsrede darauf hin, dass dem Stadtgericht Laiyang die Beweise zur Verurteilung von Frau Xiong fehlten. Er sagte, dass es kein Verbrechen sei, wenn jemand einen Glauben hätte. Das Gesetz würde nur die Handlung einer Person bestrafen. Er folgerte, dass Frau Xiong keine Gesetze übertreten habe und daher ohne Strafe freigelassen werden sollte.

Im Mai 2013 begaben sich Richter Kuang Jingzi und der stellvertretende Gerichtssaalchef Chen Hong in die Stadt Hengyang, um Frau Xiong zu verhören. Sie waren jedoch nicht an dem Fall von Frau Huang Duohong interessiert, die verhaftet worden war, als sie bei Frau Xiong zuhause war. Frau Xiong sprach mit ihnen tiefgehend über Falun Gong und forderte sie dringend auf, die Verfolgung von gesetzestreuen Personen zu unterlassen.

Im Juni 2013 fällte das mittlere Gericht Hengyang das endgültige Urteil über Frau Xiong. Sie verwarfen alle Anschuldigungen, die die Vorinstanz gegen sie gemacht hatte. Stattdessen beschuldigten sie sie eines anderen Verbrechens, der „Unterschlupfgewährung Krimineller“ (weil Frau Huang Duohong bei ihr zuhause war) und verurteilten sie trotzdem zu drei Jahren Gefängnis.

Verdrehte Logik

Frau Huang Duohong besuchte Frau Xiong von Zeit zu Zeit. Sie ist eine gute Ehefrau, Tochter und Schwiegertochter. Sie unterstützt die älteren Menschen in ihrer Familie und behandelte sowohl ihre Eltern als auch ihre Schwiegereltern mit Respekt. Sie half oft armen Studenten finanziell. Ihre Güte anderen gegenüber rührte daher, dass sie sich nach Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht, den Prinzipien von Falun Dafa, richtete.

Das Bezirksgericht Yuhu aus der Stadt Xiangtan, Provinz Hunan, verhandelte gegen Frau Huang am 10. April 2013 im Untersuchungsgefängnis Sanjiaoping. Ihr Anwalt kam aus Peking, er plädierte auf nicht schuldig und trug überzeugende Argumente vor. Der Anwalt forderte vom Gericht die sofortige Freilassung von Frau Huang. Der Richter erklärte, dass er den Fall mit seinen Vorgesetzten besprechen müsse, bevor er eine Entscheidung fällen könne.

Mitte Mai 2013 informierte das Bezirksgericht Yuhu Frau Huangs Anwalt, dass die Polizeibehörde der Stadt Xiangtan „neue Beweise“ gesammelt habe und fragte an, ob er eine andere Verteidigung für Frau Huang liefern würde. Er lehnte dies kategorisch ab und wies sie darauf hin, dass ihre Vorgehensweise völlig rechtswidrig sei.

Die Ironie in diesem Fall ist, dass das mittlere Gericht Hengyang Frau Xiong wegen des Verbrechens „der Gewährung eines Unterschlupfs für eine Kriminelle“ verurteilte, um so beweisen zu können, dass Frau Huang „tatsächlich“ eine „Kriminelle“ ist. Diese verdrehte Logik des mittleren Gerichts der Stadt Hengyang trotzt jeder Vernunft. Es ist kein Wunder dass jener Richter scherzhaft äußerte: „Unser Direktor kennt das Gesetz nicht.“

Die Kommunistische Partei Chinas hat sich bei der Verfolgung von Falun Gong-Praktizierenden nie an das Gesetz gehalten. Sie hat vielmehr die Bürgerschaft getäuscht und das Rechtssystem als Werkzeug zur Verfolgung unschuldiger Menschen eingesetzt.