Provinz Hebei: Falun Gong-Praktizierende aus dem Landkreis Fuping vor und nach Gerichtsverhandlung unrechtmäßig eingesperrt

(Minghui.org) Am 4. November 2012 wurde die Falun Gong-Praktizierende Frau Meng Xiuli von der Polizei verhaftet, als sie Plakate über Falun Gong aufhängte. Am 9. Mai 2013 wurde sie vor das Kreisgericht Fuping gestellt. Ihr Rechtsanwalt lieferte eine starke Verteidigung. Das Kreisgericht hat noch kein Urteil verkündet, jedoch Frau Meng noch nicht freigelassen. Zur Zeit ist Frau Meng bereits seit neun Monaten eingesperrt und sie ist sehr schwach geworden.

Meng Xiuli führt einen Gemischtwarenladen namens Kleiner Supermarkt Ringling. Am 4. November 2012 hängte sie auf dem Weg zu ihren Verwandten Falun Gong Plakate auf. Sie wurde von der Polizei verhaftet und in der Haftanstalt der Stadt Baoding eingesperrt.

Das Büro 610 und das Justizsystem der Kommunistische Partei China (KPCh) des Landkreises Fuping arbeiteten zusammen, um Frau Meng zu verfolgen. Am 6. Dezember 2012 engagierte ihre Familie einen Anwalt aus Peking. Der Anwalt wurde wiederholt daran gehindert, Frau Meng zu treffen und ihm wurde von den Beamten gedroht, unter anderem von dem stellvertretenden Sekretär des Landkreises Fuping, Gong Xiqiang, dem Direktor der Büro 610, Yang Jianwei, sowie dem politischen Kommissar des Polizeiamtes, Li Lixin.

Der stellvertretende Direktor des Polizeiamtes Zhai Xiangyu, Hauptmann Zhenhua der Staatssicherheitsabteilung und weitere Beamte waren ebenfalls beteiligt. Der Rechtsanwalt hatte einen offiziellen Brief, der ihm das Treffen mit seiner Klientin erlaubte, doch man hinderte ihn trotzdem daran, Frau Meng zu sehen. Schließlich gelang es dem Anwalt am 9. Januar 2013 sie zu treffen.

Frau Mengs Familie und ihr Anwalt gingen danach zur Staatsanwaltschaft, um den Fortschritt des Falls einzusehen. Der stellvertretende Leiter der Staatsanwaltschaft Fuping, Wu Pengfei, griff ein, um den Rechtsanwalt daran zu hindern, sich zu beteiligen. Er sagte dem Anwalt und der Familie, dass der Fall noch nicht in der Staatsanwaltschaft angekommen sei. Den wiederholten Fragen des Anwaltes zum Trotz reichte der Staatsanwalt den Fall am 17. Januar beim Gericht ein.

Um die Familie und die Öffentlichkeit daran zu hindern, an der Verhandlung teilzunehmen, wurde das Datum der Verhandlung wiederholt geändert. Am Ende wurde die Verhandlung für den 9. Mai 2013 festgelegt. Präsident Zheng Liping des Kriminalgerichtes erklärte der Familie, dass nur zwei Personen zusehen dürften. Die Familienmitglieder legten starke Beschwerde ein. Daraufhin sagte Zheng, dass nur unmittelbare Verwandte dabei sein dürften.

Am Tag der Verhandlung war das Kreisgericht Fuping in höchster Alarmbereitschaft und unterbrach alle anderen Verhandlungen. Die gesamte Straße war voll von uniformierten Polizisten und Zivilpolizisten und durch zwei Polizeifahrzeuge abgesperrt. Viele Anwohner, Frau Mengs Verwandte und Freunde, die um sie besorgt waren, wollten bei der Verhandlung anwesend sein, doch sie wurden alle weggeschickt. Sogar Frau Mengs Familienmitglieder wurden von dem Gerichtspersonal behindert.

Vizepräsident Xin Jigui des Kriminalgerichts warf Frau Mengs Familie schroff hinaus und sagte, es dürften höchstens zehn Leute anwesend sein. Zu diesem Zeitpunkt hatten die Familienmitglieder ihre geliebte Verwandte sechs Monate lang nicht gesehen. Sie wollten sie unbedingt sehen und weinten vor Verzweiflung.

Später entschieden sie, dass wenn das Gericht nicht alle Verwandten herein ließe, dann würde keiner von ihnen und selbst der Anwalt nicht teilnehmen. Dies schockierte die Gerichtsbeamten. Präsident Zheng Liping kam schnell hinaus und sagte: „Wer sagte, ihr dürft nicht herein!? Ein paar Leute mehr sind kein Problem.“

Bei der Verhandlung beschuldigte der Staatsanwalt Wu Pengfei Frau Meng „eine Sekte zu verwenden um die Ausführung der Staatsgewalt zu unterminieren“ und verlangte ein Urteil von vier bis sechs Jahren für Frau Meng.

Der Rechtsanwalt sagte: „Die Verfassung gewährt den Bürgern Religionsfreiheit und Glaubensfreiheit. Kein staatliches Organ, keine staatliche Organisation und kein Individuum darf Bürger dazu zwingen, an irgendeine Religion zu glauben oder nicht zu glauben. Kein chinesisches Gesetz besagt, dass Falun Gong eine Sekte ist. Meng Xiuli hat gegen kein Gesetz verstoßen.“ Der Rechtsanwalt verlangte die sofortige Freilassung von Frau Meng.

Mit dem Plädoyer auf nicht-schuldig konfrontiert, verkündete Richter Zheng Liping kein Urteil und vertagte schnell die Verhandlung. Frau Meng, deren gesundheitliche Verfassung sehr schlecht war, musste von Helfern zum Eingang des Gerichts gebracht werden. Sie wurde in ein Polizeifahrzeug gezwängt und konnte kein Wort mit ihrer Familie sprechen.

Kreisgericht Fuping verzögerte Verhandlung über das rechtsgültige Maximum von drei Monaten hinaus

Laut Gesetz können Familienangehörige Freilassung auf Kaution verlangen, wenn das Gericht nicht innerhalb von drei Monaten über einen Fall verhandelt hat. Der Rechtsanwalt reichte diesen Antrag beim Gericht ein, doch das Gericht ignorierte ihn. Als die Familie Xin Jigui fragte, weshalb Frau Meng nach Ablauf der erlaubten Zeit noch immer eingesperrt war, antwortete er sehr unfreundlich: „Wir haben euch nichts zu sagen!“ Die Familie legte bei der Kommission für Politik und Recht Beschwerde ein.

Verantwortliche Personen:
Gong Xi Qiang, stellvertretender Sekretär des Komitees für Politik und Recht des Landkreises Fuping: 86-13730456999 (Mobil)
Yang Jianwei, Leiter des Büro 610 des Landkreises Fuping: 86-13582269398 (Mobil) ,86-312-7221395 (Privat);
Wang Shihua, Präsident des Kreisgerichts Fuping: 86-13932274966 (Mobil)
Li Yingzhi, stellvertretender Präsident der Staatsanwaltschaft des Landkreises Fuping: 86-13603128767 (Mobil)
Zheng Liping, leitender Richter des Kriminalgerichts: 86-13932202698 (Mobil)
Xin Jigui, Vizepräsidentdes Gerichts: 86-13082371015 (Mobil)
Meng Lianghui, Präsident der Staatsanwaltschaft des Landkreises Fuping: 86-13931378859 (Mobil)
Li Mingxu, stellvertretender Präsident der Staatsanwaltschaft des Landkreises Fuping: 86-13933282081 (Mobil)
Wu Pengfei, stellvertretender Leiter der Staatsanwalt Fuping: 86-312-7224205