Provinz Jilin: Bezirksgericht verurteilte Falun Gong-Praktizierenden ohne Rechtsgrundlage

(Minghui.org) Kürzlich wurde der Falun Gong Praktizierende Wang Jinbo vom Ningjiang Bezirksgericht der Stadt Songyuan, Provinz Jilin, heimlich und unrechtmäßig verurteilt. Der Richter Lu Ping meinte, es sei „unnötig“, die Familienangehörigen darüber zu informieren. Als die Familienangehörigen ihn befragten, auf welcher Gesetzesgrundlage Wang Jinbo verurteilt wurde, antwortete ein anderer Richter: „Es gibt keine Regelungen. Die KPCh bezahlt uns, wir machen, was die KPCh verlangt.“ Er äußerte außerdem: „Es ist auch nutzlos, sich einen Anwalt zu nehmen. Wir werden dem Anwalt nicht erlauben, ihn vor Gericht zu vertreten.“

Wang Jinbo, ein Falun Gong Praktizierender aus dem Landkreis Yitong, arbeitete beim Shiyan Gymnasium der Stadt Songyuan. Am 5. Juni 2013 wurde er aus seinem Arbeitsort durch Yu Wenrui, Li Guoqing und weitere Polizisten aus der Abteilung des Amtes für öffentliche Sicherheit der Polizeibehörde der Stadt Songyuan entführt. Bis jetzt war er im Untersuchungsgefängnis der Stadt Songyuan eingesperrt.

Als die Familienangehörigen von Wang Jinbo am 6. August beim Ningjiang Bezirksgericht um mehr Informationen zu Wang Jinbos Fall baten, erfuhren sie, dass die Gerichtsverhandlung gegen Wang Jinbo schon heimlich durchgeführt worden war. Lu Ping, der zuständige Richter des Bezirksgerichts, erzählte, die Gerichtsverhandlung sei schon eröffnet und die Akte sei an das Mittlere Gericht weitergegeben worden. Die Familienangehörigen fragten daraufhin, wann die Gerichtsverhandlung stattgefunden habe und warum sie nicht darüber informiert worden seien? Lu Ping antwortete, es sei nicht nötig, die Familienangehörigen darüber zu informieren. Er lehnte es ab, das genaue Datum der Eröffnung der Gerichtsverhandlung zu nennen, und erzählte nur, dass die Akten vor vier oder fünf Tagen an das Mittlere Gericht weitergeleitet worden seien. Lu Ping ließ noch verlauten, Wang Jinbo weigere sich zu essen und zu trinken. Er werde jetzt zwangsernährt. Während der Gerichtsverhandlung habe er kein Wort von sich gegeben.

Am frühen Morgen des 8. August gingen Wang Jinbos Familienangehörige zum Mittleren Gericht, um Genaueres zu erfahren. Die zuständige Person am Mittleren Gericht, die für die Aufnahme der Akten zuständig war, suchte alle Akten zweimal vorsichtig durch, fand aber keine Akten von Wang Jinbo. Darum teilte sie den Familienangehörigen mit, dass die Akten nicht angekommen seien.

Deshalb gingen die Familienangehörigen wieder zurück zum Ningjiang Bezirksgericht und suchten Richter Lu Ping auf. Lu Ping erzählte, die Gerichtsverhandlung sei schon abgeschlossen. Aber Wang Jinbo sei noch nicht verurteilt. Erst in rund einer Woche würde das Urteil gefällt, darum sollten sie zu Hause auf das Resultat warten.

Die Familienangehörige erzählten, Wang Jinbo sei schon einmal im Arbeitslager gewesen und hätte auf Grund der Verfolgung unter Herzproblemen gelitten, sodass er sich sogar in Lebensgefahr befand. Aus Angst, die Verantwortung zu übernehmen, ließ das Arbeitslager ihn damals frei. Die Familienangehörige hatten ihn von der Intensivstation mit nach Hause genommen. Erst nachdem er wieder nach Hause gekommen war und weiter Falun Gong praktiziert hatte, war er wieder gesund geworden. Wie wäre es, wenn er wieder in Lebensgefahr geriete? Lu Ping meinte nur, mit Glaubensangelegenheiten hätte er nichts zu tun.

Die Familienangehörige fragten, wie lange Wang Jinbo verurteilt werden könne? Ein über 50-jähriger Mann im gleichen Büro wie Lu Ping antwortete: „Zwischen drei und sieben Jahren.“ Auf die Frage, auf welchem Gesetz die Verurteilung basiere, antwortete er, es gebe kein solches Gesetz. Die Richter würden ihr Geld von der kommunistischen Partei bekommen, darum würden sie einfach das machen, was von „oben“ verlangt wird. Die Familienangehörige erkundigten sich außerdem danach, wer die Verantwortung übernehme,falls kein Gesetz zum Fall vorläge. Der zuständige Richter meinte: „Hat die KPCh jemals Verantwortung übernommen? Sie hat nie die Verantwortung auf sich genommen.“ Die Familienangehörigen fragten weiter, ob sie für Wang Jinbo einen Rechtsanwalt nehmen können. Der Mann sagte: „Es nützt nichts. Auch wenn ihr den Anwalt stellt, wie können wir ihm erlauben, ihn vor Gericht zu vertreten?“ Außerdem vertrieb er die Familienangehörige mehrmals, sein Verhalten war sehr arrogant und aggressiv.

Am Nachmittag des 8. August gingen die Familienangehörigen zum Untersuchungsgefängnis der Stadt Songyuan und forderten, sich mit dem Vorsitzenden zu treffen. Erst nach einer mehr als zehnminütigen Verhandlung mit dem Wächter am Eingang rief der Wächter den Vorsitzenden Shi Hongliang an. Shi Hongliang befahl daraufhin dem Wächter Gu Jinghua (Polizei ID: 700433), sich mit den Familienangehörigen zu treffen. Die Familienangehörigen fragten nach dem Gesundheitszustand von Wang Jinbo, insbesondere wollten sie wissen, ob er immer noch im Hungerstreik sei. Gu Jinghua log sie mit beschönigenden Worten an: „Von wem habt ihr denn so etwas gehört? Er hat schon wieder angefangen zu essen. Das Untersuchungsgefängnis kocht täglich etwas Besonderes für ihn zu Mittag. Er isst nur gute Sachen, zum.Beispiel Milch usw. Ich behandle ihn besonders gut, zum Beispiel wasche ich alle drei Tage seine Kleidung.“

Wir bitten darum, dass die Öffentlichkeit ihre Aufmerksamkeit auf die Verfolgung von Wang Jinbo richtet.