Lehrerin plädiert bei zweiter Verhandlung für ihren Freispruch

(Minghui.org) Bei ihrer zweiten Verhandlung legte Frau Du Qingxiu, eine Falun Gong-Praktizierende aus der Stadt Chaoyang, Provinz Liaoning, Berufung gegen ihr sechsjähriges Gefängnisurteil ein, das vom Stadtgericht Lingyuan erlassen wurde. Die Verhandlung fand am 11. Juli 2013 im mittleren Gericht der Stadt Chaoyang statt. Bei der Anhörung verlangte Frau Du freigelassen zu werden, weil es nicht gegen das Gesetz verstößt, Menschen die wahren Umstände der Verfolgung von Falun Gong zu erklären.

Frau Du lehrte Englisch in der Mittelschule Linggang. Sie verschickte SMS mit ihrem Handy um den Menschen von Falun Gong zu erzählen. Die Staatssicherheitsabteilungen der Städte Chaoyang und Lingyuan, Provinz Liaoning, spürten sie über ihre Handy auf und verhafteten sie am 30. Oktober letzten Jahres.

Am 12. April 2013 wurde sie vor das Stadtgericht Lingyuan gestellt. Frau Dus Rechtsanwalt plädierte für sie auf nicht-schuldig und präsentierte eine starke Verteidigung. Drei Tage später verurteilte das Gericht sie jedoch zu schuldig und sechs Jahren Gefängnis, mehr als die vier bis fünf Jahre, die der Staatsanwalt verlangt hatte. Frau Du legte gegen das Urteil Berufung ein.

Die zweite Verhandlung fand im Gericht West Dayingzi, Chaoyang, am 11. Juli 1um 14:00 Uhr nachmittags statt. Frau Dus beide Anwälte plädierten für sie auf nicht-schuldig. Während der Verhandlung sagte Frau Du, sie sollte nicht dafür angeklagt werden, dass sie an Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht glaubt. Sie schickte den Justizbeamten SMS damit sie die wahren Umstände der Verfolgung verstehen und mit der Verfolgung von Falun Gong aufhören würden. Sie verlangte den Freispruch.

Der Staatsanwalt hatte keinen neuen Beweise und Frau Dus Rechtsanwälte betonten, dass die Beweise der ersten Verhandlung ungültig seien, weil sie nicht von einer berechtigten Justiz-Organisation oder jemanden mit der entsprechenden Lizenz beglaubigt wurden. Laut Gesetz müssen alle audiovisuellen Beweise von berechtigten Organisationen und Personen beglaubigt werden.

Die Rechtsanwälte betonten auch, dass die Staatsanwaltschaft keinerlei Beweise hatten, dass Frau Du gegen ein Gesetz verstoßen hatte und schon gar keine Beweise dafür, dass jemand geschädigt wurde, weil er Frau Dus SMS erhalten hatte. Die Rechtsanwälte präsentierten auch vier neue Beweisstücke die zeigten, wie die Staatsanwälte Anschuldigungen erfunden, gegen die Verfassung verstoßen und die Menschenrechte missachtet haben.

Bezüglich des Arguments des Staatsanwaltes, dass Falun Gong eine „abergläubische Sekte sei“, weil die Praktizierenden Falun Gong mit audiovisuellen Mitteln verbreiteten, stellten Frau Dus Anwälte wiederholt klar, dass die sogenannte „unrechtmäßige Organisation“ nach der Definition des Ministeriums für Zivilangelegenheiten keine Sekte sei. Sie betonten, dass ein solches Argument keine Rechtsgrundlage hat um Falun Gong-Praktizierende anzuklagen, weil Falun Gong keinerlei Organisation hat.