Gefängnisse in der Provinz Zhejiang: Produktion auf Fertigung von Bekleidung zwecks Export verlagert, Export auch nach Deutschland

(Minghui.org) Das Zweite Gefängnis der Provinz Zhejiang lässt die Insassen Kleidung für den Export anfertigen und verletzt damit das Konkurrenzprinzip der WTO. Wer dazu über weitere Informationen verfügt, wende sich damit bitte an Minghui.

Das Zweite Gefängnis der Provinz Zhejiang befindet sich im Bezirk Yuhang, Stadt Hangzhou. Für Außenstehende trägt die Einrichtung den Firmennamen „Hangzhou Qianjiang Bekleidungsfabrik Co“, doch kannman die Firma nicht im Internet finden. Früher hieß die Fabrik „Hangzhou Qianjiang Metall Werkzeuge GmbH“, unter diesem Namen kann man sie auch weiterhin im Internet finden. Bis vor einigen Jahren wurden hier Metall und Werkzeuge, hauptsächlich aber Schraubenschlüssel unter der Marke „Jianxin“ hergestellt. Seit einigen Jahren wird hier jedoch fast ausschließlich Bekleidung gefertigt. Die jährliche Produktion beläuft sich auf hundert Millionen Yuan, die jährliche Stückzahl umfasst 70 Millionen.

Die Auftraggeber sind die „Zhejiang Shenhui Bekleidung GmbH“ und die „Hangzhou Boka Kleidung GmbH“. Alle Produkte sind für den Export bestimmt. Die Lieferscheine belegen, dass die Produkte in die USA, nach Russland, Frankreich, Kanada, Brasilien, Australien, Deutschland, Japan, Korea, Südafrika, Neuseeland, Irland und in den Nahen Osten geliefert werden.

Außerdem haben wir erfahren, dass die meisten Gefängnisse der Provinz Zhejiang ihre Produktion auf den Sektor der Bekleidungsfertigung zwecks Export verlagert haben, darunter auch das Vierte Gefängnis, das Dongjiao Gefängnis und das Nanjiao Gefängnis.

Wir fordern die internationale Welt auf, eine entsprechende Untersuchung einzuleiten.