Trotz Schließung einiger Zwangsarbeitslagern geht die Verfolgung weiter

(Minghui.org) Nach qualvollen acht Monaten Haft im Pekinger Frauenzwangsarbeitslager wurde die Falun Gong-Praktizierende Zhang Fengying im August 2013 freigelassen, als das Lager geschlossen wurde. Doch damit ging ihr Leid nicht zu Ende.

Zurück zu Hause steht sie immer noch unter genauer Beobachtung. Man verlangt von ihr, sich jeden Mittwoch telefonisch im Lager zu melden. Drei Wochen nach der Freilassung kamen zwei Wärter des Arbeitslagers zu ihr nach Hause. Sie befragten sie über ihre Tätigkeiten und setzten sie unter Druck, zu Hause zu bleiben. Wenn sie ihre Wohnung verlassen wolle, müsse sie sich zuerst bei ihnen melden.

Als Frau Zhang zur Behörde ging, um sich einen neuen Ausweis ausstellen zu lassen, wurde dies abgelehnt, weil sie laut Bestimmung des Arbeitslagers immer noch ihre „Strafe abdiene“. Trotz ihrer Freilassung aus dem Lager, werden ihr immer noch ihre Bürgerrechte aberkannt.

Wegen der Verurteilung durch die internationale Gemeinschaft waren einige der berüchtigsten Arbeitslager vor kurzem aufgelöst worden. Dazu gehörte auch das Pekinger Frauenzwangsarbeitslager. Einige Praktizierende wurden freigelassen, obwohl sie kein Gesetz verletzt hatten und erst gar nicht hätten eingesperrt oder verurteilt werden sollen.

Einige „freigelassene“ Praktizierende wurden in Gehirnwäscheeinrichtungen gebracht. Einige, die freigelassen wurden und nach Hause gehen durften, wie Frau Zhang, verblieben unter Aufsicht mit beschränkter Freiheit. Andere dienen ihre Haftstrafe ab, allerdings außerhalb des Lagers.

Die Schließung verschiedener Arbeitslager bedeutet nicht, dass die Verfolgung von Falun Gong-Praktizierenden zu Ende geht. Am Ausmaß der Freiheitsberaubungen, Misshandlungen und Schikanen hat sich nichts geändert.