Wang Jinbo: Richter der KPCh geben offen zu, dass es für seine Verurteilung keine Rechtsgrundlage gibt

(Minghui.org) Nachdem Herr Wang Jimbo verhaftet worden war, versuchten seine Angehörigen verzweifelt Informationen über ihn zu bekommen. Schließlich mussten sie erschrocken feststellen, dass er schon so gut wie verurteilt worden war. Von einer rechtmäßigen Gerichtsverhandlung war keine Rede. Dass die Verurteilung ohne Rechtsgrundlage geschehen werde, gaben die Richter offen zu. Einen Anwalt einschalten? Vollkommen sinnlos. Er würde nicht zu Wort kommen.

Wir berichten.

Wang Jinbo stammt aus dem Landkreis Yitong und war früher beim Shiyan Gymnasium der Stadt Songyuan angestellt. Am 5. Juni 2013 wurde er an seinem Arbeitsort verhaftet, weil er Falun Gong praktiziert. Nach unserer letzten Information befindet er sich momentan im Untersuchungsgefängnis der Stadt Songyuan. Die an seiner Verhaftung beteiligten Polizisten waren unter anderen Yu Wenrui, Li Guoqing von der Abteilung für Staatssicherheit der Polizeibehörde Songyuan

Da seine Familienangehörigen keine genauen Informationen zu seiner Verhaftung hatten, begaben sie sich am 6. August zum Bezirksgericht Ningjiang, um dort mehr Informationen zu bekommen. Dabei erfuhren sie, dass Wangs Gerichtsverhandlung bereits stattgefunden hatte. Lu Ping, der zuständige Richter des Bezirksgerichts, erzählte, die Gerichtsverhandlung sei schon eröffnet und die Akte sei an das Mittlere Gericht weitergegeben worden. Die Familienangehörigen fragten daraufhin, wann die Gerichtsverhandlung stattgefunden habe und warum sie nicht darüber informiert worden seien? Lu Ping antwortete darauf nur, dass es nicht nötig sei, die Familienangehörigen darüber zu informieren. Er lehnte es ab, ihnen das genaue Datum der Eröffnungsverhandlung mitzuteilen und behauptete weiter, dass die Prozessakte vor vier oder fünf Tagen an das Mittlere Gericht weitergeleitet worden sei. Ferner teilte er ihnen mit, dass sich Wang weigere, Nahrung oder Flüssigkeit zu sich zu nehmen und er daher jetzt zwangsernährt werde. Während der Gerichtsverhandlung hätte er weiter kein Wort von sich gegeben.

Am Morgen des 8. August begaben sich Wangs Familienangehörigen zum Mittleren Gericht, um Genaueres zu erfahren. Die zuständige Person am Mittleren Gericht, die für die Aufnahme der Akten zuständig war, suchte sämtliche Akten zweimal vorsichtig durch, konnte aber keine Akte von Wang finden. Darum teilte sie den Familienangehörigen schließlich mit, dass die Akte nicht angekommen sei.

Die Familienangehörigen begaben sich daher wieder zum Bezirksgericht Ningjiang und suchten Richter Lu Ping auf. Lu Ping erzählte, die Gerichtsverhandlung sei schon abgeschlossen. Wang sei zwar noch nicht verurteilt, aber in rund einer Woche würde das Urteil gefällt werden. Die Familienangehörigen sollten daher nach Hause gehen und das Ergebnis abwarten.

Die Familienangehörigen erzählten dem Richter daraufhin, dass Wang schon einmal im Arbeitslager gewesen sei und dort aufgrund der Misshandlungen Herzbeschwerde bekommen habe, die ihn schließlich in Lebensgefahr gebracht hätten. Da das Arbeitslager Angst davor hatte, die Verantwortung für seinen Tod zu übernehmen, hätten sie ihn schließlich freigelassen. Die Familienangehörigen hatten ihn von der Intensivstation abholen müssen und mit nach Hause genommen. Erst als er wieder zu Hause war und weiter Falun Gong praktiziert hatte, war er wieder gesund geworden. Sie erklärten dem Richter, dass sie sich große Sorgen darum machen würden, dass er wieder in Lebensgefahr geriete. Lu Ping ließ das jedoch kalt, er meinte darauf nur, dass er mit Glaubensangelegenheiten nichts zu tun haben wolle.

Die Familienangehörigen fragten den Richter dann, wie hoch Wangs Urteil ausfallen könne. Ein über 50-jähriger Mann im selben Büro antwortete: „Zwischen drei und sieben Jahren.“ Auf die Frage, auf welchem Gesetz die Verurteilung basiere, antwortete er, dass es kein solches Gesetz gäbe. Die Richter würden ihr Geld von der kommunistischen Partei bekommen, darum würden sie einfach das machen, was „oben“ verlangt wird. Die Familienangehörigen fragten dann, wer die Verantwortung übernähme, falls Wang ohne Rechtsgrundlage verurteilt werden würde. Der zuständige Richter antwortete darauf: „Hat die KPCh jemals Verantwortung übernommen? Sie hat nie die Verantwortung auf sich genommen.“ Die Familienangehörigen fragten weiter, ob sie für Wang einen Rechtsanwalt beauftragen könnten. Der Mann sagte: „Es nützt nichts. Selbst wenn ihr einen Anwalt beauftragt, wir werden ihm nicht erlauben, Wang vor Gericht zu vertreten.“ Der Mann trat dabei sehr arrogant auf und versuchte dann aggressiv die Angehörigen loszuwerden.

Am Nachmittag des 8. August begaben sich die Familienangehörigen auf den Weg zum Untersuchungsgefängnis der Stadt Songyuan und forderten dort, den Direktor zu sehen. Erst nachdem sie zehn Minuten mit dem Wärter am Eingang verhandelt hatten, rief dieser Direktor Shi Hongliang an. Shi Hongliang wies dann den Wärter Gu Jinghua (Polizei ID: 700433) an, sich mit den Familienangehörigen in Verbindung zu setzen. Die Familienangehörigen erkundigten sich dann nach dem Gesundheitszustand von Wang Jinbo, insbesondere wollten sie wissen, ob er immer noch im Hungerstreik sei. Gu Jinghua fragte mit beschönigenden Worten: „Von wem habt ihr denn so etwas gehört?“ Dann behauptete er, er hätte schon wieder angefangen zu essen und das Untersuchungsgefängnis koche für ihn täglich etwas Besonderes zu Mittag. Er würde anständige Nahrung bekommen und er selbst würde sich gut um ihn kümmern.

Da wir davon ausgehen, dass nichts von dem was der Wärter sagte, der Wahrheit entspricht, machen wir uns große Sorgen um Wangs Gesundheitszustand.

Wir hoffen daher, dass die internationale Gemeinschaft diesem Fall ihre besondere Aufmerksamkeit schenkt.