Anwalt wehrt Beamten ab: „Fass meine Mandantin nicht an!“

(Minghui.org)

Ein Anwalt wurde persönlich Zeuge, wie ein Polizeibeamter im Gefängnis handgreiflich gegen seine Mandantin wurde. Daraufhin trat er energisch für ihre Bürgerrechte ein. Er ist einer von vielen in China, die sich für die Falun Gong-Praktizierenden einsetzen.

Frau Zhang Xiaojie ist Dozentin am Berufskolleg in Qinhuangdao, Provinz Hebei. Sie wurde am 10. Juni 2013 von der Abteilung für Staatssicherheit der Haigang Polizeiabteilung rechtswidrig verhaftet und ihre Wohnung durchsucht, weil sie Falun Gong praktiziert. Derzeit ist sie im ersten Gefängnis der Stadt Qinhuangdao inhaftiert.

Als ihr Anwalt sie am Morgen des 6. November 2013 im Gefängnis aufsuchte, versuchte ein Polizeibeamter, die Besprechung mit seiner Mandantin abzubrechen. Der Anwalt bat den Polizisten darum, ihnen weitere zehn Minuten zu geben, da noch etliche Punkte zu klären waren.

Daraufhin schrie der diensthabende Beamte den Rechtsanwalt und Frau Zhang an und versuchte, Frau Zhang wegzuziehen. Der Anwalt trat dazwischen und rief: „Fassen Sie meine Mandantin nicht an! Sie hat Rechte! Da Sie es sogar wagen, in meiner Anwesenheit so mit ihr umzugehen, kann ich nicht für ihre Sicherheit garantieren, wenn ich nicht anwesend bin.“

„Ich bringe sie zum Mittagessen! Das ist gut für sie“, schrie der Beamte. Der Anwalt warf ein: „Sie müssen sie fragen, ob sie zum Mittagessen gehen oder die Besprechung weiterführen will. Das ist ihr Recht, sie muss ihre eigene Entscheidung treffen. Das Gefängnis muss für die Sicherheit der Häftlinge garantieren. Ich habe erlebt, wie Sie sie behandeln. Ich bin mir nicht sicher, ob Sie ihr wirklich erlauben werden, zum Mittagessen zu gehen, wenn sie zurückgeht.“

Anschließend wurde dem Anwalt gestattet, weitere zehn Minuten mit seiner Mandantin sprechen. In dieser Zeit berichtete Frau Zhang ihm von ihren Erlebnissen während der Haft. Sie erzählte, wie sie gleich nach ihrer Ankunft im Gefängnis von anderen Insassen zu einer kalten Dusche gezwungen worden war. Danach habe der Beamte Hu Wei sie mit Pfefferspray angegriffen und sie gezwungen, eine Sträflingsuniform zu tragen. Als sie ihn nicht grüßte, schlug er sie.
Nach diesen Informationen legte der Anwalt beim Direktor des Gefängnisses, Herrn Li, Beschwerde wegen der Misshandlungen und des unangemessenen Verhaltens des Polizeibeamten während der Besprechung ein. Der Direktor behauptete, die Angelegenheit untersuchen zu wollen. F rau Zhang und ihr Anwalt warten auf die Untersuchungsergebnisse.

Immer mehr Anwälte setzen sich für Falun Gong ein

Dieser Einsatz des Anwalts für eine Falun Gong-Praktizierende ist ein weiteres Beispiel für die zunehmende Unterstützung, die Falun Gong mittlerweile in China erfährt.

Kürzlich verteidigten fast 100 Anwälte etwa Tausend Fälle von Falun Gong Praktizierenden. Sie alle plädierten auf „nicht schuldig“. Glaubensfreiheit ist ein grundlegendes Menschenrecht und wird vom Gesetz beschützt. Die Glaubensfreiheit und Meinungsfreiheit der Falun Gong-Praktizierenden ist ein gesetzlich verankertes Recht in China. Es ist ein gesetzlich verankertes Recht, dass sie Flyer verteilen, über die wahren Hintergründe von Falun Gong aufklären und Falun Gong praktizieren. Illegal dagegen ist die Verfolgung von Falun Gong. Die Verfolgung erfolgt ausschließlich auf behördlichen Anweisungen und beruht auf keinerlei legalen Basis.

Die Chinesen wachen auf. Mittlerweile haben Tausende mit ihrer Unterschrift auf einer Petition ihre Unterstützung für die verfolgten Falun Gong-Praktizierender zum Ausdruck gebracht. Es sind bereits 150 Millionen Chinesen aus der Kommunistischen Partei Chinas und ihren Organisationen ausgetreten. Immer mehr Menschen entscheiden sich dafür, dem Bösen im Land den Rücken zu kehren und für Gerechtigkeit einzustehen. Es sind historische Veränderungen, die sich derzeit in China vollziehen.